Straßenreinigung und Winterdienst 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: VgV OV-01-2023, Straßenreinigung und Winterdienst 2023-2025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenwalde/Spree
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15517
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fuerstenwalde-spree.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenreinigung und Winterdienst 2023-2025
Leistungen beinhalten das Los 1 Straßenreinigung und Winterdienst und das Los 2 Sonntagsreinigung
Fahrbahnreinigung maschinell/jährlich
Mindestabnahmemenge: 3.996,98 km
Schätz- und Höchstmenge: 6.231,37 km
Fahrbahnreinigung manuell/jährlich
Mindestabnahmemenge: 83,20 km
Schätz- und Höchstmenge: 405,81 km
Geh-und Radwege maschinell/jährlich
Mindestabnahmemenge: 668,72 km
Schätz- und Höchstmenge: 1.253,50 km
Park- und Freiflächen maschinell/jährlich
Mindestabnahmemenge: 966.800,00 m²
Schätz- und Höchstmenge: 966.800,00 m²
Park- und Freiflächen manuell/jährlich
Mindestabnahmemenge: 334.620,00 m²
Schätz- und Höchstmenge: 344.600,00 m²
Querungen manuell/jährlich
Mindestabnahmemenge: 528,00 St
Schätz- und Höchstmenge: 528,00 St
Der Winterdienst pro Einsatz umfasst maschinell bzw. manuell 148,43 km Fahrbahnen, 16,81 km Rad- und Gehwegen, 44 Querungsinseln, 149 Bushaltestellen, 160 Übergänge im Bereich der Gehwege, 22.469,00 m² öffentlichen Flächen.
Sonntagsreinigung: Es sind ganzjährig sonntags jährlich ca. 1.085.240,00 m² manuell zu reinigen.
Der geschätzte Gesamtwert zu II.1.5) bezieht sich auf die Mindestabnahmemenge pro Jahr. (Los 1 und Los 2)
Straßenreinigung und Winterdienst
Stadtgebiet Fürstenwalde/Spree 15517 Fürstenwalde/Spree siehe Leistungsbeschreibung
Siehe Leistungsbeschreibung und zuvor gemachte Angaben.
Nach der Laufzeit von 2 Jahren kann eine Vertragsverlängerung um 2 Jahre auf maximal 4 Jahre vereinbart werden.
Sonntagsreinigung
Stadtgebiet Fürstenwalde/Spree 15517 Fürstenwalde/Spree siehe Leistungsbeschreibung
Siehe Leistungsbeschreibung und zuvor gemachte Angaben.
Nach der Laufzeit von 2 Jahren kann eine Vertragsverlängerung um 2 Jahre auf maximal 4 Jahre vereinbart werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bietergemeinschaften legen mit dem Angebot das Formblatt 4.2 EU Bewerber/Bietergemeinschaftserklärung vor
Nachweis der Präqualifizierung (PQ VOB,VOL, ULV Bbg), wenn nicht präqualifiziert Vorlage der Eigenerklärung (auch EEE) vom Bieter und vom Nachunternehmer, Eigenerklärung Russland-Sanktionen, mindestens 3 Referenzen, der wesentlich in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe, des Auftragsvolumens, des Leistungszeitraumes und des Auftraggebers (Kontaktdaten) vom Bieter, 5.3 EU Vereinbarung Mindestanforderungen gem. BbgVergG, 5.4 Vereinbarung Mindestanforderungen gem. BbgVergG Nachunternehmer, 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe, Bei Einsatz von Nachunternehmen/Eignungsleihe: 4.3 EU Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe, 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, bei Eignungsleihe: mindestens 3 Referenzen, der wesentlich in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe, des Auftragsvolumens, des Leistungszeitraumes und des Auftraggebers (Kontaktdaten) vom Nachunternehmer
Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Laufzeit bzw. eine vorläufige Deckungszusage mit Mindestversicherungssummen von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden
Im Falle von Bietergemeinschaften hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
-ausländische Nachweise/Dokumente sind in deutsch vorzulegen
Auflistung der techn. Ausstattung (Geräteliste), gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb in Kopie,
Im Falle von Bietergemeinschaften hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind nach Aufforderung folgende Unterlagen vorzulegen:
- bei Bedarf: zur Preisprüfung können Kalkulationsnachweise angefordert werden
- gültige Nachweise der Eigenerklärung in Kopie (ohne
Gültigkeitsdatum nicht älter als 12 Monate):
- SOKA-Bau Besch. bzw. Besch. der tariflich zuständigen Sozialkasse,
- gültige Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b EstG,
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt,
- gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- gleichwertige ausländische Nachweise/Dokumente sind in deutsch
vorzulegen
gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb (Sammeln und Befördern)vom Ausführenden der Leistung (Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung)
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung des Bieters ist mit dem Angebot vorzulegen und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Fürstenwalde/Spree, Raum 193
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV ist die Teilnahme von Bietern und deren Bevollmächtigten nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Beendigung der Vertragslaufzeit im Jahr 2025 oder nach gezogener Vertragsverlängerungsoption spätestens im Jahr 2027.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YM064WG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungs verfahrens vor der Vergabekammergegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass einNachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzuwollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gem. § 62 Abs. 1 VgV: Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. Gleiches gilt für die Entscheidung, ein Vergabeverfahren aufzuheben oder erneut einzuleiten einschließlich der Gründe dafür, sofern eine Auftragsbekanntmachung oder Vorinformation veröffentlicht wurde.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ab-
lehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung
seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen
Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters und
4.jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der
Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
(3) § 39 Absatz 6 ist auf die in den Absätzen 1 und 2 genannten
Angaben über die Zuschlagserteilung, den Abschluss von Rahmenvereinbarungen oder die Zulassung zu einem dynamischen Beschaffungssystem entsprechend anzuwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]