Stadt Cottbus - OV 05/2023 - Sicherheitsdienstleistungen Haus der Wohnhilfe Referenznummer der Bekanntmachung: OV 05-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Cottbus - OV 05/2023 - Sicherheitsdienstleistungen Haus der Wohnhilfe
Sicherheitsdienstleistungen im Haus der Wohnhilfe
Im Objekt wohnen zum größten Teil in Not geratene und zwangsgeräumte Personen auf der Basis einer öffentlich rechtlichen Satzung. Teilweise bewohnen mehrere Personen eine Wohnung. Besonderheiten: Umgang mit psychisch Kranken und vorwiegend alkoholabhängigen Bewohnern.
Stadtverwaltung Cottbus, Fachbereich Immobilien Karl-Marx-Straße 67 03044 Cottbus, Haus der Wohnhilfe Gerhart-Hauptmann-Str. 9a 03044 Cottbus
Gewährleistung des Schutzes der Sach- und Vermögenswerte sowie der innerhäuslichen Ordnung. Der Objektschutz stellt damit wesensmäßig eine Ordnungseinrichtung mit dem Auftrag, für die Einhaltung der Ordnung und Sicherheitsvorschriften zu sorgen, dar.
Der SMA muss sich gegen alle Gefahren (Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Sachbeschädigung, Sabotage, Brandstiftung, Sprengstoffanschlägen, Bombendrohungen, Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen etc.) wenden. Ebenso muss der SMA vorbeugende Maßnahmen gegen unerwartete elementare Ereignisse (Feuer, Explosion u.a. Havarien) treffen.
Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe RWS Sicherheitsservice GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rws-gruppe.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDY1D21XNGE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.