Dienstleistungsvertrag Friedhofsbewirtschaftung ab 01.01.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 61-23/31
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5332
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.prenzlau.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsvertrag Friedhofsbewirtschaftung ab 01.01.2024
Unterhaltungsarbeiten auf städtischen Friedhöfen in Prenzlau und in den Ortsteilen Dauer, Alexanderhof und Schönwerder. Die Arbeiten umfassen die Pflege und Unterhaltung von Grünanlagen und Wegen, die Grabbereitung für die Erd- und Urnenbestattungen, die Abfallentsorgung und den Winterdienst. Weiter umfassen die Arbeiten die Pflege von Ehrengrabstellen und Soldatengräbern auf den o.g. städtischen Friedhöfen, das Sowjetische Ehrenmal im Stadtpark sowie die Soldatengräber in Ellingen und auf dem Friedhof Seelübbe.
Städtischer Friedhof Prenzlau Friedhofstraße 38 17291 Prenzlau, weitere Friedhöfe/Trauerhallen/Soldatengräber im Gemeindegebiet in der Kleinen Heide, im Stadtpark, in den Ortsteilen bzw. Gemeindeteilen Alexanderhof, Schönwerder, Dauer, Güstow, Seelübbe und Ellingen.
Unterhaltungsarbeiten auf städtischen Friedhöfen im Prenzlauer Stadtgebiet und in den Ortsteilen Alexanderhof und Schönwerder sowie der Trauerhallen auf den Friedhöfen der Ortsteile Dauer, Schönwerder und Güstow. Die Arbeiten umfassen die Pflege und Unterhaltung von Grünanlagen (61.533 m² Rasenflächen, 3.034 m² Langgraswiesen, 928 m Koniferenhecken, Laubhecken 495 m) und Wegen (400 m befestigt, 2.880 m unbefestigt), Reinigungsarbeiten in den Gebäuden, die Grabbereitung, die Abfallentsorgung und den Winterdienst sowie die Pflege von Ehrengrabfeldern (41 Stück) und Soldatengräbern und vom Sowjetischen Ehrenmal (3.967,8 m²)
Die Vertragsdauer beträgt vier Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit um zwei Jahre (bis 31.12.2029). Das Optionsrecht liegt bei der Stadt Prenzlau.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) zu machen. Dazu hat der Bieter auf beiliegendem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung gem. § 42 ff VgV" Eigenerklärungen folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1. zur gewerberechtlichen Anmeldung und zum Eintrag in ein Berufs- bzw. Handelsregister, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
2. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. zu Maßnahmen gem. § 125 GWB zur Selbstreinigung.
3. zur regelmäßigen Entrichtung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zu den gesetzlichen Sozialversicherungen.
Auf gesonderte Anforderung sind die Gewerbeanmeldung, ein aktueller Registerauszug, ggf. eine Bescheinigung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Bescheinigungen über erfüllte Beitragspflichten zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaften vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) zu machen. Dazu hat der Bieter auf beiliegendem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung gem. § 42 ff VgV" folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1. zum Bruttogesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, davon Umsatz vergleichbare Leistung
2. Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
Auf gesonderte Anforderung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5 Mio. EUR und für Sach- und/oder Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. EUR je Schadensfall spätestens mit Vertragsabschluss.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) zu machen. Dazu hat der Bieter auf beiliegendem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung gem. § 42 ff VgV" folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1. Zahl der Mitarbeiter gesamt, davon für Leitung und Aufsicht
2. zur zuverlässigen Erbringung von vergleichbaren Leistungen Angabe von drei vergleichbaren Referenzen mit Angabe von Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftragssumme und öffentlichem/privatem Auftraggeber mit Angabe Ansprechpartner und Telefonnummer
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
Preisblatt für Verbrauchsmaterialien
Bestandteil des Angebotes sind die Vereinbarungen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bzw. zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmern
Eigenerklärung Sonderformular Russland-Embargo
Die Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses gelten bis zum 31.12.2024 als Festpreise. Weitere Einzelheiten dazu enthält § 10 des Entwurfes des Dienstleistungsvertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt:
Stadt Prenzlau
Haus 2, Zimmer 100
Am Steintor 4
17291 Prenzlau
Gemäß § 55 Absatz 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Information nach § 11 Abs. 3 VgV wird unter der Rubrik Sonstiges eine Bieterinformation zur Registrierung und Nutzung des Vergabemarktplatzes bereitgestellt.
Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind als Informationsblatt auf dem Vergabemarktplatz ebenfalls unter der Rubrik "Sonstiges" eingestellt.
Alle Anfragen zur Ausschreibung und zu den Unterlagen sind spätestens bis zum 07.06.2023 direkt über den Vergabemarktplatz zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6A6MUX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).