Landkreis Oberhavel: Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans Referenznummer der Bekanntmachung: VV015.22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Oberhavel: Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans
Die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes verfolgt hauptsächlich folgende Ziele:
- Erfassung von Veränderungen des Bestandes der natürlichen Verhältnisse, der Flächennutzung, des Schutzgebietssystems und der planerischen Rahmenbedingungen (Landesplanung, Regionalplanung, Landschaftsprogramm und Landschaftspläne).
- Berücksichtigung geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen seit der Erstaufstellung.
- Überarbeitung, Korrektur und ggf. Neuaufstellung der planerischen Vorstellungen des Landkreises bezüglich der zukünftigen Entwicklung in Einzelplänen.
Landkreis Oberhavel Adolf-Dechert-Str. 1 16515 Oranienburg
Die Landschaftsrahmenpläne aus den Jahren 1996 und 1997 bestehen jeweils aus zwei Teilen.
Altkreis Gransee: Band 1 "Planung" stellt die Planung in einem 103-seitigen Textteil mit 6 Karten und Band 2 "Grundlagen, Bestandsaufnahme und Bewertung" mit 208-seitigem Textteil, einem 72-seitigem Anhang und 9 Karten den Status quo von 1995/1996 dar.
Altkreis Oranienburg: Der LRP besteht hier aus zwei Textbänden. Band 1 "Planung" und Band 2 "Ökologische Grundlagen und Bedingungen". Die Textbände umfassen ca. 247 Seiten. Es sind 14 Karten zu den einzelnen Themenbereichen vorhanden.
Es ist des Weiteren ein Biotopverbundkonzept aus dem Jahr 2006 vorhanden. Es besteht aus einem kreisweiten Grobkonzept, dem Teilgebiet "Welsengraben / Baumgraben" und dem Teilgebiet "Grabensystem nordöstlich Großwoltersdorf / Neuglögow". Das Konzept liegt in drei Ordnern mit insgesamt 260-seitigem Textteil und 4 Karten sowie in digitaler Form vor.
Die Planwerke sind zu sichten und nach vorgegebenen Kriterien zu überarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB56BEF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines
Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.oberhavel.de