Unterhaltungspflege/ Grünflächenpflege Seepark Prenzlau ab 01.03.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 61-23/30
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.prenzlau.eu
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabemarktplatz.brandenburg
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltungspflege/ Grünflächenpflege Seepark Prenzlau ab 01.03.2024
Grünflächenpflege in Parkanlage mit Schwerpunkt Stauden- und Rabattenpflege
Seepark Prenzlau 17291 Prenzlau
Jahresvolumen umfasst:
Themengärten pflegen ca. 12.500 m²,
Staudenflächen pflegen ca. 33.500,00 m²,
Rosenflächen pflegen ca. 3.000,00 m²;
Bodendeckerpflege ca. 49.500,00 m²;
Zier- und Decksträucher pflegen ca. 23.000,00 m²,
Entleerung Abfallbehälter ca. 1.900,00 St.,
Reinigung Freilichtbühne.
Es besteht die Option der Verlängerung um jeweils 1 Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht mit einer Frist von 9 Monaten zum 28.02. eines Jahres schriftlich kündigt. Der Vertrag endet zum 29.02.2028 automatisch (siehe § 17 Entwurf Dienstleistungsvertrag).
Das Brandenburgische Vergabegesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) zu machen. Dazu hat der Bieter auf beiliegendem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung gem. § 42 ff. VgV" folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1. zur gewerberechtlichen Anmeldung und zum Eintrag in ein Berufs- bzw. Handelsregister, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
2. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. zu Maßnahmen gem. § 125 GWB zur Selbstreinigung,
3. zur regelmäßigen Entrichtung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zu den gesetzlichen Sozialversicherungen und Berufsgenossenschaften, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Auf gesonderte Anforderung sind die Gewerbeanmeldung, ein aktueller Registerauszug, ggf. eine Bescheinigung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Bescheinigungen über erfüllte Beitragspflichten zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaften vorzulegen.
Darüber hinaus hat der Bieter sein Unternehmen zum Nachweis seiner Fachkunde im Bereich Garten- und Landschaftsbau durch Eigenerklärung darzustellen und weitere geeignete Fachkundenachweise (zum Beispiel Mitgliedschaft im Fachverband, Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft, entsprechende Zertifikate) zu erbringen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) zu machen. Dazu hat der Bieter auf beiliegendem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung gem. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV)" folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1. zum Bruttogesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, davon Umsatz für vergleichbare Leistungen im Bereich Grünflächenpflege,
2. zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Auf gesonderte Anforderung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5 Mio. EUR und für Sach- und/oder Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. EUR je Schadensfall spätestens mit Vertragsschluss (siehe § 12 Entwurf Dienstleistungsvertrag).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) zu machen. Dazu hat der Bieter auf beiliegendem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung gem. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV)" folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1. Zahl der Mitarbeiter gesamt, davon Gärtner/-innen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau oder vergleichbar, sowie Leitung und Aufsicht,
2. zur zuverlässigen Erbringung von vergleichbaren Leistungen im Bereich der Pflege von Parkanlagen oder Grünflächen und Angabe von mindestens eine in Art und Umfang vergleichbare Referenz mit Angabe von Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftragssumme und öffentlichen/privatem Auftraggeber mit Angabe Ansprechpartner und Telefonnummer.
Bestandteile des Angebotes sind die Vereinbarungen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bzw. zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer/n.
Die Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses gelten bis 31.12.2025 als Festpreise (siehe § 8 Entwurf Dienstleistungsvertrag).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt:
Stadt Prenzlau
Haus 2, Zimmer 100
Am Steintor 4
17291 Prenzlau
Gemäß § 55 Absatz 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Information nach § 11 Abs. 3 VgV wird unter der Rubrik "Sonstiges" eine Bieterinformation zur Registrierung und Nutzung des Vergabemarktplatzes Brandenburg bereitgestellt. Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind als Informationsblatt ebenfalls auf dem Vergabemarktplatz unter der Rubrik "Sonstiges" eingestellt. Alle Anfragen zur Ausschreibung und zu den Unterlagen sind spätestens bis zum 21.06.2023 schriftlich in deutscher Sprache direkt über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu richten. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet.
Die schriftliche Abfassung des beiliegenden Dienstleistungsvertrages dient nur informellen Zwecken. Der Vertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6A6MH3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).