Sicherungsdienstleistung GU Strausberg ab 09/23 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-037
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelow
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15306
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.maerkisch-oderland.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsdienstleistung GU Strausberg ab 09/23
Sicherungsdienstleistung GU Srausberg ab 09/23
Gemeinschaftunterkunft Strausberg Am Flugplatz 11 a 15344 Strausberg
Sicherungsdienstleister zur Sicherstellung der Unterbringung von Flüchtlingen, Spätaussiedlern und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen gem. LAufnG für die Inbetriebnahme der GU in Strausberg ab 01.09.2023 mit einer Laufzeit bis zum 01.09.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es wird auf § 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) hingewiesen.
Die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG (und falls zutreffend: Die Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer/Nachauftragnehmer/Verleiher von Arbeitskräften und ggf. weiteren Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG) hier § 3 - muss Bestandteil des Angebotes sein.
Ein Auftrag wird nur an einen Bieter vergeben, der sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, seinen bei der Erfüllung von Leistungen des Auftrags eingesetzten Beschäftigten ein Arbeitsbruttoentgelt von [Betrag gelöscht] Euro je Arbeitsstunde zu zahlen. Eine entsprechende Erklärung muss Bestandteil des Angebotes sein.
Wird laut Vertrag festgelegt, Entwurf wird mit den Vergabeunterlagen übermittelt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter werden gebeten, die Vergabeunterlagen unverzüglich (nach Erhalt) auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters unklare Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich in Form einer "Bieteranfrage" darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg statt.
Teilnahme am Verfahren über den Vergabemarktplatz Brandenburg:
Nur durch das Bestätigen der Teilnahme am Verfahren können Sie folgende Vorteile nutzen:
- Sie werden über neue Nachrichten der Vergabestelle automatisch per E-Mail
informiert (z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen).
- Sie können direkt über den Kommunikationsbereich der Vergabestelle eigene
Nachrichten zukommen lassen.
Ohne Bestätigung der Teilnahme an diesem Verfahren erfolgt keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen).
Eine Anleitung für die elektronische Angebotsabgabe finden Sie unter folgendem Link:
https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Tipps+zur+elektronischen
+Angebotsabgabe
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR6YWW2E7VUQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren.
Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland