Strausberg Referenznummer der Bekanntmachung: WINTERDIENST2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swg-strausberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swg-strausberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strausberg
Winterwartung – Schnee- und Eisbeseitigung gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Strausberg auf Grundstücken der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH sowie der Stadt Strausberg im Zeitraum von November 2023 bis März 2025.
15344 Strausberg
Winterwartung – Schnee- und Eisbeseitigung gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Strausberg auf Grundstücken der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH sowie der Stadt Strausberg im Zeitraum vom 01.11.2023 bis 31.03.2025 (mit zweimaliger Verlängerunsoption um jeweils 1 Jahr).
Umfang:
- Gehwege (1,5 m breit): 24.301,12 lfd. Meter
- Straßen (3 m breit): 8.418,32 lfd. Meter
- Müllplätze: 1.555,50 m2
- Treppen und Rampen: 937,28 m2
- Fahrgassen auf Parkplätzen (3 m breit): 4.599,09 Meter
Die Leistung umfasst auch Sonderobjekte (Ärztehäuser und Polizeiinspektion).
Es wird eine zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 1 Jahr vereinbart, sofern nicht der Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Kündigung erklärt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Allgemeine Angaben zum Bieter / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft / anderes Unternehmen
Als Einzelnachweis vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Dokument "Angaben zur Eignung (Anlage 6.1)". Das Dokument ist auch dann auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen und die darin genannten Nachweise und Erklärungen sind auch dann mit dem Angebot beizubringen, wenn das betreffende Unternehmen über eine Präqualifikation verfügt. Erklärungen Dritter dürfen nicht älter als 6 Monate sein, wobei Kopien ausreichend sind.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Dokument "Angaben zur Eignung (Anlage 6.1)". Das Dokument ist auch dann auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen und die darin genannten Nachweise und Erklärungen sind auch dann mit dem Angebot beizubringen, wenn das betreffende Unternehmen über eine Präqualifikation verfügt. Erklärungen Dritter dürfen nicht älter als 6 Monate sein, wobei Kopien ausreichend sind..
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Dokument "Angaben zur Eignung (Anlage 6.1)". Das Dokument ist auch dann auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen und die darin genannten Nachweise und Erklärungen sind auch dann mit dem Angebot beizubringen, wenn das betreffende Unternehmen über eine Präqualifikation verfügt. Erklärungen Dritter dürfen nicht älter als 6 Monate sein, wobei Kopien ausreichend sind..
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (vgl. Formular 5.3 EU).
- Bei Unteraufträgen oder Verleihern von Arbeitskräften (sofern einschlägig): Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (vgl. Formular 5.4 EU).
- Bei vermischten und Akkordleistungen (sofern einschlägig): Ergänzung des Angebotsschreibens bei vermischten und Akkordleistungen (vgl. Formular 5.5 EU oder 5.6 EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern der Vergabestelle gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist (Schlusstermin für den Eingang der Angebote) durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Das Vergabeverfahren wird ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform B_I eVergabe https://bi-medien.de/ durchgeführt. Die Teilnehmer benötigen einen entsprechenden elektronischen Zugang auf die Vergabeplattform und sind dafür verantwortlich, dass das von ihnen verwendete System die erforderlichen hardware- und softwaretechnischen Anforderungen der Vergabeplattform erfüllt. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste. Die Teilnehmer haben sich eigenverantwortlich und rechtzeitig mit den Anforderungen und der Funktionsweise der Vergabeplattform vertraut zu machen. Das Übermittlungsrisiko liegt auf Seiten der Teilnehmer. Das Angebot ist zusammen mit den geforderten Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Schlusstermin für den Eingang der Angebote) ausschließlich über die Vergabeplattform zu übermitteln.
2. Die Teilnehmer haben die Entwicklung des Vergabeverfahrens (z.B. Nachsendungen, Beantwortungen von Bieterfragen, Änderungen von Terminen) durch kontinuierliche und eigenverantwortliche Einsichtnahme auf der Vergabeplattform zu verfolgen.
3. Die Teilnehmer haben die Vergabeunterlagen zu überprüfen. Sind die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Teilnehmer unvollständig oder enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Teilnehmer Unklarheiten, Widersprüche, fehlerhafte Angaben etc., so haben die Teilnehmer die Vergabestelle über das Vergabeportal unverzüglich darauf hinzuweisen und Aufklärung zu verlangen. Unterlassen die Teilnehmer dies, können sie sich später nicht mehr auf etwaige Unklarheiten, Widersprüche, fehlerhafte Angaben etc. in den Vergabeunterlagen berufen. Eventuell notwendige ergänzende Informationen, Korrekturen etc. werden sämtlichen Teilnehmern durch die Vergabestelle über die Vergabeplattform elektronisch mitgeteilt.
4. Anfragen und Hinweise werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 5 Kalendertage vor Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (Ende der Angebotsfrist) über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingehen. Mündliche oder telefonische Anfragen sowie Anfragen auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail werden nicht beantwortet.
5. Angebot von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter Angaben darüber zu machen, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
6. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen Bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine Bietergemeinschaftserklärung gemäß Vergabeunterlagen vorzulegen.
7. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die Einholung von Auskünften über Wirtschaftsauskünften behält sich die Vergabestelle vor.
8. Verfahrenssprache ist deutsch. Die Auftragsabwicklung erfolgt in deutscher Sprache.
9. Ausländische Teilnehmer haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.