Rahmenvereinbarung Betrieb Seismisches Monitoringsystem Lausitz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Betrieb Seismisches Monitoringsystem Lausitz
Das gegenwärtig vorhandene Seismische Monitoringsystem Lausitz besteht aus 13 Stationen, welche sich auf den Nord- bzw. Südteil konzentrieren Das SML soll folgende Ziele erfüllen:
• Sichere und präzise geophysikalische Ereigniserfassung, Bewertung, Speicherung und Dokumentation
• Lokalisierung / Angabe der Herdlage der Ereignisse mit einer Ortungsgenauigkeit von ca. 500 bis max. 1.000 m im Umkreis
• Angaben zu Auswirkungen auf die Oberfläche
• Alarmierung der LMBV
• Wartung der Anlagen
• Ersatz von Komponenten bei Bedarf
Lausitz, im nordöstlichen Sachsen und südöstlichen Brandenburg
Das gegenwärtig vorhandene Seismische Monitoringsystem Lausitz besteht aus 13 Stationen, welche sich auf den Nord- bzw. Südteil konzentrieren Das SML soll folgende Ziele erfüllen:
• Sichere und präzise geophysikalische Ereigniserfassung, Bewertung, Speicherung und Dokumentation
• Lokalisierung / Angabe der Herdlage der Ereignisse mit einer Ortungsgenauigkeit von ca. 500 bis max. 1.000 m im Umkreis
• Angaben zu Auswirkungen auf die Oberfläche
• Alarmierung der LMBV
• Wartung der Anlagen
• Ersatz von Komponenten bei Bedarf
Vergabe-Nr. 2313800104
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Sondershausen
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ort: x
Land: Deutschland
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lmbv.de