Kanalinspektions- und Reinigungsarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB2 Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.art-trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalinspektions- und Reinigungsarbeiten
Es sind die nach Deponieverordnung jährlichen Reinigungs- und Inspektionsarbeiten auf den Deponien des Zweckverbandes A.R.T. durchzuführen. Die Reinigungs- und Inspektionsarbeiten müssen in Sickerwasser-, Quellwasser-, Oberflächenwasserleitungen
durchgeführt werden. Diese können in und unter den zu befüllenden Deponieabschnitten bzw. bereits verfüllten
Altabschnitten liegen.
Mertesdorf
Es sind die nach Deponieverordnung jährlichen Reinigungs- und Inspektionsarbeiten auf den Deponien des Zweckverbandes A.R.T. durchzuführen. Die Reinigungs- und Inspektionsarbeiten müssen in Sickerwasser-, Quellwasser-, Oberflächenwasserleitungen durchgeführt werden. Diese können in und unter den zu befüllenden Deponieabschnitten bzw. bereits verfüllten Altabschnitten liegen.
Auf der Deponie im EVZ Mertesdorf sind in horizontalen Gasfassungssystemen (PEHD) Kamerabefahrungen ohne
vorherige Spülung der Leitung durchzuführen.
Die Ablaufleitung in Mertesdorf wird ab dem Mess- und Kontrollschacht ca. 250 m der zur Mosel gespült und mit der
Kamera befahren.
Ein markanter Punkt des Leitungssystems in Mertesdorf ist die Quellwasserleitung, deren Haltungslänge von ca. 650 m nur
vom Leitungsanfang aus zugänglich ist.
Ihr Unternehmen muss in der Lage sein, diese Strecke mit der Fließrichtung in einem Stück zu reinigen und anschließend
mit der Kamera zu befahren.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit der Auftraggeber diesen nicht fristgerecht kündigt. Diese Vertragsverlängerung ist auf zwei Jahre begrenzt. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.12.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Unterzeichnete Erklärung zu §§ 123 und 124 GWB
• Unterzeichnete Erklärung nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG)
• Unterzeichnete Erklärung nach dem Arbeitsnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
• Unterzeichnete Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket
Versicherungsnachweis über eine Haftpflichtversicherung für die auszuführenden Arbeiten in ausreichen-der Höhe für mindestens drei Versicherungsfälle pro Jahr
Personenschäden 250.000 €
Sachschäden 250.000 €
sonstige Schäden 250.000 €
• Bestätigung über das Vorhandensein von Ressourcen zur Leistungserbringung
• Nachweis der Zertifizierung nach SCC für Mitarbeiter und Führungskräfte
• Eignungsnachweis über die Fachkunde/Qualifikation des Unternehmens
Nachweis RAL-Gütegemeinschaft des Güteschutz Kanalbau Zertifizierung:
I - Inspektion von Entwässerungskanälen und -leitungen aller Werkstoffe und Nennweiten außerhalb von Gebäuden mit den dazugehörigen Bauwerken.
R - Reinigung von Entwässerungskanälen und -leitungen aller Werkstoffe und Nennweiten außerhalb von Gebäuden mit den dazugehörigen Bauwerken.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, folgende Unterlagen als Nachweis nachzufordern:
• Referenzen über vergleichbar erbrachte Leistungen
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
• Eigenerklärung über die der Anzahl der im eigenen Unternehmen beschäftigten Personen
Abschnitt IV: Verfahren
Trier
Es sind keine Personen zur Teilnahme zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 21.03.2023 einzureichen.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Zur Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der
Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.