Generalplanerleistungen Neubau Kita Kochstraße 5/7 Referenznummer der Bekanntmachung: SF2023/056
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Falkensee
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14612
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.falkensee.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen Neubau Kita Kochstraße 5/7
Generalplanerleistung für Neubau einer Kindertagesstätte, LPh 1-9
Neubau Kindertagesstätte Kochstr. Kochstraße 5/7 14612 Falkensee
Objektplanung/Überwachung als Generalplanung für Neubau einer Kindertagesstätte, LPh 1-9, Nach Zuschlag erfolgt die Beauftragung stufenweise.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung kann durch Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeichnis oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD nachgewiesen werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 LD liegt den Unterlagen bei.
Der Bieter/Bewerber hat sicherzustellen, dass die genannten Referenzgeber zur Abgabe einer Wertung genutzt werden können, sowohl auf dem mündlichen wie auch auf dem schriftlichen Weg. Lehnen Referenzgeber die Abgabe einer Wertung ab, gilt diese jeweilige Referenz als "fehlend".
Die Eignung kann durch Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeichnis oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD nachgewiesen werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 LD liegt den Unterlagen bei.
Abweichend zu § 46 VgV, sind Referenzen älter als 3 Jahre zugelassen.
Für alle Referenzen gilt, Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre.
Bei Bauvorhaben im Bau, können nur die bis zum Zeitpunkt der Ausschreibungsphase erbrachten Leistungen angerechnet
werden.
In Summe betrachtet müssen alle Leistungsphasen (1-9) der HOAI erbracht worden sein. D. h. es werden auch Referenzen
gewertet, die nur einen Teilbereich der HOAI abdecken, solange die fehlenden Leistungsphasen durch andere eingereichte
Referenzen ergänzt werden.
Liegen weniger als 3 Referenzen vor, erfolgt der Ausschluss des Bieters vom Verfahren. Maximal vier Referenzen werden bewertet.
Der beigefügten Tabelle kann die Bewertung der eingereichten Referenzen entnommen werden.
Bauvorlageberechtigung nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Geforderte Nachweise (z.B. Nachweis einer gültigen
Haftpflichtversicherung) können in einfacher Kopie eingereicht werden.
Fehlende Nachweise werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb.
Bekanntmachungs-ID: CXT9YYDYW2AEZDAV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Falkensee
Postleitzahl: 14612
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.falkensee.de
Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang der "Nichtabhilfe - Mitteilung" beim Bieter/ Bewerber eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen nach 13.00 Uhr) bei der Vergabekammer eingehen, ggf. erst am darauffolgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt werden können. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Übermittlung des Nachprüfungsantrags in Textform an den Auftraggeber ausgelöst.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.