Verpflegungsleistungen für Kindertagesstätten und Schulen- 16909 Wittstock/Dosse Referenznummer der Bekanntmachung: V 11_23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Wittstock/Dosse
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16909
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-wittstock.de
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abst-brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegungsleistungen für Kindertagesstätten und Schulen- 16909 Wittstock/Dosse
Die Stadt Wittstock/Dosse schreibt mit diesem Vergabeverfahren die Verpflegungsleistungen für sieben Kindertagesstätten (bestehend aus Kindergarten und Krippe) als Los 1 und vier Schulen (zwei Grundschulen und zwei weiterführende Schulen) als Los 2 zum 01.11.2023 neu aus.
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Sie unterwirft sich bezüglich der mit Los 2 ausgeschriebenen Schulverpflegung freiwillig dem Vergaberecht und schreibt diese als Dienstleistungskonzession gemeinsam mit der Kita-Verpflegung (Los 1) in einem EU-weiten Vergabeverfahren aus. Die Eröffnung des vergaberechtlichen Rechtschutzes vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat ist für das Los 2 nicht gegeben.
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Verpflegung Kindertagesstätten
Stadt Wittstock/Dosse 16909 Wittstock/Dosse LOS 1 - 7 Kindertagesstätten:
- Kindertagesstätte Waldring
- Kindertagesstätte Kinderland (Krippe)
- Kindertagesstätte Kinderland (Kindergarten + Hort)
- Kindertagesstätte Dossespatzen
- Kindertagesstätte Spatzennest
- Kindertagesstätte Waldwichtel
- Kindertagesstätte Regenbogen
- Kindertagesstätte Villa Sonnenschein
Die Stadt Wittstock/Dosse schreibt mit diesem Los 1 die Verpflegungsleistungen für sieben Kindertagesstätten (bestehend aus Kindergarten und Krippe) zum 01.11.2023 aus.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag beginnt am 01.11.2023 und endet am 31.10.2025.
Er verlängert sich einmalig automatisch um zwei weitere Jahre, wenn er nicht seitens der Auftraggeberin oder des Auftragnehmers unter Einhaltung einer Frist von 10 Monaten, spätestens bis zum 31.01. des entsprechenden Jahres, gekündigt wird.
Siehe vorstehende Ausführungen zur Vertragsverlängerung.
Verpflegung Schulen
Stadt Wittstock/Dosse 16909 Wittstock/Dosse LOS 2 - 2 Grundschulen und 2 weiterführende Schulen:
- Waldring-Grundschule
- Diesterweg Grundschule
- Städtisches Gymnasium Wittstock
- Dr.-Wilhelm-Polthier-Oberschule
Die Stadt Wittstock/Dosse schreibt mit diesem Los 2 die Verpflegungsleistungen für vier Schulen (zwei Grundschulen und zwei weiterführende Schulen) zum 01.11.2023 aus.
Sie unterwirft sich bezüglich dieser mit Los 2 ausgeschriebenen Schulverpflegung freiwillig dem Vergaberecht und schreibt diese als Dienstleistungskonzession gemeinsam mit der Kita-Verpflegung (Los 1) in einem EU-weiten Vergabeverfahren aus. Die Eröffnung des vergaberechtlichen Rechtschutzes vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat ist für das Los 2 nicht gegeben.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag beginnt am 01.11.2023 und endet am 31.10.2025.
Er verlängert sich automatisch um weitere zwei Jahre, wenn er nicht seitens der Stadt oder des Konzessionärs unter Einhaltung einer Frist von 10 Monaten, spätestens bis 31.01. des entsprechenden Jahres, gekündigt wird. Der Vertrag kann maximal zweimal verlängert werden.
Siehe vorstehende Ausführungen zur Vertragsverlängerung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung durch Kopie Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragung bei Tätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft bzw. Erklärung der Ausübung der selbständigen Tätigkeit für Freiberufler (Anmeldung beim Finanzamt), für gewerblich Tätige: Gewerbeanmeldung.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) - auch vom Nachunternehmer
- Kurze Unternehmensdarstellung (ca. 1 DIN A4 Seite)
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in der dem Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart für max. die drei letzten Geschäftsjahre (selbst erstelltes Formular) oder ver-gleichbarer Nachweis.
- Aktueller Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden nicht unter EUR 3.000.000, - und für sonstige Schäden nicht unter EUR 2.000.000, -. Im Falle einer geringeren Deckungssumme sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle diese nach geforderter Summe erhöht oder abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaf-ten ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) - auch vom Nachunternehmer
- Angaben zur Ausführung von Leistungen, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind (Lieferung und Verpflegung nach DGE-Standard oder gleichwertig) durch Vorlage einer Liste mit mindestens drei Refe-renzen der letzten drei Jahre mit Angabe des Auftragswertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und Kontaktdaten der Auftraggeber.
- Angaben zum innerbetrieblichen Hygienekonzept - insbesondere Anwendung von Reinigungs- und Desinfek-tionsplänen, HACCP-Grundsätze.
- Regelungen zur Aufrechterhaltung der Warmhaltung von frisch gekochten Speisen sowie Bestimmungen zur Wahrung der Kühlkette bei kühl zuhaltenden Speisen und Lebensmitteln (Kurzdarstellung auf 1 bis 2 Seiten, DIN A4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5J6R43
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
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Die Stadt Wittstock/Dosse unterwirft sich bezüglich der mit Los 2 ausgeschriebenen Schulverpflegung freiwillig dem Vergaberecht und schreibt diese als Dienstleistungskonzession gemeinsam mit der Kita-Verpflegung (Los 1) in einem EU-weiten Vergabeverfahren aus.
Die Eröffnung des vergaberechtlichen Rechtschutzes vor der Vergabekammer ist für das Los 2 nicht gegeben.
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