Neubau Mehrzweckhalle -BernauArena- Los 37d Turnhallenboden - Abdeckung Referenznummer der Bekanntmachung: 230156-1-029
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernau bei Berlin
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16321
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bernau-bei-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Mehrzweckhalle -BernauArena- Los 37d Turnhallenboden - Abdeckung
Lieferung eines Schutzbodens für die Abdeckung eines Turnhallenbodens mit Auf- und Abrollwagen.
Stadt Bernau bei Berlin Ladeburger Chaussee 2 16321 Bernau bei Berlin
Lieferung eines Schutzbodens für die Abdeckung eines Turnhallenbodens mit Auf- und Abrollwagen.
Die Angebotsabgabe wird in einer GAEB-Datei gewünscht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind durch den Bieter für sich und für die von ihm verpflichteten Unternehmen (andere Unternehmen) - mit dem Angebot einzureichen:
1. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das von der Vergabestelle mit den Vergabeunterlagen vorgegebene Formblatt 4.1EU Eigenerklärung zur Eignung vollständig ausgefüllt vorzulegen.
2. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Vorlage eines mindestens am Tag der Angebotsfrist gültigen Zertifikates:
- der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferanten-Verzeichnis der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V. (ULV Brandenburg).
3. vollständig ausgefülltes Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen gem. Formblatt 4.3EU;
4. vollständig ausgefüllte Vereinbarung/en zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Vereinbarung Bbg-VergG - 2NU).
5. Eigenerklärung, dass Ausschussgründe nach § 123 und §124 GWB nicht vorliegen oder Einheitliche europäische Eigenerklärungen (EEE) nach § 50 VgV Ausschlusskriterium, Formular 4.1
6. Nachweis, dass die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt durch Gewerbeanmeldung, Berufs- oder Handelsregisterauszug
1. Es ist eine Eigenerklärung zur Umsatzstruktur, § 45 Abs.4 Nr. 4 VgV abzugeben:
- Jahresumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
2. Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss einer Betriebs/Berufshaftpflichtversicherung, § 45 Abs.1 Nr. 3, §45 Abs.4 Nr.2 VgV.
Es ist eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs/Berufshaftpflichtversicherung abzugeben und im Auftragsfall ist ein Nachweis über bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen, welche über den Zeitraum der Vertragsausführung uneingeschränkt bestehen bleiben müssen, vorzulegen:
[Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einer 2-fachen Jahresmaximierung.
Hinweis:
Ein Bestand des Unternehmens seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen die weniger als 3 Jahre bestehen, ist die geforderte Erkläung zum Jahresumsatz jeweils nur bezogen auf den Durchschnitt der bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
Bei Bietergemeinschaften sind für jedes Mitglied alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen; davon abweichend sind Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Jahresumsatz) lediglich insgesamt vollständig vorzulegen und werden kumulativ betrachtet. Davon unbenommen ist eine Erkläung bzw. im Auftragsfall ein Nachweis einer entsprechenden Berufs/Betreibshaftpflichtversicherungsdeckung für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient.
1. Angabe der Zahl der Beschäftigen im jährlichen Mittel der letzten 3 Jahre für vergleichbare Lieferleistungen
- Führungskräfte (einschließlich Projektleiter)
- sonstige fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte , ohen Auszubildende)
2. Anzahl der Beschäftigten, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden
3. Eigenerklärung oder Bescheinigung des Auftraggebers über mindestens 2 vergleichbare Leistungen, die in Art und Umfang, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, ausgeführt wurden
Unterzeichnete Eigenerklärung zu Sanktionen der EU gegen Russland
Die geforderten Sicherheitsleistungen und die
wesentliche Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen sowie § 17VOL/B
Abschnitt IV: Verfahren
-die Öffnung erfolgt ausschließlich digital über den VMP-
entfällt, da ausschließlich digitales Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Hinweis zu bietereigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): AGB des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt noch darf sich darauf bezogen werden. Der Eibezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
2. Das Brandenburgische Vergabegesetz findet Anwendung (siehe Vergabeunterlagen)
3. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Das Unternehmen übermittelt seine eindeutige Unternehmensbezeichnung und seine elektronische Adresse durch die Registrierung auf der Vergabeplattform, um Angebote in elektronische Form abgeben zu können. Mit Registrierung zum Herunterladen von Vergabeunterlagen wird er automatisch über Änderungen oder Antworten auf Fragen von Unternehmen im Vergabeverfahren informiert.
4.Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Submissionstermin über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHV6ER8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren nach §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht mehr abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Rügefrist des §160 Abs. 3 Nr. 1 GWB gilt.