Dienstleistungen der betriebsärztlichen Betreuung der BTU Referenznummer der Bekanntmachung: F41_001057
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 082-249619)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.b-tu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen der betriebsärztlichen Betreuung der BTU
Auf Grund der rechtlichen Grundlage für die Betriebsarzt-Pflicht: Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - "Arbeitssicherheitsgesetz" (hier: § 1 ASiG i.V.m. DGUV Vorschrift II §3(3)) soll diese Beschaffung erfolgen
Die BTU beschäftigt ca. 1.700 Mitarbeiter sowie ca. 360 wissenschaftliche Hilfskräfte in Teil- und Vollzeit an den Standorten Cottbus Zentralcampus (Platz der Deutschen Einheit 1), Cottbus-Sachsendorf (Lipezker Straße 47), Senftenberg (Universitätsplatz 1). Außenstellen werden unter anderem in Bad Saarow unterhalten. Die BTU ist dem Wirtschaftsschlüssel 1,5 zuzuordnen.
Die Mitarbeiter sind in chemischen, elektrischen/elektronischen, biologischen und physikalischen Laboren und mechanischen Werkstätten, an Büroarbeitsplätzen und in handwerklichen Berufen tätig. Die Arbeiten in Laboren sind geprägt von sich ständig ändernden möglichen Gefährdungen durch neue Forschungsarbeiten.
Der Altersdurchschnitt der Beschäftigten liegt derzeit bei etwa 47 Jahren.
Unter den Beschäftigten befinden sich besonders schutzwürdige Personengruppen, wie Schwangere, Jugendliche und Schwerbehinderte.
Es sind vom Auftragnehmer die Aufgaben eines Betriebsarztes für die Beschäftigten der BTU nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) in Verbindung mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere der DGUV Vorschrift 2, mit bis zu 518 Stunden arbeitsmedizinische Grundbetreuung wahrzunehmen. Hinzu kommt betriebsspezifische Betreuung mit ca. 493 Stunden, u. a. Untersuchungen nach ArbMedVV.
Auf Anforderung der BTU sind auch Untersuchungen nach anderen Rechtsvorschriften, soweit sie für die arbeitsmedizinische Beurteilung und Betreuung erforderlich sind, durchzuführen. Diese Untersuchungen sind grundsätzlich im Rahmen der Einsatzzeit nach DGUV Vorschrift 2 vorzunehmen.
Weitere Informationen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt "Vergabeunterlagen".
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen