Rahmenvereinbarung "Kommunikativ-dialogische Begleitung Komplexmaßnahme B97/S130"
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung "Kommunikativ-dialogische Begleitung Komplexmaßnahme B97/S130"
Die Unternehmenskommunikation der LMBV mbH benötigt als Unterstützung für die kommunikativ-dialogische Begleitung zum Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Komplexmaßnahme Sanierung der B97/S130 (aufgrund kippenverflüssigungsgefährdetem Gelände) einen kompetenten Agenturpartner für Mediation, Moderation, Begleitkommunikation, Strategische Beratung, Digitale Medien und Veranstaltungsmanagement.
Spree-Neiße Gebiet
Die Bundesstraße 97 (B97) und die Staatsstraße 130 (S130) verlaufen zwischen den Städten Hoyerswerda und Spremberg auf rund 4 Kilometern Tagebaukippen. In den Tagebauen Spreetal und Brigitta wurde bis 1991 Braunkohle gefördert. Das Kippengelände ist stark verflüssigungsgefährdet. Durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wurde festgelegt, dass die Sanierung der Straße auf der bestehenden Trasse erfolgen soll, um möglichst rasch mit der Sanierung beginnen zu können. Ziel ist es, die geotechnische Sicherheit für die Trassen der B97 und S130 sowie den darunter verlaufenden Medienleitungen herzustellen.
Die Maßnahme hat zur Folge, dass die Straße für mehrere Jahre gesperrt und eine weiträumige Umleitungsstrecke eingerichtet werden muss. Betroffen davon sind die Städte Hoyerswerda und Spremberg mit zahlreichen Berufspendlern, der Industriepark Schwarze Pumpe mit der Logistik aus dem sächsischen Süden aber auch die Anrainerdörfer, die von der Umleitung mittelbar beeinflusst werden würden sowie weitere Stakeholder.
Daher sollen mit dieser Ausschreibung über die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vorgesehene formale Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus, bereits mit Beginn der Fachplanung zusätzliche Kommunikations- und Dialogangebote nach VDI 7000 bzw. VFI 7001 geschaffen werden. Die Unternehmenskommunikation der LMBV mbH benötigt als Unterstützung für die kommunikativ-dialogische Begleitung zum Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Komplexmaßnahme B97/S130 einen kompetenten Agenturpartner für:
* Mediation
* Moderation
* Begleitkommunikation
* Strategische Beratung
* Digitale Medien
* Veranstaltungsmanagement
* Sonstige Dienstleistungen
siehe II.2.11) Angaben zu Optionen
Die Leistungen für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, 01.01.2026 bis 31.12.2026 und 01.01.2027 bis 31.12.2027 werden jeweils als Option vereinbart. Die Beauftragung der jeweiligen Optionen erfolgt jährlich bis spätestens 31.10. des jeweiligen vorhergehenden Vertragsjahres.
Die Beauftragung der Option erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
- gesichertes Budget für die Durchführung der Leistungen
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Weiterführung der optionalen Leistungen, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten.
Der Auftrag endet mit dem Abschluss der gesamten Komplexmaßnahme Sicherung Bundesstraße B97, Staatsstraße S130 sowie der im Bearbeitungsgebiet befindlichen überregionalen Medien.
Vergabenummer: 2304300131
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben und Formalitäten, welche die Befähigung und Erlaubnis der zur Berufsausübung nach § 44 VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
- Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder anderer Nachweise der erlaubten Berufsausübung
Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage
- einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 Abs. 2 VgV bzw.
- die jeweilige Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw.
- die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD akzeptiert.
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
- (§ 42 Absatz 1 VgV) Erklärung, dass keine Ausschlusstatbestände gemäß § 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) bestehen
Zum Nachweis, dass der Bewerber nicht wegen Unzuverlässigkeit i. S. § 123 GWB von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen ist, wird bei Erfordernis der Auszug aus dem Bundeszentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes abverlangt.
- (§ 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV und § 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Angabe pro Jahr) und
- (§ 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV und § 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV) Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 Geschäftsjahre (Angabe pro Jahr) - Forderung:
Erklärung über einen Mindestjahresumsatz des Bieters im Tätigkeitsbereich des Auftrages in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro der letzten drei Geschäftsjahre (Angaben pro Jahr), gerechnet vom Tag der Bekanntmachung (siehe "Möglicherweise geforderte Mindeststandards")
Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Leistungserbringer im Nachauftrag eines Bieters haben ebenfalls für den durch sie zu erbringenden Leistungsbereich den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung.
Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage
- einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 Abs. 2 VgV bzw.
- die jeweilige Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw.
- die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD akzeptiert.
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Folgende weitere Angaben und Erklärungen werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
- Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zu KMU: ja/nein (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission).
Für die vorzulegenden Eignungsnachweise gelten folgende Mindestanforderungen, die mit dem Angebot einzureichen sind:
- Erklärung über einen Mindestjahresumsatz des Bieters im Tätigkeitsbereich des Auftrages in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro der letzten drei Geschäftsjahre (Angaben pro Jahr), gerechnet vom Tag der Bekanntmachung
Folgen Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
- (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist
- (§ 46 Absatz 3 Nr. 10 VgV) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage
- einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 Abs. 2 VgV bzw.
- die jeweilige Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw.
- die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD akzeptiert.
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Für die vorzulegenden Eignungsnachweise gelten folgende Mindestanforderungen, die mit dem Angebot einzureichen sind:
- Mindestens eine prüfbare Referenz über Leistungen im Bereich strategische Kommunikation/dialogische Begleitung zu einem Infrastrukturprojekt, welche durch einen öffentlichen Auftraggeber innerhalb der letzten fünf Jahre beauftragt wurde, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung
- Mindestens eine prüfbare Referenz über einen Auftrag in der Kommunikation/dialogischen Begleitung, bei der Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Bereichen enthalten sein müssen: Moderation und Mediation; Gestaltung und Umsetzung von Webpräsenzen bzw. Druckerzeugnissen sowie Veranstaltungsmanagement innerhalb der letzten fünf Jahre, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung
- Mindestens zwei prüfbare Referenzen über die Durchführung jeweils einer Veranstaltung im Rahmen einer dialogischen Projektbegleitung der letzten fünf Jahre, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung
- Eigenerklärung des Bieters, dass das Projektteam aus mindestens drei Mitarbeitern besteht
- Eigenerklärung, dass die Mitarbeiter des Projektteams folgende Qualifikation oder gleichwertig besitzen:
• Mediator/-in mit Erfahrung in Infrastrukturprojekten bzw. Bergbau
• Gestalter/-in bzw. Webdesigner/-in
Prüfbar sind die Referenzen, wenn der Ansprechpartner, die Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und der Ausführungszeitraum enthalten sind.
Gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Der Auftrag endet mit dem Abschluss der gesamten Komplexmaßnahme Sicherung Bundesstraße B97, der Staatstraße S130 wie der im Bearbeitungsgebiet befindlichen überregionalen Medien.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu Pkt. II.2.5) Zuschlagskriterien
Die Vergabe der Leistung erfolgt auf Basis der eingereichten Arbeitsprobe, der Präsentation sowie dem Angebotspreis. Insgesamt vergibt der Auftraggeber 500 Punkte. In die Gesamtbewertung geht das Kriterium "Arbeitsprobe Zeitungsanzeige/Webcontent" zu 20 % und das Kriterium "Präsentation der Strategie" zu 40 % gemäß der in der Anlage zur Nutzwertanalyse Zuschlag "Auftragsbezogenen Zuschlagskriterien" dargestellten Punktebewertung ein. Eine nicht eingereichte Arbeitsprobe wird mit 0 Punkten bewertet. Eine Bewertung der Arbeitsprobe mit 0 Punkten führt zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren/Wettbewerb. Es erfolgt keine Vergütung der Arbeitsprobe/Präsentation seitens der LMBV.
Das Kriterium "Angebotspreis" geht zu 40 % in die Gesamtbewertung ein, gemäß Anlage "Nutzwertanalyse Zuschlag".
Der Zuschlag erhält derjenige Bieter, welcher mit der höchsten Punktzahl bewertet wird.
weitere zusätzliche Angaben:
Der Höchstwert für die mit dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen beträgt: [Betrag gelöscht] EUR
Bei den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einzelleistungen handelt es sich nach Art und Umfang um Schätzungen aus den Erfahrungen der letzten Jahre. Sie dienen lediglich der Angebotsbewertung zu vergaberechtlichen Zwecken.
Auf die Erbringung der Leistungen hat der Auftragnehmer somit keinen Anspruch, demgemäß kommt auch eine Umlageerstattung aus nicht beauftragten Leistungen nicht in Betracht.
Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf). Mit dem Abruf werden neben den geforderten Leistungen und der Örtlichkeit auch die zuständigen Ansprechpartner und die verbindlichen Vertragstermine benannt.
Die Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich. Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden.
Anlagen die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Punkt C):
- Formblatt 633 - Angebotsschreiben
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend)
- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend)
- Eigenerklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 2022-576_Sanktionen
- Formblatt 124-LD - Eigenerklärung zur Eignung
- Formblatt LMBV-Aufsicht-Personal-L-DL
- Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend)
- bepreistes Leistungsverzeichnis (2023 bis 2027)
Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-Punkt D):
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Formblatt LMBV-Datensicherheit "Verpflichtungserklärung zum Datenschutz"
- bei Nachunternehmereinsatz: Eignungsnachweise/Referenzen der Nachunternehmer
Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]