Gewässerherstellung Klinger See Los 2 Zuleitungsanlage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewässerherstellung Klinger See Los 2 Zuleitungsanlage
Errichtung eines Grabens für die Flutung eines Tagebaurestsees, Einbau von Betonfertigteilen (Durchlässe), Betonarbeiten (Herstellung eines Regelbauwerkes), Massentransport und -einbau
Bundesland Brandenburg, Landkreis Spree-Neiße, Klinge
- Errichtung eines Grabens mit einer Länge von ca. 2.550 m (ca. 150.000 m³ Erdaushub)
- Einbau einer geosynthetischen Tondichtungsbahn als Grabendichtung (ca. 32.000 m²)
- Einbau von 4 Durchlässen aus Betonfertigteilen
- Betonarbeiten Staubauwerk und Übergabebauwerk
- ca. 90.000 m³ Massentransport über ca. 10 km und Masseneinbau
- ca. 60.000 m³ Massentransport über ca. 3 km und Masseneinbau
- Wegebauarbeiten
- landschaftspflegerische Maßnahmen
Die Pflegeleistungen für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027 werden als Option ausgeschrieben.
Die Beauftragung der Option Pflegeleistungen 2027 ist bis spätestens September 2026 vorgesehen.
.
Die Beauftragung der Optionen erfolgt unter nachfolgenden Bedingungen:
- Die Pflegeleistungen für 2027 stehen unter Finanzierungsvorbehalt.
.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Weiterführung der optionalen Leistungen, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten.
Vergabenummer: 2303400103
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gewässerherstellung Klinger See Los 2 Zuleitungsanlage
Ort: Dorfchemnitz
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09619
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Ausführung des Auftrags wird die VOB/B vereinbart. Der Auftraggeber behält sich eine Änderung der Leistungen gemäß den Regelungen der VOB/B vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]