Baumkontrolle für die Landeshauptstadt Potsdam (5 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-453-79-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baumkontrolle für die Landeshauptstadt Potsdam (5 Lose)
Die Landeshauptstadt Potsdam sucht für die Baumkontrolle an Straßen und öffentlichen Flächen eine(n) öffentlich bestellte(n) und vereidigte(n) Sachverständige(n) für das Fachgebiet "Verkehrssicherheit von Bäumen".
Potsdam, mit einer Ausdehnung von ca. 187 km² Fläche, besitzt einen großen und vielseitigen Baumbestand, der hauptsächlich aus Laubgehölzen besteht. Neben der Innenstadt und den umliegenden Stadtteilen sind auch die öffentlichen Bäume der Stadtteile Eiche, Grube, Golm, Uetz-Paaren, Marquardt, Satzkorn, Sacrow-Krampnitz, Fahrland, Neu-Fahrland und Groß Glienicke Bestandteil des Gebiets.
Der Auftrag ist in 5 Lose (Los 1: Süd-Ost, Los 2: Süd-West, Los 3: West, Los 4: Innenstadt, Los 5: Nord) aufgeteilt und wird für den Zeitraum von 2 Jahren vergeben.
Potsdam Süd-Ost
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Baumkontrolle zur Beurteilung der Verkehrssicherheit öffentlicher Bäume in den Stadtteilen Klein Glienicke, Babelsberg Nord, Babelsberg Süd, Am Stern, Drewitz und Kirchsteigfeld an ca. 23.500 Bäumen.
Potsdam Süd-West
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Baumkontrolle zur Beurteilung der Verkehrssicherheit öffentlicher Bäume in den Stadtteilen Südliche Innenstadt, Templiner Vorstadt, Teltower Vorstadt, Schlaatz, Waldstadt I, Waldstadt II, Gewerbegebiet Potsdam-Süd, Forst Potsdam-Süd an ca. 24.500 Bäumen.
Potsdam West
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Baumkontrolle zur Beurteilung der Verkehrssicherheit öffentlicher Bäume in den Stadtteilen Bornim, Nedlitz (anteilig), Eiche, Grube, Golm, Brandenburger Vorstadt (anteilig), Potsdam-West und Wildpark an ca. 21.200 Bäumen.
Potsdam Innenstadt
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Baumkontrolle zur Beurteilung der Verkehrssicherheit öffentlicher Bäume in den Stadtteilen Nedlitz (anteilig), Bornstedt, Nauener Vorstadt, Jägervorstadt, Berliner Vorstadt, Brandenburger Vorstadt (anteilig) und Nördliche Innenstadt an ca. 17.400 Bäumen.
Das Los 4 beinhaltet auch den Jüdischen Friedhof. Hier ist auf ein angemessenes äußeres Erscheinungsbild zu achten. Insbesondere männliche Personen dürfen den Friedhof nur mit einer Kopfbedeckung betreten.
Der Friedhof darf nicht mit Fahrzeugen über 3,5 t befahren werden. Die Öffnungszeiten sind laut Friedhofswegweiser der Stadt Potsdam:
Winter: Mo. bis Fr. 09:00 - 14:00 Uhr, Sonntag 10:00 - 13:00 Uhr
Sommer: Mo. bis Fr. 09:00 - 16:00 Uhr, Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Die gesamten Arbeiten dürfen nur von Montag bis Freitag ausgeführt werden.
Informationen über Feiertage, an denen nicht gearbeitet werden kann, Schlüsselübergaben außerhalb der Öffnungszeiten und die Klärung aller sonstigen Anliegen erfolgen durch den zuständigen Mitarbeiter auf dem Jüdischen Friedhof.
Potsdam Nord
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Baumkontrolle zur Beurteilung der Verkehrssicherheit öffentlicher Bäume in den Stadtteilen Uetz Paaren, Marquardt, Satzkorn, Fahrland, Neu Fahrland, Groß Glienicke und Sacrow-Krampnitz an ca. 16.400 Bäumen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist ein Nachweis einzureichen, dass der Bieter ein(e) Öffentlich bestellte(r) und vereidigte(r) Sachverständige(r) für das Fachgebiet "Verkehrssicherheit von Bäumen" ist.
(1) Erklärung zu Referenzen: Benennen Sie mind. 1 Referenz aus den letzten 3 Jahren, beginnend ab Ende Angebotsfrist, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Vergleichbare Leistungen sind erbrachte Aufträge im Wert von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto, die ausschließlich die Baumkontrolle beinhalten.
Der Nachweis der Eignung erfolgt durch Vorlage von mind. 1 Referenz.
Laufende bzw. noch nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens 1 Jahr erbracht werden. (Formblatt 4.6)
(2) ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist für jedes Los, auf das ein Angebot eingereicht wird, gesondert auszufüllen. (Formblatt 4.2 EU)
(3) ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe). Es sind Angabe zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen. (Formblatt 4.3 EU)
(4) ggf. Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer bzw. bezüglich Eignungsleihe (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist) (Formblatt 4.4 EU).
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Formblatt 4.1 EU)
- für Bieter und Bietergemeinschaften
- ggf. für Nachunternehmmer
(2) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt 5.3)
- ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt 5.4)
(3) Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B Ausgabe 2009 - VOL/B
(4) Besondere Vertragsbedingungen
(5) Erklärung restriktive Maßnahmen gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formblatt 4.12)
(6) Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Hinweis:
Der Auftragnehmer hat ausschließlich qualifiziertes Personal mit der Ausführung des Auftrags zu betrauen. Die ausführenden Arbeitskräfte müssen über die die Qualifikation "FLL-zertifizierte Baumkontrolleure/in" verfügen. Die dementsprechenden Nachweise müssen zur Auftaktbesprechung dem Auftraggeber vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Vergabemanagement
Submissionsstelle
Hegelallee 6-10
Haus 1, Zimmer 217-220
14467 Potsdam
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR65KZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.