Geothermie Neuruppin – Planung und Baubetreuung Wärmeerzeugungsanlage
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Geothermie Neuruppin – Planung und Baubetreuung Wärmeerzeugungsanlage
Die Stadtwerke Neuruppin GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz, dass derzeit ausschließlich mit Kesseln und BHKWs versorgt wird. Zur Dekarbonisierung soll eine geothermische Energiezentrale am Standort Heinrich-Rau-Straße errichtet werden.
Das dazu zu nutzende Erlaubnisfeld besitzt eine Fläche von ca. 13.448.600 m² und befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von zahlreichen Bohrungen in direkter Nähe zum vorgesehenen Bohrungsstandort, die eine außergewöhnlich gute Datenlage abbilden, wurde im Rahmen der geologischen Kenntnisstandsanalyse der Aalen-Sandsteinaquifer in ca. 1.700 m vertikaler Tiefe als bevorzugtes Target ausgewählt. Aufbauend auf dem Produktivitätsindex von PI = 135 m³/h / MPa kann eine Förderung von 200 m³/h geothermischer Sole mit einer Fördertemperatur von ca. 70,5 °C realisiert werden.
Aufbauend auf den Verbrauchskennwerten des gesamten Heiznetzes der Neuruppiner Innenstadt wurde eine energetische Bilanzierung durchgeführt. Im Ergebnis kann mit dem Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen ca. bis zu 76.000 MWh geothermische Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden.
Neuruppin
Gegenstand ist die Planung der Technischen Ausrüstung der Wärmeversorgungsanlage einschließlich zugehöriger Starkstromanlagen und MSR-Technik am Standort Heinrich-Rau-Straße für die Leistungsphasen 5 bis einschließlich 9.
Die Planung der geothermischen Anlage einschl. Thermalwasserkreislauf und deren Starkstromanlagen sowie MSR-Technik ist nicht Gegenstand der Planung.
Die Schnittstellen werden nachfolgend präzisiert.
a) Wärmeversorgungsanlage
• ab fernwärmeseitiger Einbindungen (VL/RL) an den Wärmeübertragern des Thermalwasserkreislaufs (die Wärmeübertrager gehören nicht zum Leistungsumfang)
• ab fernwärmeseitiger Einbindung im/unmittelbar vor dem ehem. WÜST-Gebäude für die Fernwärmenetzeinbindung zum Heizhaus
• ab fernwärmeseitiger Einbindung im/unmittelbar vor dem Heizhaus-Gebäude für die Fernwärmenetzeinbindung vom WÜST-Gebäude; die Einbindung erfolgt auf der Heizhausseite und nicht auf der FW-Netzseite
b) Starkstromanlage
• MS-Station bis einschließlich:
- 2 x Kabelabgang zur Einschleifung MS Heinrich-Rau-Straße
- Übergabeklemmleiste zur Steuerung / Überwachung durch Extern in einem abzustimmenden Umfang (z.B. Fernwirktechnik SWN)
- US-Anschluss Maschinentransformator für Förderpumpe Thermalwasser (d.h. NS-seitige Einbindung des Trafos für die Förder- und Injektionspumpe erfolgt durch Dritte)
• NS-Verteilanlagen für die gesamte Geothermieanlage bis einschl.
- NS-Abgang in einer neuen NSHV zur Versorgung der übrigen Geothermieanlage bzw. des Thermalwasserkreislaufs, d.h. die NS-seitige Einbindung ab NSHV für die übrige Geothermieanlage bzw. des Thermalwasserkreislaufs erfolgt durch Dritte
c) MSR-Technik
• Frei programmierbares Automatisierungssystem (SIMATIC S7-Basis) einschließlich
- Steuerung, Regelung, Überwachung und Visualisierung der Anlagen innerhalb des Planungsumfanges
- Bis Datenschnittstelle für Datenkopplung mit dem vorhandenen, zentralen Automatisierungssystem am Standort Heinrich-Rau-Straße
- Bis Datenschnittstelle für Datenkopplung mit einer Fernwirktechnik / dem Prozessleitsystem der SWN
- Bis Schnittstelle (DSL-Router o.ä.) für Fernwartung/Service durch den Anlagenerrichter
- Bis Datenschnittstelle für gängiges Feldbussystem (Profinet PutGet oder vergleichbar) zur Überwachung/Visualisierung der Geothermieanlage / des Thermalwasserkreislaufs (durch Dritte)
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf der Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben,
Erklärungen und Unterlagen. Eignungskriterien sind dabei:
I) Jahresdurchschnittlicher Umsatz des Bewerbers für Leistungen in den 3 letzten abgeschlossenen
Geschäftsjahren, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (10 %),
II) Referenzen der letzten 5 Jahre (Einschlägigkeit, Anzahl), die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art
und Umfang vergleichbar sind (60 %).
III) Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters sowie stellvertretenden Projektleiters (30 %).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen
des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG
und § 21 des SchwarzArbG vorliegen,
4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland,
5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus
uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht
vorgeschrieben.
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft der
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
3. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation,
4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, die sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten
Vertragslaufzeit abdeckt. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen:
a) Personenschäden: 3 Mio. EUR,
b) Sachschäden: 3 Mio. EUR,
c) Vermögensschäden, sonstige Schäden: 1 Mio. EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro
Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z.
B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung
der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers
und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den
geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
1. Referenzen über die in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen (hierzu vgl. Eignungskriterien Ziff. II.2.9). Eine Vergleichbarkeit liegt insbesondere bei geplanten/ umgesetzten Energiezentralen – wie bspw. BHKW- oder Feststoffkesselanlagen – vor. Die jeweilige Referenz hat die Adresse und den jeweiligen Ansprechpartner bei dem Auftraggeber sowie dessen Telefonnummer zu enthalten,
2. Namentliche Benennung und Organigramm des/der für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiter/s sowie stellvertretenden Projektleiter/s, nebst Angabe zur beruflichen Qualifikation und Erfahrung der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen,
3. Namentliche Benennung des für die Auftragsausführung vorgesehenen sonstigen Personals nebst Angabe zur beruflichen Qualifikation sowie Angaben zur beruflichen Erfahrung der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen,
4. Kurze Beschreibung der Projektorganisation mit Angaben über die technische Leitung und Aufgabenverteilung,
5. Eigenerklärung zur Abwicklung des Projekts in deutscher Sprache.
1. Mindeststandard Referenzen: Vorlage von drei Referenzen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar und innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht worden sind.
2. Mindeststandard Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters: Vorlage von drei Referenzen als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter in einem mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekt, das innerhalb der letzten 5 Jahre abgewickelt worden ist.
3. Eine Vergleichbarkeit liegt insbesondere bei geplanten/ umgesetzten Energiezentralen – wie bspw. BHKW- oder Feststoffkesselanlagen – vor.
Zugelassen sind alle Bewerber die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Architekt oder Ingenieur benennen. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Ausländische Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrags verwenden müssen,
2. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“,
z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1) Nrn. 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2) Nrn. 1 bis 3 sowie III.1.3) Nrn. 1 bis 5 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen,
3. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung),
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen und Angebote,
5. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen,
6. Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben,
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig,
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet,
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen,
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt,
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unterwww.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Wärmeerzeugungsanlage“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht.
Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (EMail:
[gelöscht] , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 16. Juni 2023 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden.
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen,
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen,
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen der in Ziffer III.1. genannten Teilnahmebedingungen oder Angebote bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bewerber und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft auftritt. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland