Kanalinspektions- und Reinigungsarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB2 Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.art-trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalinspektions- und Reinigungsarbeiten
Es sind die nach Deponieverordnung jährlichen Reinigungs- und Inspektionsarbeiten auf den Deponien des Zweckverbandes A.R.T. durchzuführen. Die Reinigungs- und Inspektionsarbeiten müssen in Sickerwasser-, Quellwasser-, Oberflächenwasserleitungen
durchgeführt werden. Diese können in und unter den zu befüllenden Deponieabschnitten bzw. bereits verfüllten
Altabschnitten liegen.
Mertesdorf
Es sind die nach Deponieverordnung jährlichen Reinigungs- und Inspektionsarbeiten auf den Deponien des Zweckverbandes A.R.T. durchzuführen. Die Reinigungs- und Inspektionsarbeiten müssen in Sickerwasser-, Quellwasser-, Oberflächenwasserleitungen durchgeführt werden. Diese können in und unter den zu befüllenden Deponieabschnitten bzw. bereits verfüllten Altabschnitten liegen.
Auf der Deponie im EVZ Mertesdorf sind in horizontalen Gasfassungssystemen (PEHD) Kamerabefahrungen ohne
vorherige Spülung der Leitung durchzuführen.
Die Ablaufleitung in Mertesdorf wird ab dem Mess- und Kontrollschacht ca. 250 m der zur Mosel gespült und mit der
Kamera befahren.
Ein markanter Punkt des Leitungssystems in Mertesdorf ist die Quellwasserleitung, deren Haltungslänge von ca. 650 m nur
vom Leitungsanfang aus zugänglich ist.
Ihr Unternehmen muss in der Lage sein, diese Strecke mit der Fließrichtung in einem Stück zu reinigen und anschließend
mit der Kamera zu befahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kanalinspektions- und Reinigungsarbeiten
Ort: Blomberg
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, dessen Abschluss hiermit bekanntgemacht wird, kann nur festgestellt werden, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ein entsprechender Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt wird.