Vergabe von Hard- und Software für Metallbaumaschinen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-MA/010
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Massen-Niederlausitz
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 03238
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-kleine-elster.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Hard- und Software für Metallbaumaschinen
In einer bei dem Auftraggeber vorhandenen Halle, welche energisch und technisch saniert wurde, befinden sich neben einem konventionellen Ausbildungsbereich 3 hochwertige Fertigungsmaschinen zur Herstellung von Maschinenbauelementen. Neben einem 3D-Metall-Laserdrucker und einem Laserschweißautomaten ist ebenfalls ein 5-Achs-Fräs-Bearbeitungszentrum vorhanden. Die theoretischen Schulungen finden in einem Raum, der sich in einem zweiten Gebäude befindet, statt. Beide Räumlichkeiten sind durch ein Glasfaserkabel miteinander verbunden.
Durch diese Ausschreibung soll die Möglichkeit geschaffen werden, von der Produktidee, über eine CAD-Modell und die Maschinenprogrammierung das gewünschte Produkt nahezu vollautomatisch zu fertigen.
Amt Kleine Elster (Niederlausitz) Turmstraße 5 03238 Massen-Niederlausitz
Der ausgeschriebene Leistungsumfang deckt dafür alle nötigen Hand- und Softwarekomponenten ab.
Die Ausstattung soll für 15 Schüler und 3 Lehrende genügen.
Es müssen die nötige Hard- und Software für einen vorhandenen Schulungsraum beschafft werden (siehe Ziff. 2.1 der Leistungsbeschreibung, Anlage 8).
Die Ausbilder sollen die Möglichkeit haben, die Tätigkeit der Lernenden online zu verfolgen.
Die Software muss zum einen mit dem bestehenden System Siemens NX kompatibel sein und zum anderen die Möglichkeit bieten flexibel auf die unterschiedlichen Wissensstände der Lernenden einzugehen.
Die Datenübertragung an die Maschinen im Bildungszentrum muss gegeben sein. Hierbei sollen neben CAD Daten auch Maschinendaten übertragen werden. Die reine Verkabelung ist bereits vorhanden.
Ein CAM System soll die Möglichkeit bieten, aus den erstellten CAD-Daten die Maschinen direkt anzusteuern und entsprechende NC-Daten zu übertragen.
Das gesamte CAD-CAM-System muss über eigene Servertechnik verfügen, gegen Fremdzugriffe gesichert sein, Datenvolumen für ca. 10 Jahre speichern können und im gesamten Bereich des Bildungszentrums verfügbar sein.
Von den vorhandenen Maschinen (WEMAS VZG65, TruCell 3000, TruLaserPrint 1000) müssen mindestens die grundlegenden Maschinendaten (on, off, standby, Stückzahlzähler) zurück übertragen werden. Diese müssen auswertbar aufgearbeitet werden.
Zudem ist eine noch zu definierende Messmaschine ebenfalls in das Netzwerk einzubinden.
Das vorhandene ERP-System InfraNet muss so eingebunden werden, dass Auftragsdaten übertragen werden können.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht zum Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer vom Auftraggeber gekündigt wird; die maximale Vertragsdauer beträgt 36 Monate.
Die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, erfolgt anhand der unter Ziff. 6.1 und 6.2 der Anlage 1-VgV-TNW - Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages i. V. m. der Anlage 3 (Bewertungsmatrix Eignung) und in dieser Anlage dargestellten Auswahlkriterien und Gewichtungsfaktoren.
Es bestehen zwei wertungsrelevante (Haupt-)Eignungskriterien mit dem jeweils in Klammer angegebenen Gewichtungsfaktoren:
- Gesamtumsatz (Gewichtungsfaktor 30)
- Referenzen (Gewichtungsfaktor 70)
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Eignungskriterien im Rahmen der Bewertungsmatrix (Anlage 3-VgV-TNW) einschl. dieser Anlage.
1. Hinsichtlich des Kriteriums Gesamtumsatz erfolgt keine Aufgliederung in weitere Unterkriterien. Es erfolgt eine Bepunktung des Gesamtumsatzes je Jahr. Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und mit dem Gewichtungsfaktor je Jahr (jeweils 10%) multipliziert.
Konkreter Bewertungsmaßstab:
Gesamtumsatzbereich: 300.000 - [Betrag gelöscht] Euro
- Ein Gesamtumsatz unter [Betrag gelöscht] Euro wird nicht bewertet.
- Ein Gesamtumsatz von [Betrag gelöscht] Euro erreicht den Erfüllungsgrad 1
- Über [Betrag gelöscht] Euro und unter [Betrag gelöscht] Euro wird linear interpoliert (vgl. zuvor).
- Ab und über [Betrag gelöscht] Euro wird der Erfüllungsgrad 3 erreicht.
2. Bei dem Kriterium Referenzen werden zur Konkretisierung Unterkriterien gebildet. Die Gewichtung von 70 für das Oberkriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufgeteilt.
Das Hauptkriterium "Referenzen" untergliedert sich seinerseits in zwei folgende Unterkriterien mit den jeweils angegebenen (Unter-)Gewichtungsfaktoren:
a) Hardwarelösung (Gewichtungsfaktor 25) aufgeteilt in:
aa) Referenz Lieferung von Personal-Computern mit speziellen Anforderungen (Gewichtungsfaktor 5)
Als vergleichbare Leistung sieht der Auftraggeber Referenzprojekte an, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- es wurden mind. 12 PC-Arbeitsplätze geliefert
- die PC waren abgestimmt auf ein CAD-System
- mind. 16 GB Arbeitsspeicher
- Prozessor mit einer Leistungsfähigkeit höher als 3,5 GHz
- SSD-Festplatte,
- Mind. Windows 11
- Netzwerkanschlüsse
- Mind. 4 USB-3.0 Anschlüsse
- Maus und Tastatur sind Bestandteil und für die Nutzung von CAD-Anwendung geeignet
bb) Referenz Lieferung von Monitoren mit speziellen Anforderungen (Gewichtungsfaktor 5)
Als vergleichbare Leistung sieht der Auftraggeber Referenzprojekte an, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- es wurden mind. 12 Monitore geliefert
- die Monitoren waren abgestimmt auf ein CAD-System
- mind. 27´´ Bilddiagonale
- mind. 1 Monitor mit einer höheren Bilddiagonale (mind. 32´´ Diagonale)
cc) Referenz Lieferung von Tablets mit speziellen Anforderungen (Gewichtungsfaktor 5)
Als vergleichbare Leistung sieht der Auftraggeber Referenzprojekte an, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- es wurden mind. 3 mobile Endgeräte (Tablets) geliefert
- diese verfügen jeweils über Ein- und Ausgabemöglichkeiten
- mind. 13´´ Monitor
- Möglichkeit zur Darstellung von Zeichnungen und 3-D-Modellen
dd) Referenz Lieferung von Server, Netzwerktechnikkomponenten und Einrichtung (Gewichtungsfaktor 10)
Als vergleichbare Leistung sieht der Auftraggeber Referenzprojekte an, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Es wurde mindestens 1 Serverinstallation mit ausfallsicherer Backuplösung aufgebaut und konfiguriert
- Es wurde eine umfangreiche WLAN-Ausbaumaßnahme innerhalb eines Gebäudes umgesetzt (großflächig größer 600 m²), wobei eine volle WLAN-Abdeckung erreicht wurde
Es muss je Unterkriteriumsbereich aa)-dd) mind. eine vergleichbare Referenz vorgelegt werden.
b) Softwarelösung (Gewichtungsfaktor 45)
Als vergleichbare Leistung sieht der Auftraggeber Referenzprojekte an, die die Vernetzung von Maschinen und Anlagen im CAD und CAM Bereich (Softwarelösung): Beschaffung von Software (MS Office, CAD Software, CAM Software PAL Software, PLM/CAQ), Softwareeinbindung der Maschinen sowie Beschaffung einer Serverlizenz umfassen.
Es muss mind. eine vergleichbare Referenz vorgelegt werden.
Werden die Mindestkriterien bzgl. Referenzen unter a) und b) nicht erreicht, erfolgt ein Ausschluss.
Fortsetzung zu Ziff. II.2.9):
Bei den jeweiligen Kriterien findet sodann eine quantitative Referenzbewertung wie folgt statt:
Wird eine geeignete und vergleichbare Referenz vorgelegt, erfolgt eine Einordnung in den Erfüllungsgrad 1.
Werden mehr als eine aber weniger als fünf geeignete und vergleichbare Referenzen vorgelegt erfolgt die Bestimmung des Erfüllungsgrades anhand der oben geschilderten linearen Interpolation.
Werden mehr als fünf geeignete und vergleichbare Referenzen vorgelegt, erfolgt die Einordnung in den Erfüllungsgrad 3.
Dieser Bewertungsmaßstab gilt sowohl für die Referenzen hinsichtlich der Hardwarelösung als auch der Softwarelösung.
Es gelten folgende Anforderungen an die Wertbarkeit der Referenzen. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, dann erfolgt ein Ausschluss aus dem Verfahren.
- Es gelten nur Referenzen, die im Bearbeitungszeitraum - mithin in den letzten drei Jahren - liegen. Noch nicht abgeschlossene Leistungen können auch taugliche Referenzen darstellen, soweit dies mind. 12 Monate bereits angedauert haben. Hierbei gilt zu beachten, dass die 12 Monate im 3-Jahres-Korridor liegen. Als Referenzzeitpunkt für die Bewertung des 3-Jahres-Korridors gilt der Ablauf der Teilnahmefrist. Es kommt mithin darauf an, dass das vertragliche Leistungsende nach dem bezeichneten Referenzzeitpunkt liegt.
- Zuletzt müssen mit der Referenzangabe die Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers und Kontaktdaten des Referenzgebers ausgewiesen werden.
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beizubringenden Referenzen nicht beschränkt, lediglich die maximale Punktevergabe ist beschränkt. Bei mehr als 5 Referenzen zu einem Kriterium wird eine Priorisierung der eingereichten Referenzen erbeten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern einschlägig).
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zunächst ist bei Bedarf mit dem Teilnahmeantrag eine Eignungsleiheerklärung abzugeben. Sofern eine Eignungsleihe hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt, ist spät. auf Aufforderung mit dem Teilnahmeantrag neben der Eignungsleiheerklärung auch eine Nachunternehmererklärung abzugeben und auf Anforderung neben der Verpflichtungserklärung Eignungsleihe auch die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer nebst Erklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründe §§123ff GWB sowie entsprechende Eignungsnachweise.
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig und auf gesonderte Anforderung).
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Die Verpflichtungserklärung bzgl. der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist auf Anforderung einzureichen.
Die nachfolgend aufgeführten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag beizubringen. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Folgende Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag losübergreifend abzugeben:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB,
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig).
Für Ziff. III.1.1. bis III.1.3.:
Sofern nicht Gegenteiliges ausgewiesen ist, genügt als Nachweis eine Eigenerklärung.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV,
2. Erklärung, dass über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen verfügt wird oder eine solche im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird:
- mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden,
- mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden),
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und dies dann nachgewiesen wird.
Zu 2. bestehen folgende Mindestvorgaben:
- mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden,
- mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für Sachschäden,
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und dies dann nachgewiesen wird.
Erklärung hinsichtlich geeigneter Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Liefer- und Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers und Kontaktdaten des Referenzgebers.
Folgende Referenzbereiche/Referenzunterkriterien werden bewertet:
1. Hardwarelösung
- Referenz Lieferung von Personal-Computern mit speziellen Anforderungen
- Referenz Lieferung von Monitoren mit speziellen Anforderungen
- Referenz Lieferung von Tablets mit speziellen Anforderungen
- Referenz Lieferung von Server, Netzwerktechnikkomponenten und Einrichtung
2. Softwarelösung
Hinsichtlich der Vergleichbarkeit sämtlicher Referenzen wird auf Ziff. II.2.9 verwiesen.
Es muss je Unterkriteriumsbereich mind. eine vergleichbare Referenz vorgelegt werden.
Es gilt das BbgVergG.
Das Bieterunternehmen ist darzustellen. Hierbei sind folgende Informationen zu erteilen:
- Straße,
- PLZ und Ort,
- Land,
- Telefonnummer,
- Telefaxnummer,
- E-Mail-Adresse,
- Rechtsform.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHY6BGJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bewerber/Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.