AIP Leibniz-Institut für Astrophysik Potsdam, Neubau 3, Mehrzweckgebäude, Maler- und Bodenbeschichtungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VE019-2 NB3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
AIP Leibniz-Institut für Astrophysik Potsdam, Neubau 3, Mehrzweckgebäude, Maler- und Bodenbeschichtungsarbeiten
Maler- und Bodenbeschichtungsarbeiten
Leibniz-Institut für Astrophysik Potsdam (AIP) An der Sternwarte 16 14482 Potsdam
2 Stck Arbeitsgerüste für Treppenhäuser
4 Stck Arbeitsbühnen
1.050 m2 Schutzabdeckungen von Fenstern
500 m2 Schutzabdeckungen Böden
2 Stck Schutzabdeckungen mit Hartfaserplatten in Treppenhäusern
450 m2 Fleckspachteln
420 m2 Spachteln von Wandflächen Beton
30 m2 Spachteln von Treppenlaufuntersichten
1.560 m Fensterleibungen
1.800 m2 Erstbeschichtung Dispersionsfarbe auf Deckenflächen mineralischer Untergrund
70 m2 Überholungsbeschichtung Alkydfarbe auf Heizflächen
370 m2 Bodenbeschichtung Epoxidharzlack incl. Vorarbeiten
340 m Sockelbeschichtung Epoxidharzlack incl. Vorarbeiten
140 m Hohlsockelemente
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Burck, Bau und Verwaltung e. K.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10318
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDY1DWH05EY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de