Bahnhof Gransee - Umbau zum Jugendfreizeitrum, Los 3 - Lüftungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-37-GR-OV-VOB
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gransee
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16775
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gransee.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bahnhof Gransee - Umbau zum Jugendfreizeitrum, Los 3 - Lüftungsanlagen
Allgemeines, Baumaßnahme
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um den Umbau des ehemaligen Empfangsgebäudes, Bahnhof Gransee zu einem Jugendfreizeitzentrum in der Bahnhofstraße 3
in 16775 Gransee. Die genaue Lage des Bahnhofsgebäudes und die räumliche Unterteilung kann zusätzlich den umfangreichen vorhandenen Planunterlagen zur Ausschreibung entnommen
werden. Das Grundstück und die bauliche Anlage befinden sich im Eigentum der Stadt Gransee.
Eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken beim EBA ist erfolgt.
Hinweis:
Die Baumaßnahme wurde 2022 begonnen. Es ist zu einer Unterbrechung in der Ausführung gekommen. Das Gebäude ist derzeit komplett eingerüstet inkl. Dachgerüst. Für das Gerüst ist
eine Vorhaltung anzubieten. Genauere Angaben hierzu finden Sie im Hinweistext Positon 2.1 im Leistungsverzeichnis. Zwischen den Achsen 1 bis 5 sind die geplanten Rückbauarbeiten erfolgt.
Die Baumaßnahme soll 2023 zur weiteren Ausführung gelangen. Es wird eine Besichtigung des Objekts vor Ort vor Angebotserstellung empfohlen.
Bahnhof Gransee - Umbau zum Jugendfreizeitzentrum Bahnhofstraße 3 16775 Gransee
Lüftungsanlagen
Lüftung innenliegende Räume
Zur Entlüftung von innenliegenden Räumen sind dezentrale Einzelraumlüfter in Unterputzausführung inkl. Nachlauffunktion vorgesehen. Die Aktivierung der Lüftungsfunktion erfolgt über die Lichtschalter. Zur Reduzierung der Geräuschübertragung werden vor den Geräten Telefonieschalldämpfer angeordnet.
Runde Kanäle werden als Wickelfalzrohre aus verzinktem Stahlblech ausgeführt. Bei Querungen von Brandabschnitten kommen bauaufsichtlich zugelassene Brandschutzklappen inkl. Schmelzlot zum Einsatz.
Anlage, Gastronomie (Erdgeschoss)
Zur Abfuhr fetthaltiger Wrasenabluft im Kochbereich der Gastronomie ist ein Abluftventilator vorgesehen. Die Anordnung erfolgt im Dachboden des Gebäudes.
Zur Nachströmung und Aussenluftversorgung der Gastronomie ist ein Zuluftgerät geplant. Die Anordnung des Gerätes erfolgt im Gastronomiebereich unterhalb der Geschossdecke. Die Anlage wird als Lüftungsgerät mit Heizregister ausgelegt. Zur Reduzierung des Schallpegels sind vor und nach den Ventilatoren Schalldämpfer anzuordnen.
Ausgehend vom Zu- und Abluftgerät werden die Leitungen in vertikalen Schächten bzw. in der abgehängten Decke angeordnet. Rechteckige Kanäle werden in verzinktem Stahlblech (Dichtigkeitsklasse B) mit Flanschen ausgeführt. Runde Kanäle werden als Wickelfalzrohre aus verzinktem Stahlblech ausgeführt. Die Ausführung der fetthaltigen Abluftleitungen erfolgt öldicht verlötet. Die Leitungsanlagen erhalten nach Erfordernissen der Ener-gieeinsparverordnung eine Wärmedämmung. Werden Brandabschnitte durchquert werden die Luftleitungen mit bauaufsichtlich zugelassenen Brandschutzklappen inkl. Schmelzlot gesichert.
Die Errichtung des Zuluftkanalsystems erfolgt im Zuge des Mieterausbau und ist nicht Bestandteil der Grundleistung
85039767
Diese Maßnahme wird gefördert durch die Europäische Union aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und durch das Land Brandenburg im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR) Zuwendungsbescheid vom 16. Februar 2021
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) sofern dort alle geforderten Unterlagen enthalten sind und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt
werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw.
in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht
in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) sofern dort alle geforderten Unterlagen enthalten sind und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt
werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw.
in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht
in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Unbedenklichkeit des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen
Unbedenklichkeitsbescheinigung ohne Angabe der Gültigkeitsdauer dürfen am Abgabetag nicht älter als 6 Monate sein.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) sofern dort alle geforderten Unterlagen enthalten sind und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt
werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw.
in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht
in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Angabe über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
- Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Geschäftssprache: deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Abschnitt IV: Verfahren
Amt Gransee und Gemeinden, Baustraße 56, 16775 Gransee
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 14 Abs.1 S. 1 VOB/A - EU).
Die Niederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Angaben
1.) Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter:
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen).
Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2.) Bieterfragen:
Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
3.) Hinweis zu bietereigenen AGB:
Es gelten ausschließlich die Bedingungen des Auftraggebers. Sollten versehentlich bietereigene AGB beigefügt sein, werden diese nicht anerkannt.
4.) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot mittels Formblatt 234 die Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5B6BKW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de