Lieferung LKW mit Vorabschneepflug und Aufsatzstreuautomat Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0141/2023-66
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung LKW mit Vorabschneepflug und Aufsatzstreuautomat
Lieferung LKW mit Vorabschneepflug und Aufsatzstreuautomat
Stadt Oranienburg,der Bürgermeister, Stadthof Friedrich-Siewert-Str. 8 16515 Oranienburg
Lieferung LKW mit Vorabschneepflug und Aufsatzstreuautomat mit folgenden Bestandteilen:
1. LKW Dreiseitenkipper
2. Haltevorrichtung am Heck des unter Pkt.1 beschriebenen LKW für vorhandenen Ladekran
3. Aufsatzstreuautomat zum Aufbau auf den unter Pkt. 1 beschriebenen LKW
4. Mehrscharschwinglenkerschneepflug zum Anbau an die Frontplatte des unter Pkt. 1
beschriebenen LKW
Inzahlungnahme Altfahrzeug, LKW Dreiseitenkipper mit Winterdiensttechnik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung LKW mit Vorabschneepflug und Aufsatzstreuautomat
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bruhns-karstaedt.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR16EDK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.