Lieferung eines Forstspezialschlepper mit Rückekran und Seilwinde Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-06-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittstock/Dosse
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16909
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wittstock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Forstspezialschlepper mit Rückekran und Seilwinde
Lieferung eines Forstspezialschlepper mit Rückekran und Seilwinde im Leasingmodell
Lieferung eines Forstspezialschlepper mit Rückekran und Seilwinde im Leasingmodell
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Forstspezialschlepper mit Rückekran und Seilwinde im Leasingmodell
Ort: Umkirch
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in dieser Ausschreibung gleichgestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3318660
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwe.brandenburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3318660
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwe.brandenburg.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3318660
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwe.brandenburg.de