Orangerieschloss Sanssouci, Pflanzenhallen, Erd-, Mauer- und Abdichtungsarbeiten BA 0 Referenznummer der Bekanntmachung: 2231020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://spsg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Orangerieschloss Sanssouci, Pflanzenhallen, Erd-, Mauer- und Abdichtungsarbeiten BA 0
Erd-, Mauer- und Abdichtungsarbeiten
Orangerieschloss im Park Sanssouci An der Orangerie 3 - 5 14469 Potsdam
- 100 m2 Schutzlage für Pflasterflächen, Ornamentmosaiken
- 160 m2 Verbau Tiefe 3,5 - 4 m
- 1.150 m3 Bodenaushub bis 3,5 m tief
- 150 m3 Bodenaushub bis 1,5 m tief
- 1.300 m3 Bodeneinbau und Verdichten
- 18 Stück Abbruch gemauerte Kellerlichtschächte 2,0 m tief, 1,50 m breit
- 5 m3 Fundament Mauerziegel abbrechen
- 30 m3 Mauerwerk als Streifenfundament herstellen
- 29 m3 Mauerwerk Lichtschacht herstellen
- 50 m2 Außenputz Kellerlichtschacht
- 820 m2 Abdichtung erdberührter Wände einschl. Vorarbeiten
- 715 m2 Schutzlage Abdichtung
- 30 m Querschnittsabdichtung Säge-/ Schneideverfahren Stahlplatte
- Dokumentation der ausgeführten Arbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Otte Bautenschutz GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXURYYDYYW1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://spsg.de