Betrieb, Wartung, wissenschaftliche Betreuung und Datenauswertung zweier Eddy-Kovarianz-Systeme Referenznummer der Bekanntmachung: VB-22-329
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb, Wartung, wissenschaftliche Betreuung und Datenauswertung zweier Eddy-Kovarianz-Systeme
Auftragsgegenstand dieser Ausschreibung ist die wissenschaftliche Betreuung von zwei Eddy-Kovarianz-Systemen. Es wird erwartet, dass die Hardware zum Übersenden von Statusberichten bzw. zum Auslesen der aufgenommenen Daten vorhanden ist.
Die Aufgaben lassen sich wie folgt untergliedern:
- Aufbau, Betrieb und Wartung der Eddy-Kovarianz-Systeme vor Ort
- Datenspeicherung und Datenhaltung
- Prozessierung und Qualitätskontrolle (Rohdatenprozessierung)
- Wissenschaftliche Datenauswertung und Datenübermittlung an den Auftraggeber
Details zu den einzelnen Leistungspunkten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam Das Leistungsergebnis, nämlich die Übermittlung der ausgewerteten Daten, soll am Haupterfüllungsort abgeliefert werden. Ergänzend hierzu sind jedoch die Standorte der Eddy-Kovarianz-Systeme als Leistungsorte zu berücksichtigen. Diese sollen in den Möllmer Seewiesen (Osthavelland, Nähe Oranienburg) und im Randowbruch (Uckermark, Nähe Passow) aufgestellt werden.
Im Pilotvorhaben Moorbodenschutz - Brandenburg (BLuMo) wird mithilfe von Eddy-Kovarianz-Messungen der flächenspezifische und quantitative Austausch von klimarelevanten Treibhausgasen, wie Kohlenstoffdioxid (CO2) und Methan (CH4), zwischen Moorstandorten und der Atmosphäre gemessen. Die Eddy-Kovarianz-Methode ermöglicht die Kohlenstoffflüsse auf landwirtschaftlich genutzten Moorflächen zu messen und so den Kohlenstoffhaushalt abzuschätzen und mögliche Kohlenstoffquellen beziehungsweise -senken zu erkennen.
Die zwei Eddy-Kovarianz-Systeme werden vom Auftraggeber angeschafft und voraussichtlich an den beiden Moorstandorten Randowbruch und Möllmer Seewiesen installiert. Der Auftraggeber beabsichtigt ein weiteres Eddy-Kovarianz-System auf einem weiteren Moorstandort zu einem späteren Zeitpunkt zu installieren. Der weitere Standort ist das Rhinluch / Hakenberg.
Das geplante Vorhaben ist bis Ende 2031 gefördert und soll so schnell wie möglich begonnen werden. Die separat ausgeschriebenen benötigten Geräte, Hardware und Materialien werden vom Auftraggeber beschafft. Zwei Eddy-Kovarianz-Systeme sind bereits geliefert. Die Lieferung der Energieversorgung steht noch aus. Da die Betreuung ebenso die Standortauswahl beinhalten soll, beginnt der Start der Betreuung unmittelbar mit der Vergabe.
Die Beauftragung der verbleibenden Laufzeit (bis zum Projektende am 31.12.2031) soll in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln optional erfolgen können. Der optionale Leistungsgegenstand wird in diesem Fall identisch mit dem hier für die ersten zwei Jahre ausgeschriebenen sein. Wenn fördertechnisch möglich, soll optional der gesamte verbliebene Leistungszeitraum abgerufen werden können, wobei das vorgenannte Vertragsende den Umfang der insgesamt optional zu beauftragenden Betreuung begrenzt.
Für den Fall, dass andere fördertechnische Rahmenbedingungen vorgegeben werden, sollen auch in Jahresschritten ansteigende Leistungszeiträume abrufbar sein. Sollte also bspw. in einem ersten Schritt nur die Förderung von weiteren vier Jahren der Betreuung bestätigt werden, soll eine entsprechende Option auslösbar sein. Gleiches gilt für eine Verlängerung um ein, zwei, drei, usw. Jahre bis zu der maximalen Verlängerung von acht Jahren, die bis zum Projektende reicht.
Ob und wann diese Option jeweils ausgelöst werden kann, ist abhängig von der Bereitstellung der dafür erforderlichen Mittel. Die Beantragung der zusätzlichen Mittel wird noch in diesem Jahr erfolgen.
Optional ist die Betreuung eines weiteren Eddy-Kovarianz-Systems im Rhinluch anzubieten, wobei von einem Zeitraum von acht Jahren auszugehen ist. Der Leistungsumfang ist auch hier identisch mit der grundsätzlich anzubietenden Betreuung von zwei Eddy-Kovarianz-Systemen. Die Betreuung ist für die Dauer von acht Jahren anzubieten.
Ob die Option der Betreuung eines weiteren Eddy-Kovarianz-Systems ausgelöst werden kann, hängt von den daraus resultierenden Gesamtkosten für die Betreuung in Verbindung mit den verfügbaren Mitteln ab. Mit einer Auslösung dieser Option kann zum jetzigen Zeitpunkt bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen gegen Ende 2023 gerechnet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestanforderungen:
I. Es sind geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV der in den letzten drei (3, 2020 - 2022) Jahren von dem Bieter erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: Wissenschaftliche Betreuung und Wartung von Eddy-Kovarianz-Systemen sowie Auswertung der erhobenen Daten.
Die Referenz gilt als erbracht bzw. abgeschlossen, wenn sie in eine Veröffentlichung (peer-review) oder Verwendung in internationalen Messnetzen (z. B. ICOS - Integrated Carbon Observation Sys-tem) mündete.
Mindestanforderungen: Es ist mindestens eine (1) Referenz nachzuweisen.
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers sowie überprüfbarem Verweis auf die Veröffentlichung/ Verwendung in internationalen Messnetzen erbracht werden.
II. Es sind Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 2 VgV zu machen, die im Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualifikation beauftragt sind.
Mindestanforderungen: Die Projektleitung/-betreuung kann innerhalb der letzten zehn (10, 2013 - 2022) Jahre mindestens drei (3) Veröffentlichungen (peer-review) mit ausschließlichem Bezug zur Treibhausgasmessung sowie zum Inhalt der angebotenen Leistung vorweisen.
Der Nachweis kann erbracht durch eine Eigenerklärung mit überprüfbarem Verweis auf die Veröffentlichungen erbracht werden.
III. Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 3 VgV dem Angebot beizulegen.
Mindestanforderungen: Die erforderliche technische Ausstattung des Bieters zur Datenspeicherung und Datenhaltung ist vorzustellen und die Verfügbarkeit ab Auftragserteilung zu bestätigen.
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
IV. Es sind Angaben des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 4 VgV zu machen, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht.
Mindestanforderungen: Die Standorte der Eddy-Kovarianz-Systeme müssen innerhalb von maximal 24 Stunden angefahren werden können.
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung, aus der die Möglichkeit der rechtzeitigen Anfahrt nachvollziehbar hervorgeht, erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Bezüglich der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge wird auf eine extern an das LfU herangetragene Dringlichkeit verwiesen. Ursprünglich sollten die zu betreuenden Geräte erst zu einem späteren Zeitpunkt geliefert werden. Um die Eddy-Kovarianz-Systeme nun schnellstmöglich zur Umsetzung des Förderprojektes nutzen zu können, soll über eine Verkürzung der Teilnahmefrist die Verfahrensdauer etwas reduziert werden. Da nur wenige Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benötigt werden, wird eine Verkürzung auf das Mindestmaß für angemessen erachtet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDY1DVXD5YZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]