Geotechnische Sicherung RDV Koblenzer Graben
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geotechnische Sicherung RDV Koblenzer Graben
Zur Herstellung der öffentlichen und geotechnischen Sicherheit von setzungsfließ- und grundgefährdeten Bereichen mittels Rütteldruckverdichtung (RDV) als Gefahrenabwehrmaßnahme nach SächsHohlrVO im Auftag des SächsOBA, werden Leistungen für die geotechnische Sicherung des Bereichs Koblenzer Graben notwendig (Sicherungsphase 2 - Teil 3)
Knappensee, Koblenz
Der Knappensee entstand 1945 durch eine unkontrollierte Flutung des Restlochs des ehemaligen Tagebaus Werminghoff I. Auf Grund der geotechnischen Verhältnisse kann es am Knappensee zu unkontrollierten Geländebewegungen der angrenzenden Kippenflächen und -böschungen des ehemaligen Tagebaus kommen, sodass eine konkrete Gefahr für Personen, bauliche Anlagen und Nutzflächen besteht. Um diese Gefahr zu beseitigen, ist die abschnittsweise geotechn. Sicherung der Uferbereiche des Sees erforderlich. Das Sächsische Oberbergamt (SächsOBA) ist als Polizeibehörde für die Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Störungen, die durch unterirdische Hohlräume, Halden und Restlöcher hervorgerufen werden und durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht werden, zuständig.
Zur Beseitigung der Gefährdung sind Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr auszuführen.
Da der Koblenzer Graben innerhalb des Sperrbereiches (stromab der THW-Behelfsbrücke) über Kippengelände verläuft, ist der Bereich des Koblenzer Grabens auf einer Breite von etwa 52 m durch die Herstellung eines bis zum Liegenden reichenden RDV-Stützkörpers (teilweise mit Nachstopfen) zu sichern. Zur Herstellung des Versteckten Dammes entlang des Koblenzer Grabens wird das vorhandene Grabenprofil vollständig überschüttet. Die geplanten Arbeiten sind von Land aus vorgesehen. Mit Nachweis einer erfolgreichen Verdichtung der anste-henden lockeren Kippenböden ist die Gefahr von Setzungsfließrutschungen im Gewässer- und Uferböschungs-bereich des Koblenzer Grabens beseitigt.
Vor der Durchführung der RDV-Arbeiten muss der Koblenzer Graben bauzeitlich umverlegt werden. Der Bereich für das bauzeitliche Gewässerbett verläuft ursprünglich über unverdichtete Kippenbereiche. Dieser geplante Trassenbereich wurde bereits im Rahmen der Sicherungsarbeiten zur Sicherungsphase 2 durch eine oberflächennahe RDV (T ≤ 5 m) auf einer Breite von 10 m bzw. 25 m gesichert.
Die geotechnische Sicherung umfasst folgende Hauptleistungen:
- Herstellung Baustraßensystem: ca. 155 m
- Rückbau Baustraßensystem: ca. 53 m
- Rückbau Grabenbefestigung: ca. 110 m
- Herstellung Interimsleitung DN/ID 800 GFK: ca. 48 m
- Herstellung Graben temporäre Umverlegung: ca. 181 m
- Herstellung Arbeitsplanum RDV: ca. 37.000 m³
- RDV landseitig (tw. mit Nachstopfen): ca. 268.220 m³
- Massenzugabe RDV: ca. 30.000 m³
- oberflächnennahe Nachverdichtung (Walze): ca. 16.400 m²
- Sondierungen/Linerbohrungen landseitig
- PWD-Überwachung
- Beweissicherung/Schwinggeschwindigkeitsmessungen/Setzungsmessungen
- Reinigen/opt.Inspektion Freispiegelleitung: ca. 1.260 m
- Reinigen/opt.Inspektion Schachtbauwerke: ca. 46 Stück
- Flächenberäumung
Der Fertigstellungstermin (30.09.2024) und die dazugehörigen Zwischenfristen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen und werden Vertragsgegenstand.
Es gelten folgende Zwischentermine:
• Umsetzung der oberflächennahen Nachverdichtung im Bereich der Umverlegung Koblenzer Graben bis 22.12.2023.
• Umsetzung aller vorbereitenden Maßnahmen (Umverlegung Koblenzer Graben, Rückbau Grabenbefestigung Koblenzer Graben,
Einbau PWD-Geber, Antransport/Montage Trägergerät) für die RDV bis zum 29.02.2024.
• Beginn der RDV-Maßnahmen am 01.03.2024
Sperrbereich
Der Baubereich liegt innerhalb von Kippenflächen. Aufgrund der Gefährdungslage wurde ein geotechnischer Sperrbereich eingerichtet. Für die Arbeiten innerhalb der Kippenbereiche wurden geotechnische Verhaltensanforderungen (s. LB Pkt. 2.1 bzw. Anlage 8 der AP) aufgestellt, die zwingend einzuhalten sind.
Zusätzlich sind für die Arbeiten temporäre Sperrlinien definiert. Diese definieren Grenzen für den Einsatz von Technik bzw. für Arbeitsvorgängen, die innerhalb des Gefährdungsbereiches liegen. Sie stellen eine an spezifische Arbeitsvorgänge gebundene Grenze dar. Sie grenzen Bereiche voneinander ab, in denen bestimmte Tätigkeiten und Arbeitsabläufe bzw. Geräteeinsätze nicht mehr ausgeführt werden dürfen.
Vergabenummer: 2371200201
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über die Eintragung in ein Berufsregister oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6 a Nr. 1 EU VOB/A)
Als vorläufiger Nachweis gilt die direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder die Eigenerklärung zur Eignung Formblatt 124 ( § 50 VgV / § 6 b EU VOB/A).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Nachweise/Angaben/Unterlagen nach § 6a EU Nr. 2c) VOB/A, die mit dem Angebot einzureichen sind (siehe 211 EU – Punkt 3.1):
1. Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluß des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2. Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zur KMU: JA / NEIN (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission)
3. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlüssgründen nach § 6 e EU VOB/A
Als vorläufiger Nachweis gilt die direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder die Eigenerklärung zur Eignung Formblatt 124 ( § 50 VgV / § 6 b EU VOB/A). Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Nachweise/Angaben/Unterlagen nach § 6a EU Nr. 3a) und Nr. 3g) und Nr. 3i) VOB/A, die mit dem Angebot einzureichen sind (siehe 211 EU – Punkt 3.1):
Nachweis über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Als vorläufiger Nachweis gilt die direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder die Eigenerklärung zur Eignung Formblatt 124 ( § 50 VgV / § 6 b EU VOB/A). Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Folgende Mindeststandards sind zu übergeben:
1 prüfbare Referenz zur Ausführung von Sicherungsarbeiten im Bereich Tagebaukippen/Tagebaurestlöcher mittels Rütteldruckverdichtung (RDV) mit Rütteltiefen tiefer als 25 m unter Beachtung spezieller geotechnischer Verhaltensvorgaben bei einer Bauvertragssumme von mindestens 1 Million Euro in den letzten 5 Jahren ab dem Tag der Bekanntmachung
Bei einem Nachunternehmereinsatz sind die geforderten Eignungsnachweise/Referenzen ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen.
1 prüfbare Referenz zu Arbeiten unter Bergaufsicht oder im Rahmen von Gefahrabwehrmaßnahmen (Sächsische Hohlraumverordnung) in den letzten 5 Jahren ab dem Tag der Bekanntmachung
Bei einem Nachunternehmereinsatz sind die geforderten Eignungsnachweise/Referenzen ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen.
Benennung von mindestens einer Maßnahme des verantwortlichen Aufsichtspersonals in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen in den letzten 5 Jahren ab dem Tag der Bekanntmachung
Als vorläufiger Nachweis gilt die direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder die Eigenerklärung zur Eignung Formblatt 124 ( § 50 VgV / § 6 b EU VOB/A). Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fläche, auf die die Leistungen erbracht werden, stehen nicht unter Bergaufsicht, jedoch befinden sich diese in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen.
Mit dem Angebot sind auch folgende Anlagen zu übergeben:
- Formblatt 213 - Angebotsschreiben
- Formblatt 221/222 – Angaben zur Preisermittlung
- Formblatt 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend)
- Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend)
- Formblatt LMBV-Auf-Pers - Personal für Leitung und Aufsicht (bezogen auf die zu vergebende Leistung)
- Bieterinformationen während der Angebotsfrist
- Eigenerklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 2022-576_Sanktionen
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen:
- Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise und/oder Urkalkulation
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]