E-Abgabe, Messdienstleistungen GWC GmbH, 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: E-Abgabe, Messdienstleistungen GWC GmbH, 2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gwc-cottbus.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y906BVT/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y906BVT
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: 100% Tochter der Stadt Cottbus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

E-Abgabe, Messdienstleistungen GWC GmbH, 2023

Referenznummer der Bekanntmachung: E-Abgabe, Messdienstleistungen GWC GmbH, 2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung komplett fernauslesbarer, interoperabler Funktechnologie und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die aktuellen Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägigen technischen Normen und Richtlinien.

Die Ausschreibung erfolgt in Form von drei Losen, welche insgesamt 118 Liegenschaften mit 5.688 Nutzeinheiten enthalten.

Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler 10-Jahresverträge geschlossen. Bei den Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzählern ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen.

Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.

Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

03046 Cottbus

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung komplett fernauslesbarer, interoperabler Funktechnologie und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die aktuellen Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägigen technischen Normen und Richtlinien.

Die Ausschreibung erfolgt in Form von drei Losen, welche insgesamt 118 Liegenschaften mit 5.688 Nutzeinheiten enthalten..

Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler 10-Jahresverträge geschlossen. Bei den Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzählern ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen.

Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.

Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und Kaltwasser umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines Jahres.

Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch bzw. die Erstellung oder Einstellung von A - Sätzen, der M/L Sätze, B/K Sätze und D - Sätze im Abrechnungssystem des AN. Darüber hinaus erstellt der AN im Rahmen der Dienstleistung die Einzelabrechnungen (PDF) der Mieter. Dazu gehören soweit erforderlich auch Nutzergruppenvorverteilungen.

Die Übergabe von Zuarbeiten zu Mieteranfragen auf Anforderung des AG sowie der Anzeigeservice nach § 32 MessEG sind Bestandteil der Dienstleistung.

In diesem Zusammenhang ist vom künftigen Auftragnehmer folgender zeitlicher Ablauf zwingend sicher zu stellen:

Oktober Bereitstellung der M/L Sätze für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum durch den AG

ab Oktober AN stellt die Dienstleistungsrechnungen für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum nach Erhalt der M/L-Sätze

März AG stellt Brennstoff- und Kostendaten für die vorhergehende Abrechnungsperiode in PDF- und CSV-Format bereit

April AN stellt die Mietratenrechnungen des laufenden Abrechnungszeitraumes

April/Mai AN übergibt liegenschaftsbezogen die Abrechnung sowie D-Sätze für die vorhergehende Abrechnungsperiode

Mai/Juni nach Freigabe durch den AG stellt AN per Datenträger die Abrechnung im PDF- Format mit Steuerdatei zur Verfügung

Anfang Juni Abrechnungsschluss

Der AG teilt ausdrücklich mit, dass sich die Bieter auf alle Lose bewerben können. Der Zuschlag ist auf maximal ein Los je Bieter beschränkt.

Die Wertung der Angebote erfolgt zu 100 % nach den angebotenen Nettokosten pro Jahr. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Zuschlag für die Lose erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot für das jeweilige Los.

Führt die Anwendung des Zuschlagskriteriums dazu, dass ein Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl als die Höchstzahl von einem Los erhalten würde, trifft der AG eine Auswahl gemäß § 30 Absatz 2 Satz 2 VgV nach folgenden Maßgaben:

Jeder Bieter soll bei Angebotsabgabe ein Los für die Zuschlagserteilung favorisieren. Gibt ein Bieter für mehrere Lose das wirtschaftlichste Angebot ab, erfolgt der Zuschlag nach der mit dem Angebot abgegebenen Favorisierung.

Hat der Bieter keine Favorisierung abgegeben, gilt: Die Auswahl des AG erfolgt danach, dass der Gesamtpreis für die Lose für den AG am wirtschaftlichsten (preisgünstigsten) bleibt.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

03046 Cottbus

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung komplett fernauslesbarer, interoperabler Funktechnologie und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die aktuellen Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägigen technischen Normen und Richtlinien.

Die Ausschreibung erfolgt in Form von drei Losen, welche insgesamt 118 Liegenschaften mit 5.688 Nutzeinheiten enthalten..

Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler 10-Jahresverträge geschlossen. Bei den Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzählern ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen.

Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.

Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und Kaltwasser umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines Jahres.

Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch bzw. die Erstellung oder Einstellung von A - Sätzen, der M/L Sätze, B/K Sätze und D - Sätze im Abrechnungssystem des AN. Darüber hinaus erstellt der AN im Rahmen der Dienstleistung die Einzelabrechnungen (PDF) der Mieter. Dazu gehören soweit erforderlich auch Nutzergruppenvorverteilungen.

Die Übergabe von Zuarbeiten zu Mieteranfragen auf Anforderung des AG sowie der Anzeigeservice nach § 32 MessEG sind Bestandteil der Dienstleistung.

In diesem Zusammenhang ist vom künftigen Auftragnehmer folgender zeitlicher Ablauf zwingend sicher zu stellen:

Oktober Bereitstellung der M/L Sätze für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum durch den AG

ab Oktober AN stellt die Dienstleistungsrechnungen für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum nach Erhalt der M/L-Sätze

März AG stellt Brennstoff- und Kostendaten für die vorhergehende Abrechnungsperiode in PDF- und CSV-Format bereit

April AN stellt die Mietratenrechnungen des laufenden Abrechnungszeitraumes

April/Mai AN übergibt liegenschaftsbezogen die Abrechnung sowie D-Sätze für die vorhergehende Abrechnungsperiode

Mai/Juni nach Freigabe durch den AG stellt AN per Datenträger die Abrechnung im PDF- Format mit Steuerdatei zur Verfügung

Anfang Juni Abrechnungsschluss

2.8. Wertung der Angebote

Der AG teilt ausdrücklich mit, dass sich die Bieter auf alle Lose bewerben können. Der Zuschlag ist auf maximal ein Los je Bieter beschränkt.

Die Wertung der Angebote erfolgt zu 100 % nach den angebotenen Nettokosten pro Jahr. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Zuschlag für die Lose erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot für das jeweilige Los.

Führt die Anwendung des Zuschlagskriteriums dazu, dass ein Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl als die Höchstzahl von einem Los erhalten würde, trifft der AG eine Auswahl gemäß § 30 Absatz 2 Satz 2 VgV nach folgenden Maßgaben:

Jeder Bieter soll bei Angebotsabgabe ein Los für die Zuschlagserteilung favorisieren. Gibt ein Bieter für mehrere Lose das wirtschaftlichste Angebot ab, erfolgt der Zuschlag nach der mit dem Angebot abgegebenen Favorisierung.

Hat der Bieter keine Favorisierung abgegeben, gilt: Die Auswahl des AG erfolgt danach, dass der Gesamtpreis für die Lose für den AG am wirtschaftlichsten (preisgünstigsten) bleibt.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 3

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

03046 Cottbus

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung komplett fernauslesbarer, interoperabler Funktechnologie und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die aktuellen Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägigen technischen Normen und Richtlinien.

Die Ausschreibung erfolgt in Form von drei Losen, welche insgesamt 118 Liegenschaften mit 5.688 Nutzeinheiten enthalten..

Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler 10-Jahresverträge geschlossen. Bei den Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzählern ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen.

Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.

Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und Kaltwasser umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines Jahres.

Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch bzw. die Erstellung oder Einstellung von A - Sätzen, der M/L Sätze, B/K Sätze und D - Sätze im Abrechnungssystem des AN. Darüber hinaus erstellt der AN im Rahmen der Dienstleistung die Einzelabrechnungen (PDF) der Mieter. Dazu gehören soweit erforderlich auch Nutzergruppenvorverteilungen.

Die Übergabe von Zuarbeiten zu Mieteranfragen auf Anforderung des AG sowie der Anzeigeservice nach § 32 MessEG sind Bestandteil der Dienstleistung.

In diesem Zusammenhang ist vom künftigen Auftragnehmer folgender zeitlicher Ablauf zwingend sicher zu stellen:

Oktober Bereitstellung der M/L Sätze für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum durch den AG

ab Oktober AN stellt die Dienstleistungsrechnungen für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum nach Erhalt der M/L-Sätze

März AG stellt Brennstoff- und Kostendaten für die vorhergehende Abrechnungsperiode in PDF- und CSV-Format bereit

April AN stellt die Mietratenrechnungen des laufenden Abrechnungszeitraumes

April/Mai AN übergibt liegenschaftsbezogen die Abrechnung sowie D-Sätze für die vorhergehende Abrechnungsperiode

Mai/Juni nach Freigabe durch den AG stellt AN per Datenträger die Abrechnung im PDF- Format mit Steuerdatei zur Verfügung

Anfang Juni Abrechnungsschluss

Der AG teilt ausdrücklich mit, dass sich die Bieter auf alle Lose bewerben können. Der Zuschlag ist auf maximal ein Los je Bieter beschränkt.

Die Wertung der Angebote erfolgt zu 100 % nach den angebotenen Nettokosten pro Jahr. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Zuschlag für die Lose erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot für das jeweilige Los.

Führt die Anwendung des Zuschlagskriteriums dazu, dass ein Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl als die Höchstzahl von einem Los erhalten würde, trifft der AG eine Auswahl gemäß § 30 Absatz 2 Satz 2 VgV nach folgenden Maßgaben:

Jeder Bieter soll bei Angebotsabgabe ein Los für die Zuschlagserteilung favorisieren. Gibt ein Bieter für mehrere Lose das wirtschaftlichste Angebot ab, erfolgt der Zuschlag nach der mit dem Angebot abgegebenen Favorisierung.

Hat der Bieter keine Favorisierung abgegeben, gilt: Die Auswahl des AG erfolgt danach, dass der Gesamtpreis für die Lose für den AG am wirtschaftlichsten (preisgünstigsten) bleibt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot ist der Nachweis einzureichen, dass die ausgeschriebene Leistung erbracht werden darf.

möglicher Nachweis: Gewerbeanmeldung, Zertifikate usw.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter hat die Anlage Referenzen und Erklärungen ausgefüllt einzureichen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

(3) Der AN ist für Personen- und Sachschäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden bei

Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR

Sach- und Umweltschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR

Vermögenschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR

Allmählichkeitsschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR

Obhut- und Bearbeitungsschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR

Schlüsselverluste bis zu [Betrag gelöscht] EUR

je Schadensereignis versichert.

Die Haftung umfasst bei Verlust eines dem AN, seinem Personal oder seinen Erfüllungsgehilfen ausgehändigten Gruppen-, Haupt- oder Generalschlüssels auch den Ersatz der Schließanlage unter der Voraussetzung, dass die Schließanlage tatsächlich ersetzt wird. Der AN verpflichtet sich, dem AG den Abschluss der Versicherung innerhalb von 6 Tagen nach Vertragsunterzeichnung nachzuweisen.

(4) Ist bei einem vom AG oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachten Schaden weder dem AG noch seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, haftet der AG nicht für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Maschinen, Geräten, Materialien oder sonstigen Sachen des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen oder für den Verlust oder die Beschädigung des Eigentums der Mitarbeiter des ANs oder der Mitarbeiter der Erfüllungsgehilfen des AN.

Sollte in Fällen fehlenden Vorsatzes bzw. fehlender grober Fahrlässigkeit aufseiten des AG oder seiner Erfüllungsgehilfen von dem AN, seinen Mitarbeitern, den Erfüllungsgehilfen des AN oder dessen Mitarbeitern Ansprüche wegen Sach- oder Vermögensschadens geltend gemacht werden, ist der AN gegenüber dem AG insoweit zur Freistellung verpflichtet, als den AG oder seine Erfüllungsgehilfen kein Mitverschulden wegen Verstoßes gegen eine Kardinalpflicht gemäß der Definition in Abs. (6) trifft.

Insoweit den AG oder seine Erfüllungsgehilfen kein Mitverschulden wegen Verstoßes gegen eine Kardinalpflicht gemäß der Definition in Abs. (6) trifft, verzichtet der AN hiermit für den Fall der eigenen Inanspruchnahme wegen Sach- oder Vermögensschäden auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen den AG, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Der AG nimmt diesen Verzicht hiermit an.

(1) Der AN verpflichtet sich, die bestehenden Gesetze und arbeitsrechtlichen Bestimmungen und alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere auch des Arbeitsschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetzes, die Unfallverhütungsvorschriften und die Grundsätze aus der EU - DSGVO zu beachten und einzuhalten. Insofern nicht bereits abgeschlossen, wird bei Zuschlagserteilung ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen.

(2) Für die Einhaltung der Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften ist allein der AN verantwortlich, Mitarbeiter sind sicherheitstechnisch zu unterweisen.

(3) Den Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen des ANs ist vertraglich verboten:

a) die übergebenen Mieterdaten zu anderen als zu Abrechnungszwecken zu verwenden oder an Dritte weiterzuleiten

b) Begleitpersonen (auch Kinder) in die Räume des Kunden mitzunehmen oder andere, nicht beim AN beschäftigte Personen in das Gebäude zu lassen

c) Einrichtungen (z.B. Telefone) des Kunden zu benutzen.

(4) Ferner sind die Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des ANs verpflichtet,

a) über alle Vorgänge und Einrichtungen, die ihnen während ihrer Tätigkeit in den Räumen des Kunden bekannt werden, strengstes Stillschweigen gegenüber jedermann - auch gegenüber Mitarbeitern - zu wahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

b) Fundgegenstände sowie verursachte oder entdeckte Schäden unverzüglich bei der gebäudeverwaltenden Stelle abzugeben bzw. dort zu melden. Ein Finderlohn wird nicht gezahlt.

(5) Der AN verpflichtet sich, seine Mitarbeiter entsprechend dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einzusetzen und die entsprechenden Vorschriften zu beachten.

Der AN verpflichtet sich, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sowie das Mindestlohngesetz (MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn nach MiLoG zu zahlen. Der AG ist berechtigt, hierüber aktuelle Nachweise zu verlangen. Im Falle der Zuwiderhandlung des ANs gegen die Vorschriften des AEntG oder des MiLoG ist der AG berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Gleiches gilt für den Fall der Nichtvorlage von Nachweisen durch den AN binnen einer Frist von zwei Wochen nach Eingang einer diesbezüglichen Aufforderung durch den AG.

(6) Ausländische Arbeitskräfte müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sein. Nachweise sind auf Verlangen vor Beginn der Arbeitsaufnahme bezüglich des zum Einsatz kommenden Personals gegenüber dem AG vorzulegen. Bei einem Arbeitskräftewechsel der zum Einsatz kommenden Arbeitskräfte sind die entsprechenden Nachweise unaufgefordert und unverzüglich dem AG vorzulegen.

(7) Versicherungspflicht

Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen werden seitens des AN ausschließlich versicherungspflichtige bzw. geringfügig Beschäftigte (Pauschalabgaben zur Sozialversicherung über die Bundesknappschaft) Arbeitskräfte eingesetzt. Ein Verstoß kann zu einer Kündigung aus wichtigem Grund führen.

(8) Einsatz von Nachunternehmern

Der Einsatz von Nachunternehmern ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des AG gestattet. Dafür sind der vorgesehene Umfang der Leistung sowie der Name und die vollständige Anschrift des Nachunternehmers innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsunterzeichnung schriftlich mitzuteilen. Der AN hat sicherzustellen, dass für den Nachunternehmer die gleichen Regelungen gelten sowie Nachweise vorgelegt werden, denen er selbst unterliegt, insbesondere die des MiLoG und des AentG

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Sofern das Unternehmen nicht über genügend Kapazitäten Verfügt können Sub-Unternehmer gebunden werden. Diese sind mit dem Angebot anzuzeigen bzw. vor Zuschlagserteilung.

Der Bieter hat die Anlage Referenzen und Erklärungen ausgefüllt einzureichen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bieter muss mindestens drei vergleichbare Referenzen angeben.

(1) Die erbrachten Leistungen gemäß § 3 Abs. (4) Satz 2 sind jährlich abzurechnen und über die E-Mail-Adresse [gelöscht] bereit zu stellen. Die Abrechnung der Gerätemiete und Dienstleistung ist getrennt nach den Betriebskostenpositionen Heizung/Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen zu erstellen.

Wirtschafts- und Abrechnungseinheiten sind auf Wunsch des AG auf den Rechnungen auszuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Größe der Abrechnungseinheiten von Heizung und Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen unterschiedlich sein kann.

Der AG zahlt in der Regel binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung bargeldlos auf das vom AN anzugebende Konto. Voraussetzung dafür ist die unter §3 (3) benannte Einhaltung des abgestimmten Zeitraumes zur Rechnungslegung.

(2) Eventuell vom AG zu beauftragende Zusatzleistungen werden dem AN entsprechend seinem Angebot gesondert vergütet.

(3) Als wirksamen Beitrag für den Umweltschutz verpflichten sich AG und AN den Papierverbrauch auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Der AN hat insbesondere auf überflüssige Kopien von z.B. Rechnungen, Überweisungsbelegen und allgemeinen Informationen zu verzichten.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und Kaltwasser umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines Jahres.

Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch bzw. die Erstellung oder Einstellung von A - Sätzen, der M/L Sätze, B/K Sätze und D - Sätze im Abrechnungssystem des AN. Darüber hinaus erstellt der AN im Rahmen der Dienstleistung die Einzelabrechnungen (PDF) der Mieter. Dazu gehören soweit erforderlich auch Nutzergruppenvorverteilungen.

Die Übergabe von Zuarbeiten zu Mieteranfragen auf Anforderung des AG sowie der Anzeigeservice nach § 32 MessEG sind Bestandteil der Dienstleistung.

In diesem Zusammenhang ist vom künftigen Auftragnehmer folgender zeitlicher Ablauf zwingend sicher zu stellen:

Oktober Bereitstellung der M/L Sätze für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum durch den AG

ab Oktober AN stellt die Dienstleistungsrechnungen für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum nach Erhalt der M/L-Sätze

März AG stellt Brennstoff- und Kostendaten für die vorhergehende Abrechnungsperiode in PDF- und CSV-Format bereit

April AN stellt die Mietratenrechnungen des laufenden Abrechnungszeitraumes

April/Mai AN übergibt liegenschaftsbezogen die Abrechnung sowie D-Sätze für die vorhergehende Abrechnungsperiode

Mai/Juni nach Freigabe durch den AG stellt AN per Datenträger die Abrechnung im PDF- Format mit Steuerdatei zur Verfügung

Anfang Juni Abrechnungsschluss

(1) Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und/oder Kaltwasser

umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines Jahres.

Der AN hat die jährliche Ablesung, den erforderlichen Geräteeinbau, Gerätewechsel und Eichaustausch zum Stichtag 30.09. sicherzustellen. Die Mieter sind spätestens 14 Tage im Voraus über Art und Umfang der Leistungen per Hausaushang und Posteinwurf zu informieren. Der AG erhält parallel dazu eine tabellarische Aufstellung mit dem Datum der Ausführung. Der Anspruch auf Kostenerstattung ab dem dritten Termin setzt voraus, dass der AN rechtssicher den ersten und zweiten Termin nachweisen kann. Dieser Nachweis ist mit der Rechnungslegung zu erbringen.

Auf den Mieterinformationen sind die Adresse und Telefonnummer des Messdienstunternehmens und/oder des Nachauftragnehmers zu dokumentieren. Der Gerätewechsel oder Eichaustausch ist zu allgemein üblichen Zeiten auszuführen. Durch die Rechtsprechung gelten Zeiten zwischen 07:00 und 13:00 Uhr sowie 15:00 bis 18:00 Uhr als anerkannt. Der AN hat sicherzustellen, dass er für den Mieter zu den allgemein üblichen Geschäftszeiten zum Zweck der Abstimmung telefonisch erreichbar ist. Das gilt auch für Nachzüglertermine. Reste- oder Nachzüglermeldungen sind dem AG monatlich ausschließlich per E-Mail und in Excel- oder CSV-Format zu übergeben.

Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass Absperreinrichtungen in den Wohnungen nicht immer funktionstüchtig sind. In diesem Fall sind ausschließlich die Strangabsperrventile zu nutzen. Bei Funktionsstörungen der Strangabsperreinrichtungen ist der AG umgehend zu informieren.

Durch den AN sind mit dem bisher eingesetzten Messdienstunternehmen alle Modalitäten bezüglich der Ablesung und Rückführung der Altgeräte abzusprechen.

Mit dem Geräteeinbau erhält der Mieter vom AN eine Dokumentation zur Funktionalität und dem Umgang mit den Geräten. Diese Dokumentation ist auch dem AG mit je einem Exemplar zur Verfügung zu stellen.

(2) Der AG übergibt jeweils ab Oktober die Mieter- und Liegenschaftssätze für die abzurechnende Periode.

Die Übergabe der Kosten- und Brennstoffdaten erfolgt durch den AG bis zum Ende des ersten Quartals, des auf die Abrechnungsperiode folgenden Kalenderjahres. Die künftige Form der Übergabe kann auch in Listenform, als CSV Datei oder als standardisierter Datensatz erfolgen. Der AN übergibt dem AG bis 15.05. des auf die Abrechnungsperiode folgenden Kalenderjahres die Papierform (oder Bereitstellung Online) der Liegenschaft. Du

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/06/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Zur Angebotsöffnung werden keine Bieter als Gasthörer zugelassen.

Die Angebote sind vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg (Bietertool) abzugeben.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9Y906BVT

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

entsprechend der Regelungen des § 160 GWB

Der Bieter ist verpflichtet Verstöße im Vergabeverfahren spätestens 10 Kalendertage nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber anzuzeigen.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber angezeigt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber angezeigt werden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/05/2023

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