Betriebsleistungen im Linienverkehr - Subunternehmer-Verkehrsvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: ORP 01/23
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kyritz
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16866
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.orp-busse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsleistungen im Linienverkehr - Subunternehmer-Verkehrsvertrag
Die Ostprignitz-Ruppiner Personennahverkehrsgesellschaft mbH (ORP) ist ein regionales Busunternehmen mit Sitz in Kyritz. Sie führt den Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg durch. Die Ostprignitz-Ruppiner Personennahverkehrsgesellschaft wurde am 22. Mai 1992 gegründet und ist heute in Eigentümerschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. Die ORP GmbH verfügt über fast 100 Omnibusse und setzt zusätzlich Subunternehmer ein.
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Die ORP beabsichtigt ab 01.08.2023 einen Teil der Betriebsleistungen im Linienverkehr, aufgeteilt in die folgenden 4 Lose, für bis zu 10 Jahre neu zu vergeben.
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Los 1 (Rheinsberg)
Los 2 (Neuruppin)
Los 3 (Neustadt)
Los 4 (Kyritz)
Rheinsberg
Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Regionalbusverkehr im Raum Rheinsberg.
Benötigte Fahrzeuge: 3 Standartlinienbusse und 2 Kleinbusse (min. 8 Sitzplätze).
Ca. 229.000 Fahrplankilometer pro Jahr, davon ca. 164.000 Fahrplankilometer Standartlinienbusse und ca. 65.000 Fahrplankilometer Kleinbusse.
Vertragslaufzeit 72 Monate zuzüglich zweier optionaler Verlängerungen um jeweils 24 Monate. Maximallaufzeit 120 Monate. Beginn 01.08.2023.
Neuruppin
Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Regionalbusverkehr im Raum Neuruppin.
Benötigte Fahrzeuge: 1 Midibus (min. 14 Sitzplätze) und 1 Kleinbus (min. 8 Sitzplätze).
Ca. 94.000 Fahrplankilometer pro Jahr, davon ca. 47.000 Fahrplankilometer Midibus und ca. 47.000 Fahrplankilometer Kleinbus.
Vertragslaufzeit 72 Monate zuzüglich zweier optionaler Verlängerungen um jeweils 24 Monate. Maximallaufzeit 120 Monate. Beginn 01.08.2023.
Neustadt
Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Regionalbusverkehr im Raum Neustadt.
Benötigte Fahrzeuge: 3 Standartlinienbusse und 1 Midibus (min. 14 Sitzplätze).
Ca. 165.000 Fahrplankilometer pro Jahr, davon ca. 152.000 Fahrplankilometer Standartlinienbusse und ca. 13.000 Fahrplankilometer Midibus.
Vertragslaufzeit 72 Monate zuzüglich zweier optionaler Verlängerungen um jeweils 24 Monate. Maximallaufzeit 120 Monate. Beginn 01.08.2023.
Kyritz
Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Regionalbusverkehr im Raum Kyritz.
Benötigte Fahrzeuge: 2 Kleinbusse (min. 8 Sitzplätze).
Ca. 84.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Vertragslaufzeit 72 Monate zuzüglich zweier optionaler Verlängerungen um jeweils 24 Monate. Maximallaufzeit 120 Monate. Beginn 01.08.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Von den Bietern ist ein Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche beizubringen. Der Handelsregisterauszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung beizufügen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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1. Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe unter Verwendung der Formularvorlage (Formular E.4),
1.1 dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
1.2 dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind,
1.3 dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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Der Nachweis der Leistungsfähigkeit erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte vergleichbare Verkehre unter Verwendung der Formularvorlage (Formular E.5). Die Bieter müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots über mindestens eine gültige Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen nach § 49 PBefG verfügen. Einfache Kopie ohne Beglaubigung genügt. Bieter können sich zum Nachweis der fachlichen Eignung auf die Referenzen Dritter berufen (Eignungsleihe im Sinne von § 47 SektVO), wenn sie nachweisen, dass deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten sind im Angebot zu benennen (Formular E.8). Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen der Bieter sich beruft, zu erbringen (Verpflichtungserklärungen auf Formular E.9). Der Bieter gilt als technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Subunternehmerleistungen erforderlich sind.
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Mindestanforderung: Mindestens eine Referenz über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Verkehre.
§§ 3 ff. PBZugV
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) (Formular E.4)
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) (Formular E.4)
- Erklärung zur Einhaltung des MiLoG (Formular E.4)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (falls vorliegend)
- Eigenerklärung Russlandsanktionen (Formular E.11)
- Verpflichtungserklärung Tariftreue Mindestentgelt BbgVergG (Formular E.7)
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular E.7)
- Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
- Erklärung über von der öffentlichen Hand gewährte Vorteile (Fördervorteile) (Formular E.10)
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Es gelten die Vorschriften des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG). Bieter haben sich gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, ihre bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten mindestens nach dem hierfür jeweils geltenden einschlägigen und repräsentativen Entgelttarifvertrag zu entlohnen und auch seinen auf das Entgelt bezogenen eigenen, gegebenenfalls weitergehenden tariflichen Pflichten in der gesamten Laufzeit des zu vergebenden Verkehrsvertrages ordnungsgemäß nachzukommen. Repräsentativer Tarifvertrag ist der Tarifvertrag Nahverkehr Brandenburg (TV-N BRB).
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 51 SektVO vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber verkürzt vorliegend die Frist gem. § 36 Abs. 3 SektVO auf 15 Tage. Unter der Ziffer 2023/S 042-124313 wurde eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung veröffentlicht, welche zur Verkürzung der Frist berechtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM6JV2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]