Kopierer zur Miete
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.GFZ-POTSDAM.DE
Abschnitt II: Gegenstand
Kopierer zur Miete
Rahmenvereinbarung über Multifunktionsgeräte zur Miete inkl. All-In-Wartungsvertrag für 3 Forschungseinrichtungen (GFZ, GSI inkl. dazugehörigen Instituten, GEOMAR) mit deutschlandweit verteilten Niederlassungen.
Bedarfsträger (jeweils mit allen Außenstellen) gem. Rahmenvereinbarung sind:
a. Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ
b. GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
c. GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (inkl. FAIR, Helmholtzinstitut Jena und Helmholtzinstitut Mainz)
Rahmenvereinbarung hat eine anfängliche Festlaufzeit von 24 Monaten. Sie beginnt am 01.03.2024 und endet am 28.02.2026. Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern das GFZ der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform widerspricht. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abgeschlossenen Mietverträge haben eine Laufzeit von jeweils 60 Monaten. Sie können mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende des Einzelauftrags um jeweils max. 12 Monate nach techn. Prüfung der Vertragsgegenstände verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geben Sie die Anzahl der derzeit beschäftigten Techniker/Systemingenieure in den Bereichen Service und Support des Unternehmens für die angebotene Kopierer-Technik in Deutschland insgesamt und in dem für den Rahmenvertrag zuständigen Gebiet an.
Geben Sie, unter Angabe der genannten Kriterien, nachfolgend mindestens drei Referenzen an, die in Art, Umfang und Leistungsprofil mit diesem ausgeschriebenen Projekt vergleichbar und nicht älter als 3 Jahre sind.
Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern einverstanden.
Formlose und unterschriebene Eigenerklärung (Formblatt "124 Eigenerklärung zur Eignung"), dass die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (§ 19 Abs. 3 MiLoG, § 21 Abs. 3 AEntG) erfüllt werden.
Formlose und unterschriebene Erklärung (Formblatt "124 Eigenerklärung zur Eignung") der konsequenten Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gem. DSGVO unter Beachtung der wettbewerblichen Gegebenheiten zur Vermeidung von Weitergabe von Kundendaten und Betriebsinterna.
Hersteller-Zertifizierung/Partnerstatus des Bieters bezogen auf die angebotenen Produkte (Falls die Kopierer nicht bereits über den Hersteller oder ein mit dem Hersteller verbundenes Unternehmen angeboten werden).
Alternativ kann eine Eigenerklärung (Formblatt "124 Eigenerklärung zur Eignung") abgegeben werden, dass spätestens zum 01.03.2024 das Zertifikat vorliegt. Zertifikate sind auf Anfrage nachzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Rahmenvertragslaufzeit läuft 4 Jahre. Die einzelne Mietlaufzeit jeweils 5 Jahre. Es ist in Folge der Markterkundung davon auszugehen, dass bei einer längeren Nutzungsdauer der technisch dafür ausgelegten Geräte die Angebotspreise entsprechend sinken. Die längere Nutzungsdauer entspricht zudem dem Verständnis einer nachhaltigen Nutzung von Multifunktionsgeräten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir empfehlen allen Bietern sich freiwillig auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de zu registrieren. Damit werden Sie über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Antworten zu auftretenden Bieterfragen informiert. Alle nicht registrierten Bieter müssen sich auf der Vergabeplattform über Änderungen selbstständig informieren. Diese Obliegenheit besteht bis zum Ablauf der Angebotsfrist.
Bieterfragen können bis 8 Kalendertage vor Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle gestellt werden (danach ist eine Beantwortung nicht sichergestellt).
Wir empfehlen dringend, das Angebot bereits mindestens 48 Stunden vor Ablauf der Angebotsfrist vollständig einzureichen, um bei etwaigen Schwierigkeiten noch ausreichend Zeit zu haben, diese mit der eigenen IT oder mit dem Support der Vergabeplattform (https://subreport.de) zu lösen.
Einzureichende Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen (Formblatt 124 kann hierzu verwendet werden):
- Negativeigenerklärung zu § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
- Eigenerklärung oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu § 123 Abs. 4 GWB
- Eigenerklärung, ob in den letzten drei Jahren wegen Schlechterfüllung gekündigt oder Schadensersatz verlangt hat
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gfz-potsdam.de