Metallrestaurierung, Villa Liegnitz im Park Sanssouci Referenznummer der Bekanntmachung: 2231099
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://spsg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Metallrestaurierung, Villa Liegnitz im Park Sanssouci
Metallrestaurierung - Restaurierung, Instandsetzung und Nachfertigung von Zierelementen
Villa Liegnitz im Park Sanssouci Lennéstr. 7A 14471 Potsdam
Inhalt der Leistung ist die fachgerechte Ausführung von Restaurierungsarbeiten von Zink-Zierelementen an der Fassade des Haupthauses der Villa. Diese umfassen die Reinigung, Konservierung und Beschichtung von Zierelementen im Bestand, als auch den Nachguss in Ergänzung vorhandener Zierelemente mit Rücksicht auf den historischen Bestand.
Die Maßnahmen erfolgen vor allem in der eigenen Werkstatt, sowie im Außenbereich des zu sanierenden Gebäudes.
Die Zierelemente im Bereich der Dachflächen wurden im Zuge der Dachdeckerarbeiten geborgen und werden nach den hier beschriebenen Maßnahmen auch durch den Dachdecker bauseits wieder montiert.
Zierelemente an den Pfettenköpfen sind im Rahmen dieser Maßnahmen zu bergen und nach der Sanierung wieder zu montieren.
In der Fassadenfläche eingelassene und an Fenstern eingebaute Zierelemente sind idR in situ zu bearbeiten.
Brüstungsgitterelemente sind nach Muster herzustellen und zur bauseiteigen Montage zu übergeben.
Die Arbeiten erfolgen in einem Baudenkmal!
Das Gebäude ist freigezogen und freigeschaltet.
Bei allen Arbeiten ist besondere Sorgfalt auf die Anschlüsse an die vorhandene Bausubstanz zu wahren. Oberflächen und Anstriche sind in der Regel in Rahmen der aktuellen Sanierung neu erstellt.
Die Arbeiten erfolgen in mehreren Phasen:
1. Bergung der auszubauenden Zierelemente und Bearbeitung in eigener Werkstatt.
2. Bearbeitung der Zierelemente in situ in Abstimmung mit den Fassaden- und Tischlerarbeiten.
3. Lieferung und Montage Zierelemente in Abstimmung mit den Malerarbeiten an der Fassade
4. Lieferung von Zierelementen für die bauseitige Montage auf den Dachflächen / Brüstungsgeländern
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung", bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung", bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sonstiger Nachweis:
Zum Nachweis seiner Fachkunde hat der Bieter zusätzlich folgende Angaben gemäß VVOB/A §§ 6EU,
6a EU - 6f EU zu machen:
Präqualifizierte Unternehmen müssen ebenfalls die nachfolgend aufgeführten auf den konkreten Auftrag bezogenen Eignungsnachweise (VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU) erbringen.
- Nachweis über die Qualifikation der mit der Bauleitung, Dokumentation und Aufsicht betrauten Mitarbeiter sowie der sonstigen für die Erbringung der angebotenen Leistung vorgesehenen Mitarbeiter:
1.1
Namentliche Benennung des für das Bauvorhaben vorgesehenen Bauleiters mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung in denkmalgeschützter Bausubstanz samt Nachweis der Berufsqualifikation (FH- oder Universitätsabschluss Studiengang Konservierung und Restaurierung (Diplom oder Masterabschluss) oder Abschluss zum Restaurator im Handwerk, jeweils mit dem Schwerpunkt Metall- und Zinkgussarbeiten)
1.2
Namentliche Benennung der für das Bauvorhaben vorgesehenen HandwerkerInnen (mind. 2 HandwerkerInnen) mit Nachweis der Berufsqualifikation (mindestens Restaurator im Handwerk, jeweils mit dem Schwerpunkt Metall- und Zinkgussarbeiten, oder höherwertig) mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung und Nachweis der bereits durchgeführten vergleichbaren Arbeiten in denkmalgeschützter Bausubstanz.
Bei im Ausland ausgebildeten HandwerkerInnen ist der vergleichbare Nachweis samt beglaubigter Übersetzung beizubringen.
Pro HanderwerkerIn sind 3 Referenzprojekte zu nennen.
1.3
Bei Nichtdeutschmuttersprachlern ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse der für die Baustelle vorgesehen Mitarbeiter (Goethe-Zertifikat A1, Start Deutsch 1, telc Deutsch A1, ÖSD Zertifikat A1) nachzuweisen. Höherwertige Zertifikate werden ebenfalls anerkannt.
- Benennung von 5 Referenzprojekten mit vergleichbaren Leistungen in denkmalgeschützter Bausubstanz aus dem Zeitraum 2012 bis 2022.
Die Referenzprojekte müssen nicht zwingend abgeschlossen, müssen jedoch in Art und Umfang mit dem aktuellen Objekt vergleichbar sein.
Zwingend müssen der oder die Ansprechpartner auf Auftraggeberseite mit Telefon und Email-Kontakt benannt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Bitte beachten Sie, es handelt sich um eine europaweite Ausschreibung einer Bauleistung. Die Teilnahme von Bietern am Öffnungstermin ist nach VOB/A § 14 EU nicht mehr vorgesehen. Den Bietern werden die Informationen nach VOB/A § 14 EU (3) unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/welcome.do
können Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
Zum Download der Unterlagen wird keine zusätzliche Software benötigt.
Die Beantwortung von Bieteranfragen sowie sämtliche Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal.
Bekanntmachungs-ID: CXURYYDYYWW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://spsg.de