Provisorische Rampe LOS 025 - Kyritz, Stadtbibliothek, Kultur|Kloster|Kyritz Referenznummer der Bekanntmachung: 62-05/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kyritz
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16866
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kyritz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Provisorische Rampe LOS 025 - Kyritz, Stadtbibliothek, Kultur|Kloster|Kyritz
NUR Ex-Post BEKANNTMACHUNG - AUFTRAGSVERGABE
Die ehemalige Brennerei im Bereich Kultur|Kloster|Kyritz wird in eine Stadtbibliothek umgebaut. Das Gebäude gehört zum Denkmalbereich "Altstadt Kyritz". Die Stadtbibliothek soll im Spätsommer eröffnet werden. Um die Barrierefreiheit im Gebäude zu gewähren, während parallel noch andere Bauarbeiten auf dem Gelände stattfinden und daher der Fahrstuhl von außen nicht benutzt werden kann, muss eine provisorische Rampe an das Gebäude angebracht werden.
Kultur|Kloster|Kyritz Johann-Sebastian-Bach-Str 2 16866 Kyritz
NUR Ex-Post BEKANNTMACHUNG - AUFTRAGSVERGABE
Für die Inbetriebnahme der Bibliothek (barrierefrei) muss für die Bauzeit der anderen Gebäude auf dem Gelände eine provisorische Rollstuhlrampe hergestellt werden.
LOS 25 Provisorische Rampe Kyritz, Stadtbibliothek, Kultur|Kloster|Kyritz
Rollstuhlrampe und Wendepodeste für 180° und 90° Winkel mit einer ungefähren Gesamtlänge von 1.100 cm (ohne Podest), einer Steigung von ca. 6% und einem Höhenunterschied von ca. 75 cm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe H&M Tief-u.Strassenbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stechow-Ferchesar
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14715
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.hewelt-tiefbau.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5WY1RMQDEJR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen nach 13.00 Uhr) bei der Vergabekammer eingehen, ggf. erst am darauf folgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt werden können. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Übermittlung des Nachprüfungsantrags in Textform an den Auftraggeber ausgelöst (siehe unten: "Ablauf des Nachprüfungsverfahrens").
Sofern beabsichtigt ist, einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer zu stellen, wird aufgrund der aktuellen Corona-Situation darum gebeten, diesen nach Möglichkeit vorher telefonisch anzukündigen.
Ziel des Nachprüfungsverfahrens ist die Gewährleistung von Transparenz und Chancengleichheit für Bieter und Bewerber, sowie eines effektiven Rechtsschutzes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinweis auf Geheimnisse durch den Bieter:
Bitte kennzeichnen Sie Ihre Unterlagen entsprechend, sofern diese Geschäftsgeheimnisse enthalten. Erfolgt dies nicht, gehen wir von Ihrer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen im Falle eines Nachprüfungsverfahrens aus.
Ort: Potsdam
Land: Deutschland