Stadt Cottbus - OV 62-2023 - Revitalisierung Grundschulzentrum Hallenser Straße - TO Schule - Los 44.2: Starkstromanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: OV 62-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neumarkt 5
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrales Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 355/612-2922
Fax: +49 355/61213-2922
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Cottbus - OV 62-2023 - Revitalisierung Grundschulzentrum Hallenser Straße - TO Schule - Los 44.2: Starkstromanlagen
Los 44.2: Starkstromanlagen
Grundschulzentrum Hallenser Straße - Teilobjekt Schule Hallenser Straße 5a 03046 Cottbus
- 1 St. Hauptverteilung
- 11 St. Unterverteilung
- ca. 500 St. Installationsgeräte mit zugehörigen Gerätedosen
- ca. 680 St. Leuchten der Allgemein- und Sicherheitsbeleuchtung
- ca. 12.000 m Kabel und Leitungen
- 1 St. Unterstation zu bestehender Zentralbatterieanlage
- Äußerer Blitzschutz mit hochspannungsfest isolierten Leistungen
- Nebenleistungen mit Schlitzen und Bohrungen
- ca. 400 m Leerrohre in Außenanlagen
- 3 St. Kabelzugschächte in Außenanlagen
- Erstellung von Revisionsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Elektro Vorwerk GmbH
Postanschrift: Gewerbeparkstraße 14
Ort: Kolkwitz
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03099
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.elektro-vorwerk.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDY1DW9W3C1
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: +49 331-8661652
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB ("Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch") in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Postanschrift: Neumarkt 5
Ort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: