Verwertung von Altpapier aus dem Gebiet des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster (AEV) Referenznummer der Bekanntmachung: VST-23-07
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauchhammer
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01979
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwarze-elster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Altpapier aus dem Gebiet des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster (AEV)
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme des im Verbandsgebiet des AEV gesammelten Altpapiers an einer vom Auftraggeber bzw. dessen beauftragten Dritten betriebenen Umladestation sowie den Transport, ggf. die Sortierung und die Verwertung der Abfälle.
Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster Hüttenstraße 1c 01979 Lauchhammer Verbandsgebiet des AEV. Das Verbandsgebiet des AEV besteht aus den Gebieten des Landkreises Elbe-Elster und dem südlichen Teil des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (ehemals Kreis Senftenberg).
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme des im Verbandsgebiet des AEV gesammelten Altpapiers an einer vom Auftraggeber bzw. dessen beauftragten Dritten betriebenen Umladestation sowie den Transport, ggf. die Sortierung und die Verwertung der Abfälle.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn er nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Die Angebote sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder
Handelsregister,
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
- die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber),
- die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
- den Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
1) Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag:
- Eigenerklärung über die Erwirtschaftung eines Mindestumsatzes von 5 Mio. EUR pro Jahr (2020 bis 2022) für das Gesamtunternehmen
2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen:
- der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht
- die Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2020-2022 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
1) Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag:
- Eigenerklärung zum Vorliegen mindestens einer Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Teilnahmeantrags für die Vermarktung von Altpapier (mind. 3.000 t/a)
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die folgenden Tätigkeiten, Abfallarten und Standorte:
> Befördern* von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 200301) oder Papier und Pappe (ASN 150101 / 200101)
> Lagern und/oder Verwerten und/oder Behandeln von Papier und Pappe (ASN 150101 / 200101) für die vorgesehene Sortieranlage** (sofern vorgesehen)
* Sofern das Unternehmen für die Transporte nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Transportgenehmigung für die genannten Abfallarten vor.
** Sofern der Standort der vorgesehenen Sortieranlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung vor.
2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen:
- Benennung der Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/-umfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes),
- die EfB-Zertifikate bzw. die Genehmigung, auch von bereits zertifizierten/genehmigten Standorten/Anlagen
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils folgender Höhe:
- für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR
- für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.
Die Haftpflichtversicherungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen und für die Dauer der Laufzeit des Vertrages aufrecht zu erhalten.
(2) Stellung einer Sicherheit i. S. von § 18 VOL/B für die vertragsgemäße Ausführung aller Leistungen einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen.
(3) Der Auftragnehmer (sowie dessen Unterauftragnehmer) verpflichten sich mit dem Angebot, die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Zahlung eines Mindestentgeltes von zzt. [Betrag gelöscht] EUR/Std.) einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y956BYK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen können die Verletzung von Vergabevorschriften im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]