Objekt- und Separatbewachung Campus LHP und Außenstellen Referenznummer der Bekanntmachung: VV-L-KIS-164-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objekt- und Separatbewachung Campus LHP und Außenstellen
Gegenstand und Zweck dieses Vertrages ist die Bewachung und Sicherung von Grundstücken und Gebäuden der Landeshauptstadt Potsdam
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Die zu bewachenden Gebäude sind folgende: Campus LHP, Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam
- Stadthaus als Haupthaus u.a. mit Sitz des Oberbürgermeisters 30.205 m²
- Haus 1 (Größe 13.070 m²)
- Haus 2 (Größe 7.522 m²)
- Haus 6 (Größe 2.706 m²)
- Haus 7 (Größe 3.229 m²)
- Haus 9 (Größe 1.956 m²)
- Haus 10 (Größe 1.456 m²)
- Haus 20 (leer) (Größe 1.900 m²)
- Haus 23 (Größe 3.400 m²)
- Bürocontainer 1 (leer) (Größe 3.320 m²)
- Turnhalle (Größe 1.049 m²)
- Transformatorenstation (Größe 858 m²)
- Ehemaliges Heizhaus, jetzige Nutzung als Lagerfläche (Größe 582 m²)
- Garage 1 für Fahrzeuge 465 m²)
- Garage 2 als Lager (Größe 352 m²)
- Suppenküche (Größe 340 m²)
Außenstellen
- Am Palais Lichtenau 1,14469 Potsdam, (Größe 1.700 m²)
- Am Palais Lichtenau 3-5, 14469 Potsdam, (Größe 5.321 m²)
- Helene Lange Straße 6-7, 14469 Potsdam (Größe 3.250 m²)
- Behlertstraße 3a, 14469 Potsdam (Größe 11.135 m²)
- Gemeinschafts...
Die Aufgaben umfassen die folgenden Tätigkeitsbereiche*:
1. Sicherheitsdienstleistungen (Pforte)
2. Sicherheitsdienstleistungen (Kontrollgänge/Schließdienst)
3. Separatbewachungen
4. Sicherheitsdienstleistungen (Parkraumbewirtschaftung)
5. Schließdienst Palais Lichtenau 1-5
6. Schließdienst Helene-Lange-Straße 6-7
7. Schließdienst Behlertstraße 3a
* weiter laut Vergabeunterlagen.
Bedarfsposition Werktags 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr Zusätzlicher Mitarbeiter
Bedarfsposition Nachts 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr Zusätzlicher Mitarbeiter
Bedarfsposition Sonntags 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr Zusätzlicher Mitarbeiter
Bedarfsposition Gesetzlicher Feiertag 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr Zusätzlicher Mitarbeiter
Als Bewertungspreis wird der Nettogesamtpreis zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer herangezogen, es sei denn, es besteht eine Befreiung von der Steuerschuld (z.B. nach § 4 UStG oder § 19 UStG). Im Fall des Reverse-Charge-Verfahrens (gemäß § 13 UStG) wird die vom AG zu entrichtende Umsatzsteuer bei der Ermittlung des Bewertungspreises herangezogen.
Gewertet (Bewertungspreis) wird der Pauschalpreis aus der Summen Pos. 1 bis 7 des Leistungsverzeichnisses bezogen auf die maximale Vertragslaufzeit von 12 Monaten, ohne Bedarfspositionen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Kurzfristige Beendigung des Vertrages gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Werder
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14542
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registirierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen;
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden;
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
In dieser Bekanntmachung vergebener Aufträge ist im Abschnitt V. 2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses", in dem nach dem Formular zwingend Wertangaben einzutragen sind, der jeweils nicht zutreffende Wert "0,01" EUR eingetragen worden. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6B06
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.