LOS K 001 Gründung Klausurflügel/Verbau Veranstaltungsgebäude - Kultur|Kloster|Kyritz Referenznummer der Bekanntmachung: 62-K001_1/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kyritz
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16866
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kyritz.de
Abschnitt II: Gegenstand
LOS K 001 Gründung Klausurflügel/Verbau Veranstaltungsgebäude - Kultur|Kloster|Kyritz
Hier Mitteilung über Auftragsvergabe
Text aus der Bekanntmachung:
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um den Umbau des Bestandsgebäudes Klausurflügel zum Museum einschließlich ergänzendem Neubau (Veranstaltungsgebäude) und Verbinder (ebenfalls Neubau) zwischen den historischen Bauwerken Klausurflügel (Museum), ehemalige Brennerei (Bibliothek) und Stadtmauer (Denkmal). Das Baugrundstück liegt in Kyritz im Denkmalbereich "Altstadt Kyritz" und dem Bodendenkmal "Altstadt Kyritz".
Nach der Herstellung eines Berliner Verbaus bzw. eines abschnittsweise herzustellenden Holzverbaus für die Gründungsertüchtigung des Klausurflügels und die Gründungsarbeiten am Neubau werden die aus Bruchstein/Ziegelstein bestehenden Bestandsfundamente des Klausurflügels bis auf den gewachsenen Boden mit Mauerwerk unterfangen. Die Unterfangungsarbeiten erfolgen in Teilabschnitten ausschließlich von außen, die Erdarbeiten müssen auf Grund der archäologischen Befundlage teilweise in Handschachtung erfolgen. Die vorhandenen Fundamente sind im notwendigen Umfang instandzusetzen. Im Inneren des Gebäudes sind für den Lastabtrag der einzelnstehenden "Gabelstütze" Mikropfähle mit Kopfplatte als Fundamentierung vorgesehen. Es wird eine vertikale aber keine horizontale Abdichtung des Kellers des Klausurflügels vorgesehen und ist in dieses LOS mit inbegriffen. Für die Einbindung der Fundamente innen wird in Teilbereichen mit einer Auflast im Keller gearbeitet. Die Herstellung der Baugrube Neubau unter archäologischer Begleitung erfolgt ebenfalls über dieses LOS, die Gründung Neubau über ein separates. Für die Herstellung der Baugrube Veranstaltungsgebäude und die damit verbundenen archäologischen Untersuchungen ist eine offene Wasserhaltung vorgesehen, die Bestandteil dieser Ausschreibung ist.
Kultur|Kloster|Kyritz Johann-Sebastian-Bach-Str 2 16866 Kyritz
Mitteilung über Auftragsvergabe
Text aus der Bekanntmachung:
LOS K 001 Gründung Klausurflügel/ Verbau Veranstaltungsgebäude:
Baustelleneinrichtung
90 lfm Bauzaun inkl. Tor, Stahlrahmen (mobil), h=2m + Vorhaltung
30 lfm Bauzaun (geschlossen), aus Brettern herstellen
30 lfm Bauzaun (geschlossen), aus Brettern umbauen und ergänzen
1 Stk Bauzaun-Tür (1,00 m breit), als Zulage
20 Stk Firmenschild für Bauschild
2 Stk Schuttcontainer, Bauschutt (Beton/ Ziegel)
1 Stk Schuttcontainer, Sondermüll
25 m2 Lagerfläche für Materialien im Freien
2 Stk Laufbrücke über Baugrube
15 m2 Schutzgeländer
50 lfm Provisorischer Schutz Bebauung herstellen
20 lfm Provisorischer Schutz angrenzende Bauteile herstellen
25 m2 Behelfsmäßige Verbretterung entfernen
25 m2 Öffnung behelfsmäßig schließen
2 Stk Bautür liefern u. vorhalten
40 m2 Fenster-/ Türöffnungen behelfsmäßig schließen
20 m2 Zulage Seekieferplatte
10 Stk Beschilderung und Leitbaken
2 Stk Schutz der Bäume während der Baumaßnahme
50 m2 Wurzelvorhang
50 m2 Wurzelschutzbahn/ Rhizomsperre
Grabungszelt inkl. Vorhaltung
Bauwagen (isoliert), 8 m2, inkl. Vorhaltung
Bauwasseranschluss, inkl. Vorhaltung
10 lfm Zulage Heizband für Frostschutz
5 lfm Zulage Mehrmenge PE-HD Rohrleitung DN20/DN25
Bodendenkmal/ Erdarbeiten
100 m2 Betonfläche abbrechen, entsorgen
12 m3 Außentreppe abbrechen, entsorgen
30 m2 Ziegelboden aufnehmen, wiederverlegen
190 m3 Oberboden (nicht brauchbar), abtragen u. abfahren
50 m3 Betonfundamente abbrechen, entsorgen
2.000 m3 Baugrube abschnittsweise maschinell herstellen, seitl. Lagern
600 m3 Baugrube abschnittsweise maschinell wieder verfüllen
650 m3 Baugrube in Handschachtung herstellen seitl. Lagern
500 m3 Baugrube in Handarbeit wieder verfüllen
100 m3 Fundamentaushub Bkl. 3-5, außen
27 m3 Fundamentaushub Bkl. 3-5, innen
110 m3 Zulage Bodenaushub unter Fundamente innen und außen
200 m3 Zulage für Nachverdichtung mit Verdichtungsgerät
200 m3 Zulage für Entsorgung Aushub
150 m3 Füllmaterial der Bkl. 3-5 liefern
105 lfm Grundleitung Regenentwässerung verlegen
5 Stk Standrohr, PVC-Rohr, DN 100 mm
30 lfm Flexschlauch, DN 100
6 m2 Gründungssohle planieren und verdichten
100 m2 Geovlies liefern und einbauen
Geländeoberfläche neu herstellen
Verbau
250 m2 Berliner Verbau Veranstaltungsgebäude + Vorhaltung
90 m2 Berliner Verbau Klostergarten + Vorhaltung
Jeweils Berliner Verbau Statik (Veranstaltungsgebäude und Klostergarten)
75 lfm Berliner Verbau - Absturzsicherung
10 Stk Berliner Verbau - zusätzliches Ziehen der Bohrpfähle
6 Stk Berliner Verbau - Verbleiben der Bohrpfähle
30 lfm Berliner Verbau - Zulage Durchbohren von Hindernissen
10 lfm Berliner Verbau - Zulage Durchbohren von Mauerwerk und Beton
15 m2 Zulage verlorene Holzausfachung inkl. Zieheisen
Zulage Ziehen mit Telekran
30 Stk Leichtverbau Boxensysteme
15 Stk Zulage Doppelboxen
15 Stk Zulage Stahlwand
Beprobung/ Entsorgung
4 Stk Untersuchung Erdbereich
2 Stk Untersuchung Mauerwerk
1 Stk Untersuchung Estrich/ Beton
4 Stk Zulage Nachanalytik
3 Stk Entsorgungsnachweis/ Übergabeschein
0,5 t Entsorgung Abbruchmaterial Z3
0,2 t Entsorgung Abbruchmaterial Z4
0,1 t Entsorgung Abbruchmaterial größer Z4
5 Stk Arbeitsplatzmessung
Offene Wasserhaltung
Wasserbehördliche Erlaubnis
Einrichtung Offene Wasserhaltung
Inbetriebnahme Offene Wasserhaltung + Vorhaltung
5 Stk Beprobung
50 m3 Zulage Reinigung Wasser
50 m3 Zulage Entsorgung Wasser
6 Stk Schmutzwassertauchpumpe, zusätzlich + Vorhaltung
2 Stk Pumpensumpf, zusätzlich + Vorhaltung
350 lfm Sickergräben, zusätzlich + Vorhaltung
1 Stk Notstromaggregat, inkl. Anschluss + Vorhaltung
100 m3 Einleitgebühr für gefördertes Grundwasser
6 Stk Schmutzwassertauchpumpe + Vorhaltung
Gründung/ Unterfangung
175 m2 Fundamente (Feldstein/ Ziegel) instandsetzen
150 m3 Unterfangungsmauerwerk
25 m3 Zulage Abtreppung zum Bestand
20 m2 Sauberkeitsschicht aus Beton C12/ 15, unbewehrt, d=5cm
65 m2 Bestandsmauerwerk instandsetzen
25 lfm Stützkonstruktion Auffüllschicht
38 m3 Auffüllung aus Recyclingmaterial
5 m2 Schwammbekämpfung Bestandsmauerwerk
10 lfm Fassadenrisse 0,5 mm - 5 mm verpressen
20 m2 Mauerwerk Lichtschächte außen, d=24
25 lfm Mauerkronenabdeckung, Lichtschächte
7 Stk Rost für Kellerlichtschacht, 1200/700 mm
7 Stk Fundamentplatte Lichtschächte C 20/25, Stb, d=20 cm, 0,75 m2
6 m3 Kiesfilterschicht Lichtschächte
20 m2 Abdichtung, Lichtschacht, MDS
250 m2 Ausgleichsputz, Außenabdichtung
250 m2 Abdichtung, erdberühendes Mauerwerk, MDS
Gründung Gabelstütze
Zweiläufige Holztreppe zurückbauen und lagern
1 Stk Provisorische Geschosstreppe
Zwischendecke abbrechen, entsorgen
3 m3 Türöffnungen vermauern
Sicherung/ Abfangkonstruktion
14 m3 Tragende Wände abbrechen und entsorgen, bis 50 cm
Schutzwürdige Bauteile ausbauen
Zulage zur Baustelleneinrichtung
40 lfm Gründung mittels 4 Mikropfählen
1 Stk Pfahlkopfplatte Gabelstütze
500 kg Bewehrung aus BSt 500-S/M liefern, verlegen
Statik Mikropfahlgründung, als Zulage
160 lfm Gründung Außentreppe mittels Mikropfähle
4 Stk Pfahlkopfplatten Außentreppe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe R. + W. Schiewe Bau GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittstock
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16909
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5WY1DNN63YC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen nach 13.00 Uhr) bei der Vergabekammer eingehen, ggf. erst am darauf folgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt werden können. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Übermittlung des Nachprüfungsantrags in Textform an den Auftraggeber ausgelöst (siehe unten: "Ablauf des Nachprüfungsverfahrens").
Sofern beabsichtigt ist, einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer zu stellen, wird aufgrund der aktuellen Corona-Situation darum gebeten, diesen nach Möglichkeit vorher telefonisch anzukündigen.
Ziel des Nachprüfungsverfahrens ist die Gewährleistung von Transparenz und Chancengleichheit für Bieter und Bewerber, sowie eines effektiven Rechtsschutzes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Ort: Potsdam
Land: Deutschland