Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen für die Liegenschaften im Landkreis Oberhavel Referenznummer der Bekanntmachung: OV020.23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen für die Liegenschaften im Landkreis Oberhavel
Inhalt dieser Ausschreibung ist der Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienst für den Landkreis Oberhavel an mehreren verschiedenen Standorten und Objekten.
Landkreis Oberhavel Adolf-Dechert-Straße 1 16515 Oranienburg siehe Objektübersicht Anlage A der Vergabeunterlagen
Mit den ausgeschriebenen Leistungen sollen Empfangs- und Sicherheitsdienste in den vertragsgegenständlichen Objekten des Landkreises Oberhavel übernommen werden.
Es sind die betrieblichen Abläufe in den Objekten des Landkreises Oberhavel zu unterstützen und durch die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung Gefahren und Schäden von Menschen, Sach- und Vermögenswerten sowie Betriebsabläufe durch präventive Präsenz zum vorbeugenden Schutz vor Straftaten, wie Diebstahl, Vandalismus, Brandstiftung und Sachbeschädigung, nach § 34 a GewO abzuwehren.
Die Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen enthalten die für eine zukünftige qualitätsgerechte Leistungserbringung notwendigen Anforderungen. Die zu erbringenden Leistungen sind in der in diesem Dokument ausgeführten Leistungsbeschreibung beschrieben. Die leistungsbezogenen Mengen sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses.
Es sind im Rahmen der Ausschreibung der Empfangs- und Sicherheitsdienste Objektbegehungen vorgesehen.
Zu den ausgeschriebenen Leistungen der Sicherheitsdienste gehören im Wesentlichen:
- Empfangsdienste
- Kontroll- und Revierdienste einschl. Schließdienste
- Stellung eines Wächterkontrollsystems
- Stellung eines digitalen Wachbuches
- Kontrolldienste in Erweiterung der Regelleistungen pro Objekt (Bedarfsleistung)
- Revierdienste in Erweiterung der Regelleistungen pro Objekt (Bedarfsleistung)
Das eingesetzte Personal muss zu diesem Zeitpunkt alle Voraussetzungen für den Einsatz erfüllen sowie in die Tätigkeiten und in die Objekte eingewiesen und handlungsfähig sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" in den Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert:
- Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben,
geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
b) Erklärung mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen und Nachweis , dass eine verantwortliche Person des Unternehmens über die Erlaubnis gemäß § 34a Gewerbeordnung verfügt. Als Nachweis ist eine Bescheinigung über das Ablegen einer Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung (z.B. Prüfungszeugnis der IHK) oder ein vergleichbarer Nachweis beizulegen.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben,
geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Angaben zum Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtnettoumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je abgeschlossenes Geschäftsjahr.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied
der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
- Erklärung zu einer marktüblichen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Der Nachweis einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate) auf Verlangen des Auftraggebers sofort, ansonsten spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
a) Erklärung und Angabe der in den letzten drei (3) Kalenderjahren jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmes mit folgenden Angaben: Jahr, durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten, durchschnittliche Anzahl der Führungskräfte/Mitarbeiter
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende Nachweise einzureichen.
b) Benennung mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" von mindestens drei (3) Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Unternehmensreferenzen) -. Dabei müssen bezüglich der Referenzen folgende Mindestangaben enthalten sein:
- Angaben zum Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten,
- Ausführungszeitraum,
- Art der ausgeführten Leistung bzw. Beschreibung des Leistungsinhalts, einschließlich An-gaben zu den Leistungsarten "Empfangsdienste", "Kontrolldienste", "Revierdienste" und "Aufschaltung von Gefahrmeldeanlagen"
- Auftragsvolumen pro Jahr
Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen dabei kumulativ mindestens folgende Anforderungen je Referenz erfüllen:
- Das Vertragsende der Referenz liegt nicht vor dem 01.01.2020.
- Die Referenzen müssen -bis zum Ablauf der Abgabefrist (Stichtag)- eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen.
- Die Referenz muss Wach- und /oder Sicherheitsdienstleistungen zum Gegenstand haben.
Zudem müssen die Referenzen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Die Referenzen müssen insgesamt jedenfalls die Leistungsarten "Empfangsdienste", "Kontrolldienste", "Revierdienste" und "Aufschaltung von Gefahrmeldeanlagen" beinhalten.
- Mindestens eine Referenz muss eine Auftragssumme größer [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr aufweisen.
c) Erklärung mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen und Nachweis, dass das Unternehmen über eine Alarmempfangsstelle nach DIN EN 50518 verfügt. Es ist ein Nachweis über die Zertifizierung als Alarmempfangsstelle nach DIN EN 50518 oder einen vergleichbaren Nachweis beizulegen.
d) Erklärung mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen, dass eine ausreichende Anzahl an Einsatzfahrzeugen zur Verfügung steht.
Auf gesondertes Verlagen des Auftraggebers sind entsprechende Nachweise einzureichen.
e) Erklärung mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen und Nachweis, über das Vorliegen eines Softwaresystems für Wächterkontrollsystem zur Dokumentation von Rundgängen des Sicherheitspersonals. Zum Nachweis ist eine entsprechende Kurzbeschreibung in Textfom max. 4 A4-Seiten beizufügen.
f) Erklärung mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen und Nachweis, über das Vorliegen eines Softwaresystems für ein elektronisches Wachbuch zur Dokumentation und Auswertung der An-/Abwesenheit der Mitarbeiter und Vorkommnissen. Zum Nachweis ist eine entsprechende Kurzbeschreibung in Textform max. 4 A4-Seiten beizufügen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben zu a) bis f) von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied
der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
g) Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 123 Abs. 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen
Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise zu g) von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben,
geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen
ansässig ist, ab.
Geschäftssprache: deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. [Betrag gelöscht] Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von [Betrag gelöscht] Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Abschnitt IV: Verfahren
nur elektronisch über diese Plattform
keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Fragen oder Hinweise sind spätestens bis zum 19.06.2023 in Textform über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Zugang der Fragen nach diesem Zeitpunkt, grundsätzlich keine Beantwortung mehr erfolgen kann.
2.) Die Angebotsabgabe hat elektronisch über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Brandenburg zu erfolgen. Angebote, welche per Post, per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich des
Vergabemarktplatzes eingereicht werden, werden von der Wertung ausgeschlossen.
3.) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch
darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
4.) Für die Leistungserbringung ist die deutsche Sprache anzuwenden.
5.) Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter:
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen).
Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB56BT2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland