E-Abgabe, Offenes Verfahren, Erdgas GWC GmbH, 20.03.2023 Referenznummer der Bekanntmachung: E-Abgabe, Offenes Verfahren, Erdgas GWC GmbH, 20.03.2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gwc-cottbus.de
Abschnitt II: Gegenstand
E-Abgabe, Offenes Verfahren, Erdgas GWC GmbH, 20.03.2023
Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH (Auftraggeber) für den Zeitraum vom 01.10.2023; 6:00 Uhr
bis 01.10.2025; 6:00 Uhr, mit Option auf Verlängerung bis längstens 01.10.2027; 6:00 Uhr, einen
neuen Gasliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung des Auftragnehmers.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas an den benannten
Abnahmestellen der Lieferstellenübersicht während der Lieferjahre 2023/2024 und 2024/2025
(bzw. 2025/2026 und 2026/2027 im Zuge der Verlängerungsoption).
Der abzuschließende Gasliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Erdgas
zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen
In der Lieferstellenübersicht ist der voraussichtliche Lieferumfang für sämtliche Entnahmestellen
dargestellt. Es handelt sich um Angaben zum Gesamtjahresverbrauch in kWh/a.
Die angegebenen Werte stellen lediglich Richtgrößen für die zukünftige Gasabnahme des
Ausschreibungsteilnehmers während des jeweiligen Ausschreibungszeitraumes dar. Aufgrund
des Verbrauchsverhaltens in der Vergangenheit ist näherungsweise mit den folgenden
Verbrauchsmengen pro Kalenderjahr an den Abnahmestellen zu rechnen.
Nicht Leistungsgemessen (SLP)
Lieferstellen: 96
Verbrauch: 11.368.852 kWh/Jahr (Stand 2023/2024)
Die Anschriften der einzelnen Lieferstellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können der
Lieferstellenübersicht entnommen werden, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt. (EVC).
Der Auftraggeber übernimmt keine Gewähr für die obenstehende Prognose. Die
Jahresmengen (kWh/a) der Entnahmestellen des Auftraggebers werden im Folgenden so
wiedergegeben, wie sie von den Netzbetreibern übergeben wurden.
Cottbus
Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH (Auftraggeber) für den Zeitraum vom 01.10.2023; 6:00 Uhr
bis 01.10.2025; 6:00 Uhr, mit Option auf Verlängerung bis längstens 01.10.2027; 6:00 Uhr, einen
neuen Gasliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung des Auftragnehmers.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas an den benannten
Abnahmestellen der Lieferstellenübersicht während der Lieferjahre 2023/2024 und 2024/2025
(bzw. 2025/2026 und 2026/2027 im Zuge der Verlängerungsoption).
Der abzuschließende Gasliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Erdgas
zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen
In der Lieferstellenübersicht ist der voraussichtliche Lieferumfang für sämtliche Entnahmestellen
dargestellt. Es handelt sich um Angaben zum Gesamtjahresverbrauch in kWh/a.
Die angegebenen Werte stellen lediglich Richtgrößen für die zukünftige Gasabnahme des
Ausschreibungsteilnehmers während des jeweiligen Ausschreibungszeitraumes dar. Aufgrund
des Verbrauchsverhaltens in der Vergangenheit ist näherungsweise mit den folgenden
Verbrauchsmengen pro Kalenderjahr an den Abnahmestellen zu rechnen.
Nicht Leistungsgemessen (SLP)
Lieferstellen: 96
Verbrauch: 11.368.852 kWh/Jahr (Stand 2023/2024)
Die Anschriften der einzelnen Lieferstellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können der
Lieferstellenübersicht entnommen werden, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt.
Die Lieferstellen befinden sich im Netzgebiet der Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH
(EVC).
Der Auftraggeber übernimmt keine Gewähr für die obenstehende Prognose. Die
Jahresmengen (kWh/a) der Entnahmestellen des Auftraggebers werden im Folgenden so
wiedergegeben, wie sie von den Netzbetreibern übergeben wurden.
Wird die Verlängerungsoption nicht gezogen, endet der Vertrag ohne Kündigung am
01.10.2025; 6:00 Uhr.
Verlängerungsoption
Der Vertrag kann maximal zweimal um 12 weitere Monate verlängert werden.
Verlängerungsoption 1: 01.10.2025; 6:00 Uhr bis 01.10.2026; 6:00 Uhr
Soweit beide Vertragsparteien der Verlängerungsoption 1 widersprechen möchten, ist dies
schriftlich gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner, spätestens bis zum 31.01.2025
anzuzeigen.
Die Verlängerungsoption gilt dann als gezogen, sobald der Auftraggeber die erste
Beschaffungstranche des Belieferungsjahres 2025/2026 beim Auftragnehmer anstößt, dieser
der Beschaffung nicht widerspricht bzw. er die Beschaffung für den Auftraggeber durchführt.
Wird die Verlängerungsoption 1 vollzogen, endet der Vertrag ohne Kündigung am 01.10.2026;
6:00 Uhr.
Verlängerungsoption 2: 01.10.2026; 6:00 Uhr bis 01.10.2027; 6:00 Uhr
Soweit beide Vertragsparteien der Verlängerungsoption 2 widersprechen möchten, ist dies
schriftlich gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner, spätestens bis zum 31.01.2026
anzuzeigen.
Die Verlängerungsoption gilt dann als gezogen, sobald der Auftraggeber die erste
Beschaffungstranche des Belieferungsjahres 2026/2027 beim Auftragnehmer anstößt, dieser
der Beschaffung nicht widerspricht bzw. er die Beschaffung für den Auftraggeber durchführt.
Wird die Verlängerungsoption 2 vollzogen, endet der Vertrag ohne Kündigung am 01.10.2027;
6:00 Uhr.
Es werden nur elektronische Angebote akzeptiert, die über den Vergabemarktplatz Brandenburg (unter Nutzung des Bietertoll) eingereicht werden.
Bezuschlagt wird das Angebot, welches im Durschnitt den wirtschaftlichsten Preis-Faktor Z für
die Erstvertragslaufzeit aufweist.
Berücksichtigt werden hierbei die Belieferungszeiträume der Erstvertragslaufzeit (01.10.2023 bis
01.10.2025).
Es gilt:
Durchm.-Faktor Z2023 bis 2027 = Z2023/2024 + Z2024/2025
2
Hinweis:
Der Auftragnehmer hält sich bis zum 31.01.2025 bzw. 31.01.2026 an den abgegebenen
Z-Faktor (Z2025/2026 bzw. Z2026/2027)
Die Mengenbeschaffung & finale Preisfixierung erfolgt gem. Ziffer 7 und 8 der
Leistungsbeschreibung.
Nachforderung von Unterlagen
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen, die auf
Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, bis
zum Ablauf einer von ihm bestimmten Nachfrist nachzufordern. Fehlende Preise, die den
Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen,
werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren (§ 56 Abs. 3
VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erdgas
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter haben Mängel unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen, spätestens aber nach 10 Kalendertagen. Mängel an den Ausschreibungsunterlagen können nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist angezeigt werden.
Hinweis: Die GWC GmbH nimmt nur elektronische Angebote über den Vergabemarktplatz Brandenburg an. Papierangebote sind für diese Ausschreibung ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y906ERA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
entsprechend der Regelungen des § 160 GWB
Der Bieter ist verpflichtet Verstöße im Vergabeverfahren spätestens 10 Kalendertage nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber anzuzeigen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber angezeigt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber angezeigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]