Weiterentwicklung & Betrieb Mobilitätsplattform bbnavi Referenznummer der Bekanntmachung: DABB_2023-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6604000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.digital-agentur.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung & Betrieb Mobilitätsplattform bbnavi
Rahmenvertrag Betrieb und Erweiterung einer Mobilitätsplattform
DigitalAgentur Brandenburg GmbH Schiffbauergasse 14 14467 Potsdam
Das Projekt bbnavi ist eine Mobilitätsplattform für Kommunen und wird von der DigitalAgentur Brandenburg derzeit als Pilotprojekt betrieben.
Die Plattform bbnavi beruht auf stadtnavi.de, das von der Stadt Herrenberg (Baden-Württemberg) auf Grundlage der Open-Source-Software-Projekte OpenTripPlanner (USA) und DigiTransit (Finnland) entwickelt wurde. Die Plattform steht unter der Open-Source-Lizenz GNU General Public License v3.0, ist lizenzkostenfrei nutzbar und kann weiterentwickelt werden.
Mit diesem Rahmenvertrag sollen Betrieb und Weiterentwicklung der Plattform beschafft werden.
Die Erbringung der Leistungen beginnt am 01.07.2023. Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.06.2025, mit der Option der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer Maximalmaldauer von vier Jahren.
Die Erbringung der Leistungen beginnt am 01.07.2023. Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.06.2025, mit der Option der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer Maximalmaldauer von vier Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Gewerbeanmeldung (soweit vorhanden)
2) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.2014 (soweit vorhanden)
3) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
4) Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
5) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 desMiLoGund § 21 des SchwarzarbG vorliegen
6) Eigenerklärung, dass in den letzten 3 Jahren nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 des Lieferkettensorgfaltsgesetzes (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Absatz 2 LkSG belegt worden sind
7) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
- alle Mitglieder aufgeführt sind,
- ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüberhinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
8) Erklärung zur Vertretungsregelung in Fällen der Abwesenheit der Ansprechpartnerin/Projektleiterin
9) Eigenerklärung im Hinblick auf das Russland-Embargo
11) Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft jeweils zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und einzureichen. Jeweils entsprechende Anlagen liegen der Bekanntmachung bei.
12) Kurze Unternehmensdarstellung (max. 3 Seiten DIN A4)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen undDokumente:
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren.
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und einzureichen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen undDokumente:
1) Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre für ähnliche Leistungen
2) Eigenerkärung über die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden in den letzten drei Geschäftsjahren
Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und einzureichen.
Dem Angebot ist eine unterzeichnete Erklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz beizufügen. Ein entsprechender Vordruck liegt der Bekanntmachung bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Verkürzung um 5 Tage aufgrund eines rein elektronischen Verfahrens (§15 Abs. 4 VGV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD165LC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]