Veröffentlichungen von Anzeigen in Print- und Onlinemedien im In- und Ausland
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gfz-potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.gfz-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Veröffentlichungen von Anzeigen in Print- und Onlinemedien im In- und Ausland
Veröffentlichungen von Anzeigen in Print- und Onlinemedien im In- und Ausland
Potsdam
Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenver-einbarung über die Gestaltung und Schaltung von Anzeigen sowie Beratung und Unterstüt-zung bei der Umsetzung der Insertionsstrategie für Anzeigen in deutscher oder englischer Sprache in inländischen und ausländischen Print- und Onlinemedien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Veröffentlichungen von Anzeigen in Print- und Onlinemedien im In- und Ausland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder derKonzessionhatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Potsdam
Veröffentlichungen von Anzeigen in Print- und Onlinemedien im In- und Ausland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
Verlängerung des bestehenden Vertrages um 6 Monate, keine Änderungen in der Ausführung
Im Zuge der IASS-Integration 2023 kommt es zu einem veränderten Mengengerüst an Stellenbeschreibungen. In diesem Zusammenhang entstehen neue Bedarfe im Hinblick auf die Nutzung spezieller sozial- und politikwissenschaftlicher Portale. Dieser qualitative und quantitative Bedarf kann derzeti noch nicht verlässlich benannt werden. Des Weiteren plant das GFZ in 2023 eine Beteiligung an der Helmholtz Ausschreibung „Diversitätssensible Prozesse in der Personalgewinnung“. Die Entwicklung des Antrags einschließlich der strategischen Projektziele im Laufe der kommenden Monate könnte signifikante Auswirkungen auf die inhaltliche Ausgestaltung der Neuausschreibung haben. Zudem ist Anfang 2023 die Nutzung der HR-BA-XML-Schnittstelle in Planung, d.h. die Veröffentlichung der Stellen bei der Agentur für Arbeit efolgt nicht mehr über die Medienagentur, sondern direkt über entsprechende interne Portale.