Verwertung von Altpapier aus dem Gebiet des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster (AEV) Referenznummer der Bekanntmachung: VST-23-07

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauchhammer
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01979
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwarze-elster.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y956BYK/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y956BYK
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verwertung von Altpapier aus dem Gebiet des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster (AEV)

Referenznummer der Bekanntmachung: VST-23-07
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme des im Verbandsgebiet des AEV gesammelten Altpapiers an einer vom Auftraggeber bzw. dessen beauftragten Dritten betriebenen Umladestation sowie den Transport, ggf. die Sortierung und die Verwertung der Abfälle.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90512000 Transport von Haushaltsabfällen
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Hauptort der Ausführung:

Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster Hüttenstraße 1c 01979 Lauchhammer Verbandsgebiet des AEV. Das Verbandsgebiet des AEV besteht aus den Gebieten des Landkreises Elbe-Elster und dem südlichen Teil des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (ehemals Kreis Senftenberg).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme des im Verbandsgebiet des AEV gesammelten Altpapiers an einer vom Auftraggeber bzw. dessen beauftragten Dritten betriebenen Umladestation sowie den Transport, ggf. die Sortierung und die Verwertung der Abfälle.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn er nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Angebote sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag:

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,

- Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder

Handelsregister,

- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.

2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen:

- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,

- die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber),

- die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,

- den Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag:

- Eigenerklärung über die Erwirtschaftung eines Mindestumsatzes von 5 Mio. EUR pro Jahr (2020 bis 2022) für das Gesamtunternehmen

2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen:

- der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht

- die Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2020-2022 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag:

- Eigenerklärung zum Vorliegen mindestens einer Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Teilnahmeantrags für die Vermarktung von Altpapier (mind. 3.000 t/a)

- Eigenerklärung zum Vorliegen einer zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die folgenden Tätigkeiten, Abfallarten und Standorte:

> Befördern* von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 200301) oder Papier und Pappe (ASN 150101 / 200101)

> Lagern und/oder Verwerten und/oder Behandeln von Papier und Pappe (ASN 150101 / 200101) für die vorgesehene Sortieranlage** (sofern vorgesehen)

* Sofern das Unternehmen für die Transporte nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Transportgenehmigung für die genannten Abfallarten vor.

** Sofern der Standort der vorgesehenen Sortieranlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung vor.

2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen:

- Benennung der Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/-umfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes),

- die EfB-Zertifikate bzw. die Genehmigung, auch von bereits zertifizierten/genehmigten Standorten/Anlagen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils folgender Höhe:

- für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR

- für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.

Die Haftpflichtversicherungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen und für die Dauer der Laufzeit des Vertrages aufrecht zu erhalten.

(2) Stellung einer Sicherheit i. S. von § 18 VOL/B für die vertragsgemäße Ausführung aller Leistungen einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen.

(3) Der Auftragnehmer (sowie dessen Unterauftragnehmer) verpflichten sich mit dem Angebot, die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Zahlung eines Mindestentgeltes von zzt. [Betrag gelöscht] EUR/Std.) einzuhalten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 219-629825
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/06/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9Y956BYK

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen können die Verletzung von Vergabevorschriften im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2023

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