Leistungen der Objektplanung Gebäude für Neubau Radiologie
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Treuenbrietzen
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.johanniter-treuenbrietzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Objektplanung Gebäude für Neubau Radiologie
Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Johanniter-Krankenhauses Treuenbrietzen wurden bereits die Häuser 2 und 4 grundlegend modernisiert und mit den Neubauten 2A und 4A ergänzt. Als weiterer Entwicklungsbaustein wird die Etablierung einer funktionalen Radiologie notwendig. Diese soll in einem neu errichteten Anbau auf Höhe des Kellergeschosses angeordnet werden, der die folgenden Parameter aufweist:
- Anbindung an das Tunnelsystem zur Ver- und Entsorgung der Klinik
- Anbindung an das Haus 1 für die Krankenhauslogistik
Bei Planung und Umsetzung der Baumaßnahme sind die Belange des Denkmalschutzes in besonderer Weise zu beachten.
Die Brutto-Geschoßfläche soll ca. 900 m² betragen. Hinzu kommen weitere 100 m² für die Anbindungen an des Tunnelsystems.
Der Anbau soll eingeschossig ausgeführt werden. Daraus ergibt sich eine Kubatur von brutto ca. 4.000 m³. Gesucht wird der Objektplaner Gebäude für die Planung und Bauüberwachung der Maßnahme (LP 2 bis 8 gem. § 34 Abs. 3 HOAI)
Treuenbrietzen
Gegenstand der Beschaffung sind Architektenleistungen (LP 2-8 gem. § 34 Abs. 3 HOAI) für das nachstehend beschriebene Vorhaben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit den späteren Stufen besteht nicht.
Das Bauvorhaben ist unter II.1.4 beschrieben. Die folgenden medizinischen Funktionsbereiche und Raumgruppen sind vorgesehen:
Kellergeschoss Aufnahme, Anmeldung
Funktionsdiagnostik mit MRT, CT und Röntgen
Logistikflächen
Technikflächen
Personalumkleiden und -aufenthalt
Ergänzung der Verkehrsflächen für Ver- und Entsorgung des vorhandenen Tunnelsystems
Bei Planung und Umsetzung der Baumaßnahme sind die Belange des Denkmalschutzes in besonderer Weise zu beachten. Deshalb soll der geplante Anbau im Kellergeschoss erfolgen. Ferner ist mit Auflagen durch die untere Naturschutzbehörde (ökologische Baubegleitung) und die Denkmalschutzbehörde (fachlich kompetente Dokumentation, Außenwirkung usw.) zu rechnen.
Es ist beabsichtigt, das Verfahren mit mindestens drei und höchstens fünf Bietern auf der zweiten Stufe zu führen. Sind nach formaler Prüfung – auch in Hinblick auf die Mindestanforderungen an die Eignung – mehr als fünf geeignete Bewerber vorhanden, wird die Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV anhand der Referenzangaben und im Übrigen anhand eines Punkterankings vorgenommen. Referenz über den Neu- oder Umbau radiologischer Diagnostikeinheiten bzw. Ambulanzen mit CT und / oder MRT: Pro Referenz 1 Punkt, max. 5; Referenz beinhaltet denkmalschutzrechtliche Anforderungen: Pro Referenz 1 Punkt, max. 5; Mehr als eine Referenz für die Erbringung von Leistungen der Objektplanung (mindestens LP 2 bis 8) beim Neu- oder Umbau eines Akutkrankenhauses für einen öffentlichen Auftraggeber: Pro Referenz 1 Punkt , max. 3; Referenzen für die Erbringung von Leistungen der Objektplanung (mindestens LP 2 bis 8) beim Neu- oder Umbau eines Akutkrankenhauses mit Bausumme (netto) KG 200 bis 600 > 4 Mio. €: 0,5 Punkte, > 5 Mio. €: 1 Punkt, > 6 Mio. €: 1,5 Punkte; max. 2 Punkte. Vgl. im Übrigen das Dokument Informationen zum Verfahren und Bewerbungsbedingungen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach pflichtgemäßem Ermessen die Höchstzahl von fünf aufzufordernden Bewerbern nicht auszuschöpfen. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn die Teilnahmeanträge mit dem viert- und/oder fünftbesten Punktwert deutlich (um mind. 5 Punkte) hinter den Gesamtpunktwerten der drei bzw. vier punktbesten Anträge zurückbleiben.
Die Leistung wird stufenweise vergeben. Der Auftraggeber erhält das einseitig ausübbare Optionsrecht, über den Grundauftrag (LP 1 bis 3) hinaus weitere Stufen (Stufe 2: LP 5 bis 7, Stufe 3: LP 8) beim Auftragnehmer abzurufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis des Berufsstandes „Architekt“ oder „Ingenieur mit Nachweis der Bauvorlageberechtigung“ für den vorgesehenen Projektleiter, sowie ferner Nachweis des Berufsstandes „Architekt“ oder „Ingenieur“ für den vorgesehenen Bauleiter, der auch die Aufgabe des Bauleiters gem. § 56 BbgBO wahrzunehmen hat.
Der jeweilige Nachweis ist durch Beifügung einer Abschrift der Eintragung, einer Bestätigung oder eines Ausdrucks des Mitgliederverzeichnisses einer Architekten- oder Ingenieurkammer zu erbringen. Mindestens ein am Projekt beteiligter Projektleiter und Bauleiter muss diese Bezeichnung nachweisen können. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft genügt dieser Nachweis für die Bewerbergemeinschaft.
b) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt gem. § 6 Abs. 3 VgV besteht. Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft genügt dieser Nachweis für die Bewerbergemeinschaft.
c) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Vorlage des Auszugs als Scan; nicht älter als drei Monate) gem. § 44 Abs. 1 VgV.
a) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Objektplanung Gebäude, sofern der Bieter bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen Bestehen. Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung zum Umsatz abgeben.
b) Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflicht-versicherung mit einer Deckungshöhe von je 3 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Vorlage des Versicherungsscheins als Scan.
Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung eine formlose Eigenerklärung des Bieters beizufügen, dass im Auftragsfall die Deckungssumme wie gefordert, erhöht wird. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und die Gemeinschaft bei geringerer Deckungssumme die Erklärung zur Erhöhung im Auftragsfall beifügen.
Mindestanforderung ist ein Umsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr von 500.000,00 € im Schnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Mindestumsatz ist von einer Bewerbergemeinschaft insgesamt zu erfüllen.
a) Referenz für erbrachte Planungsleistungen der LP 2 bis 8
Jeder Bewerber muss geeignete Referenzen im Sinne von § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV nachweisen. Hierfür sind Referenzobjekte zu benennen, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen für Aufträge über die Planung und Bauüberwachung (mind. LPH 2 bis 8; in Bezug auf die LP 8 genügt es, dass mit den Ausbaugewerken begonnen wurde) beim Um- oder Neubau von Akutkrankenhäusern bzw. – hinsichtlich der Verringerung der Bewerberzahl – von radiologischen Ambulanzen. Es können Referenzen aus den letzten zehn Jahren benannt werden; Stichtag ist der Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU. Ein Projekt fällt noch in den Referenzzeitraum, wenn die Inbetriebnahme innerhalb der Frist erfolgte
Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist zu nutzen. Zudem können zur Veranschaulichung bis zu 3 DIN A4-Seiten mit Bildern, Plänen etc. je Referenz beigefügt werden.
b) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind. Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist zu verwenden.
Mindestanforderung 1: Jeder Bieter muss wenigstens zwei Referenzen für die Erbringung von Leistungen der Objektplanung (mindestens LP 2 bis 8 gem. vorstehender Maßgabe) beim Neu- oder Umbau eines Akutkrankenhauses vorweisen können. Mit Blick auf § 75 Abs. 5 S. 3 VgV verweist der Auftraggeber vorsorglich auf die Entscheidung VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2019 - 1/SVK/038-18, wonach diese Vorschrift kein generelles Verbot enthält, bei der Bestimmung der Referenzanforderung auf die gleiche Nutzungsart abzustellen.
Mindestanforderung 2: Eines der beiden Referenzprojekte muss für einen öffentlichen Auftraggeber (Ausschreibung der Bauleistungen gem. VOB/A) erbracht wurden sein.
Mindestanforderung 3: In einem der beiden Projekte muss die Nettobausumme der KG 200 bis 600 nach DIN 276 den Betrag von 3,5 Mio. EUR überschritten haben.
Bei einer Bewerbergemeinschaft genügt es, wenn die Mindestanforderungen insgesamt durch deren Mitglieder erfüllt sind.
Siehe oben bei III. 1.1.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung des ausgereichten Formblatts "Teilnahmeantrag" zu erstellen und einzureichen.
Zusätzliche Hinweise und Informationen ergeben sich aus dem Dokument "Informationen zum Verfahren und Bewerbungsbedingungen".
Der Auftraggeber möchte gem. § 17 Abs. 7 VgV mit den ausgewählten Bietern die Frist für den Eingang der Erstangebote einvernehmlich auf den 28.06.2023 festlegen, damit in der darauf folgenden Woche (vorauss. am 4.7.23) verhandelt werden kann. Anderenfalls würde sich das Verfahren erheblich verlängern.
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabe-kammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).