Planungsleistungen gem. HOAI § 34 - Erweiterung Ahorn-Grundschule Bergfelde, Hohen Neuendorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10-12-01

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Hohen Neuendorf
Postanschrift: Oranienburger Str. 2
Ort: Hohen Neuendorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16540
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohen-neuendorf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen gem. HOAI § 34 - Erweiterung Ahorn-Grundschule Bergfelde, Hohen Neuendorf

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10-12-01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die derzeit weitestgehend 2-zügige Ahorn-Grundschule im Stadtteil Bergfelde der Stadt Hohen Neuendorf soll zu einer 3-zügigen Grundschule erweitert werden. Geplant ist ein mehrgeschossiger Erweiterungsbau für Unterrichtsräume, ein kleiner Anbau als Erweiterung der Cafeteria sowie eine neue Zwei-Feld-Sporthalle (als

Ersatz für die vorhandene Ein-Feld-Sporthalle).

Ausgeschrieben sind Objektplanungsleistungen gemäß HOAI §34.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los-Nr.: Los 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Hauptort der Ausführung:

Ahorn-Grundschule Bergfelde Schulstr. 1 16562 Hohen Neuendorf OT Bergfelde

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Planungsleistungen gem. HOAI § 34 - Erweiterung Ahorn-Grundschule Bergfelde, Hohen Neuendorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10-12-01

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatzkonzept / Gewichtung: 27,3
Qualitätskriterium - Name: Strukturelle Heransgehenweise / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise fachtechnische Aufgabenstellung / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 22,7
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Hinweis zu Ziff. V.2.4: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software müssen zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden, die jedoch bei Dienstleistungsaufträgen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. Deshalb wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 205-585173
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: Los 2
Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen gem. HOAI § 34 - Erweiterung Ahorn-Grundschule Bergfelde, Hohen Neuendorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10-12-01

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Numrich Albrecht Klumpp Gesellschaft von Architekten mbH
Postanschrift: Stromstr. 3
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10555
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.nak-architekten.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

(1) Die insb. in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Erklärung des Nachunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.

Die Formblätter sind im Internet (s. Ziff. I.3) herunterzuladen und - in deutscher Sprache gut lesbar - vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus.

Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform (s. Ziff. I.3) bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.

Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Pkt. 5.1 des Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen.

Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

(2) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.

(3) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [s.o.] inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1 sowie Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2 und die in Ziff. II.2.4 aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.

(4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (§ 20 [3], Unterabsatz 1 VgV). Die Kommunikation erfolgt nur über die Internetplattform (siehe I.3).

(5) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Angebotsinhalte zu den nichtpreislichen bewertungsrelevanten Angebotsbestandteilen werden nicht verhandelt. Die für die nichtpreisliche Bewertung relevanten Angebotsbestandteile sind einmalig mit dem Erstangebot vorzulegen und werden auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung einer vorgesehenen Präsentation (s.a. Hinweise in der Bewertungsmatrix) bewertet.

Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Es können insg. maximal 220 Punkte erreicht werden. Bewertung Honorarangebote: Die einzelnen Honorarangebote werden jeweils mit max. 5 Punkten bewertet. 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 - Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 - niedrigster Preis).

(6) Der Bauherr beabsichtigt, i.R. der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß VgV §17 (11) auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YL66B55

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt.

2.) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/05/2023

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