E-Abgabe, Messdienstleistungen GWC GmbH, 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: E-Abgabe, Messdienstleistungen GWC GmbH, 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gwc-cottbus.de
Abschnitt II: Gegenstand
E-Abgabe, Messdienstleistungen GWC GmbH, 2023
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung komplett fernauslesbarer, interoperabler Funktechnologie und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die aktuellen Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägigen technischen Normen und Richtlinien.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von drei Losen, welche insgesamt 115 Liegenschaften mit 5.718 Nutzeinheiten enthalten.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler 10-Jahresverträge geschlossen. Bei den Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzählern ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen.
Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG.
Los 2
03046 Cottbus
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung komplett fernauslesbarer, interoperabler Funktechnologie und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die aktuellen Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägigen technischen Normen und Richtlinien.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von drei Losen, welche insgesamt 115 Liegenschaften mit 5.718 Nutzeinheiten enthalten.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler 10-Jahresverträge geschlossen. Bei den Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzählern ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen.
Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG.
Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und Kaltwasser umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines Jahres.
Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch bzw. die Erstellung oder Einstellung von A - Sätzen, der M/L Sätze, B/K Sätze und D - Sätze im Abrechnungssystem des AN. Darüber hinaus erstellt der AN im Rahmen der Dienstleistung die Einzelabrechnungen (PDF) der Mieter. Dazu gehören soweit erforderlich auch Nutzergruppenvorverteilungen.
Die Übergabe von Zuarbeiten zu Mieteranfragen auf Anforderung des AG sowie der Anzeigeservice nach § 32 MessEG sind Bestandteil der Dienstleistung.
In diesem Zusammenhang ist vom künftigen Auftragnehmer folgender zeitlicher Ablauf zwingend sicher zu stellen:
Oktober Bereitstellung der M/L Sätze für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum durch den AG
ab Oktober AN stellt die Dienstleistungsrechnungen für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum nach Erhalt der M/L-Sätze
März AG stellt Brennstoff- und Kostendaten für die vorhergehende Abrechnungsperiode in PDF- und CSV-Format bereit
April AN stellt die Mietratenrechnungen des laufenden Abrechnungszeitraumes
April/Mai AN übergibt liegenschaftsbezogen die Abrechnung sowie D-Sätze für die vorhergehende Abrechnungsperiode
Mai/Juni nach Freigabe durch den AG stellt AN per Datenträger die Abrechnung im PDF- Format mit Steuerdatei zur Verfügung
Anfang Juni Abrechnungsschluss
2.8. Wertung der Angebote
Der AG teilt ausdrücklich mit, dass sich die Bieter auf alle Lose bewerben können. Der Zuschlag ist auf maximal ein Los je Bieter beschränkt.
Die Wertung der Angebote erfolgt zu 100 % nach den angebotenen Nettokosten pro Jahr. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Zuschlag für die Lose erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot für das jeweilige Los.
Führt die Anwendung des Zuschlagskriteriums dazu, dass ein Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl als die Höchstzahl von einem Los erhalten würde, trifft der AG eine Auswahl gemäß § 30 Absatz 2 Satz 2 VgV nach folgenden Maßgaben:
Jeder Bieter soll bei Angebotsabgabe ein Los für die Zuschlagserteilung favorisieren. Gibt ein Bieter für mehrere Lose das wirtschaftlichste Angebot ab, erfolgt der Zuschlag nach der mit dem Angebot abgegebenen Favorisierung.
Hat der Bieter keine Favorisierung abgegeben, gilt: Die Auswahl des AG erfolgt danach, dass der Gesamtpreis für die Lose für den AG am wirtschaftlichsten (preisgünstigsten) bleibt.
Los 3
03046 Cottbus
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung komplett fernauslesbarer, interoperabler Funktechnologie und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die aktuellen Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägigen technischen Normen und Richtlinien.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von drei Losen, welche insgesamt 115 Liegenschaften mit 5.718 Nutzeinheiten enthalten.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler 10-Jahresverträge geschlossen. Bei den Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzählern ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen.
Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG.
Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und Kaltwasser umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines Jahres.
Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch bzw. die Erstellung oder Einstellung von A - Sätzen, der M/L Sätze, B/K Sätze und D - Sätze im Abrechnungssystem des AN. Darüber hinaus erstellt der AN im Rahmen der Dienstleistung die Einzelabrechnungen (PDF) der Mieter. Dazu gehören soweit erforderlich auch Nutzergruppenvorverteilungen.
Die Übergabe von Zuarbeiten zu Mieteranfragen auf Anforderung des AG sowie der Anzeigeservice nach § 32 MessEG sind Bestandteil der Dienstleistung.
In diesem Zusammenhang ist vom künftigen Auftragnehmer folgender zeitlicher Ablauf zwingend sicher zu stellen:
Oktober Bereitstellung der M/L Sätze für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum durch den AG
ab Oktober AN stellt die Dienstleistungsrechnungen für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum nach Erhalt der M/L-Sätze
März AG stellt Brennstoff- und Kostendaten für die vorhergehende Abrechnungsperiode in PDF- und CSV-Format bereit
April AN stellt die Mietratenrechnungen des laufenden Abrechnungszeitraumes
April/Mai AN übergibt liegenschaftsbezogen die Abrechnung sowie D-Sätze für die vorhergehende Abrechnungsperiode
Mai/Juni nach Freigabe durch den AG stellt AN per Datenträger die Abrechnung im PDF- Format mit Steuerdatei zur Verfügung
Anfang Juni Abrechnungsschluss
Der AG teilt ausdrücklich mit, dass sich die Bieter auf alle Lose bewerben können. Der Zuschlag ist auf maximal ein Los je Bieter beschränkt.
Die Wertung der Angebote erfolgt zu 100 % nach den angebotenen Nettokosten pro Jahr. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Zuschlag für die Lose erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot für das jeweilige Los.
Führt die Anwendung des Zuschlagskriteriums dazu, dass ein Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl als die Höchstzahl von einem Los erhalten würde, trifft der AG eine Auswahl gemäß § 30 Absatz 2 Satz 2 VgV nach folgenden Maßgaben:
Jeder Bieter soll bei Angebotsabgabe ein Los für die Zuschlagserteilung favorisieren. Gibt ein Bieter für mehrere Lose das wirtschaftlichste Angebot ab, erfolgt der Zuschlag nach der mit dem Angebot abgegebenen Favorisierung.
Hat der Bieter keine Favorisierung abgegeben, gilt: Die Auswahl des AG erfolgt danach, dass der Gesamtpreis für die Lose für den AG am wirtschaftlichsten (preisgünstigsten) bleibt.
1
03046 Cottbus
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung komplett fernauslesbarer, interoperabler Funktechnologie und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die aktuellen Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägigen technischen Normen und Richtlinien.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von drei Losen, welche insgesamt 115 Liegenschaften mit 5.718 Nutzeinheiten enthalten.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler 10-Jahresverträge geschlossen. Bei den Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzählern ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen.
Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG.
Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und Kaltwasser umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines Jahres.
Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch bzw. die Erstellung oder Einstellung von A - Sätzen, der M/L Sätze, B/K Sätze und D - Sätze im Abrechnungssystem des AN. Darüber hinaus erstellt der AN im Rahmen der Dienstleistung die Einzelabrechnungen (PDF) der Mieter. Dazu gehören soweit erforderlich auch Nutzergruppenvorverteilungen.
Die Übergabe von Zuarbeiten zu Mieteranfragen auf Anforderung des AG sowie der Anzeigeservice nach § 32 MessEG sind Bestandteil der Dienstleistung.
In diesem Zusammenhang ist vom künftigen Auftragnehmer folgender zeitlicher Ablauf zwingend sicher zu stellen:
Oktober Bereitstellung der M/L Sätze für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum durch den AG
ab Oktober AN stellt die Dienstleistungsrechnungen für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum nach Erhalt der M/L-Sätze
März AG stellt Brennstoff- und Kostendaten für die vorhergehende Abrechnungsperiode in PDF- und CSV-Format bereit
April AN stellt die Mietratenrechnungen des laufenden Abrechnungszeitraumes
April/Mai AN übergibt liegenschaftsbezogen die Abrechnung sowie D-Sätze für die vorhergehende Abrechnungsperiode
Mai/Juni nach Freigabe durch den AG stellt AN per Datenträger die Abrechnung im PDF- Format mit Steuerdatei zur Verfügung
Anfang Juni Abrechnungsschluss
Der AG teilt ausdrücklich mit, dass sich die Bieter auf alle Lose bewerben können. Der Zuschlag ist auf maximal ein Los je Bieter beschränkt.
Die Wertung der Angebote erfolgt zu 100 % nach den angebotenen Nettokosten pro Jahr. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Zuschlag für die Lose erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot für das jeweilige Los.
Führt die Anwendung des Zuschlagskriteriums dazu, dass ein Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl als die Höchstzahl von einem Los erhalten würde, trifft der AG eine Auswahl gemäß § 30 Absatz 2 Satz 2 VgV nach folgenden Maßgaben:
Jeder Bieter soll bei Angebotsabgabe ein Los für die Zuschlagserteilung favorisieren. Gibt ein Bieter für mehrere Lose das wirtschaftlichste Angebot ab, erfolgt der Zuschlag nach der mit dem Angebot abgegebenen Favorisierung.
Hat der Bieter keine Favorisierung abgegeben, gilt: Die Auswahl des AG erfolgt danach, dass der Gesamtpreis für die Lose für den AG am wirtschaftlichsten (preisgünstigsten) bleibt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y906BV1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
entsprechend der Regelungen des § 160 GWB
Der Bieter ist verpflichtet Verstöße im Vergabeverfahren spätestens 10 Kalendertage nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber anzuzeigen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber angezeigt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber angezeigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]