Lieferung von Erdgas ab 01.01.2025 und elektrischer Energie ab 01.01.2026 für die Lagune Cottbus Referenznummer der Bekanntmachung: 113805-SG2023VT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sielower Landstrasse 19
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03044
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lagune-cottbus.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas ab 01.01.2025 und elektrischer Energie ab 01.01.2026 für die Lagune Cottbus
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas und elektrischer Energie an den in der
Lieferstellenübersicht benannten Entnahmestellen (vgl. Lieferstellenübersicht) während der genannten
Lieferjahre.
Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas 2025-2027
Cottbus, DE
Das Los umfasst 3 Lieferstellen mit ca. 3.669.060 kWh Erdgas pro Jahr. Die Anschriften der einzelnen
Lieferstellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können der „Lieferstellenübersicht“ und den Lastgangdaten
(für die RLM-Lieferstelle) entnommen werden, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt.
Die Lieferstellen befinden sich im Netzgebiet des Gas-Versorgungsbetriebe Cottbus GmbH
Gefordert wurden (jährliche) Energiepreise für den Belieferungszeitraum, welche sich an den Tagesendpreisen der Energiebörse in Leipzig (EEX, European Energy Exchange) orientieren und erst bei Mengenbeschaffung nach Zuschlagserteilung fixiert werden. Mit Angebotsabgabe sind lediglich die Zuschläge der teilenehmenden Energieversorgungsunternehmen nicht mehr änderbar. Der unter II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung angegebene Wert entspricht dem Auftragswert mit den Börsenpreisen vom 25.04.2023 als Referenztag.
Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie 2026-2027
Cottbus, DE
Das Los umfasst 1 Lieferstelle mit ca. 564.336 kWh Strom pro Jahr (Stand 2022). Die Anschrift der Lieferstellen,
Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können der „Lieferstellenübersicht“ und den Lastgangdaten (für die RLMLieferstelle) entnommen werden, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt.
Gefordert wurden (jährliche) Energiepreise für den Belieferungszeitraum, welche sich an den Tagesendpreisen der Energiebörse in Leipzig (EEX, European Energy Exchange) orientieren und erst bei Mengenbeschaffung nach Zuschlagserteilung fixiert werden. Mit Angebotsabgabe sind lediglich die Zuschläge der teilenehmenden Energieversorgungsunternehmen nicht mehr änderbar. Der unter II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung angegebene Wert entspricht dem Auftragswert mit den Börsenpreisen vom 25.04.2023 als Referenztag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas 2025-2027
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Str. 130
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail:
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Str. 130
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03044
Land: Deutschland
E-Mail:
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Str. 130
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03044
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie 2026-2027
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Str. 130
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3318661617
Fax: +49 3318661652
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de/
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.