Lieferung von einem Tanklöschfahrzeug Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-24
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberkrämer
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16727
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberkraemer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von einem Tanklöschfahrzeug
Lieferung von einem Tanklöschfahrzeug (TLF 4000) nebst Aufbau (Los 1) und Beladung (Los 2) für die Ortsfeuerwehr Bötzow.
Fahrgestell und Aufbau
Gemeinde Oberkrämer 16727 Oberkrämer
Lieferung von einem Tanklöschfahrzeug (TLF 4000) nebst Fahrgestell und Aufbau.
Beladung
Gemeinde Oberkrämer 16727 Oberkrämer
Lieferung der Beladung für ein Tanklöschfahrzeug (TLF 4000).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Nachweise zu erbringen.
Die Nachweise können durch eine Präqualifikation ersetzt werden, soweit keine darüber hinausgehende Anforderungen gestellt werden.
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Deckungssumme: min. [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden je Ereignis. (Formular 4.6)
Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Nachweise zu erbringen.
Die Nachweise können durch eine Präqualifikation ersetzt werden, soweit keine darüber hinausgehende Anforderungen gestellt werden.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Formular Angaben zum Angebot).
Mindestens drei geeignete Referenzen der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (Formular 4.7).
Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern muss den Anforderungen durch die Beteiligten insgesamt genügt werden.
Die Nachweise können durch eine Präqualifikation ersetzt werden, soweit keine darüber hinausgehende Anforderungen gestellt werden.
Gegebenenfalls Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmer unter Ausführung der Leistungsbereiche und welches Unternehmen für bestimmte Leistungen als Unterauftragsnehmer vorgesehen ist (Formular 4.3 EU).
Gegebenenfalls Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen (Formular 4.4 EU).
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU).
Es sind Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU); gegebenenfalls Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabesetz (Formular 5.4 EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrenskommunikation- auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc.- wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/)- ein Versand findet nicht statt.
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation und am Vergabeverfahren als Bieter kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig, auch nach Angebotsschluss, abgerufen bzw. überwacht werden. Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der Vergabemarktplatz Brandenburg Absender "[gelöscht]" im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren Emailadressen gesetzt werden.
Werden Angebote in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht, ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc, odt. bzw. pdf) verwendet werden. Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per Email ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss. Bewerber bzw. Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex-Support in Verbindung setzen. Sollte der Upload im unmittelbaren Vorfeld des Fristablaufes technisch scheitern, ist zwingend der Cosinex-Support zu kontaktieren sowie die Vergabestelle, bevor weitere Schritte unternommen werden.
Einfach elektronische Form reicht aus, eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich!
Hinweis: Rechtlich relevant ist ausschließlich die Veröffentlichung auf TED.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCU6BRR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§ 134 Absatz 2 GWB findet Anwendung:"15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 Absatz 2 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber."
§ 160 GWB findet Anwendung:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.