Kommissionierautomat Referenznummer der Bekanntmachung: 3011645.000001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Perleberg
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 19348
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krankenhaus-prignitz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bclplaw.com
Abschnitt II: Gegenstand
Kommissionierautomat
Beschaffung eines Kommissionierautomaten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Kreiskrankenhaus Prignitz gemeinnützige GmbH (nachfolgend: Auftraggeberin) ist ein leistungsfähiges Unternehmen für die stationäre Akut-Krankenversorgung im Landkreis Prignitz. Mit 404 Planbetten im stationären und teilstationären Bereich erfüllt die Auftraggeberin ihren Versorgungsauftrag gemäß Viertem Landeskrankenhausplan.
Mit ca. 1.150 Arbeitnehmern gehört die Unternehmensgruppe zu einem der größten Arbeitgeber in der Region, die Kreiskrankenhaus Prignitz Schule für Gesundheitsberufe Perleberg GmbH und die Gesundheitszentrum Wittenberge GmbH komplementieren das Leistungsangebot im Rahmen der Ausbildung bzw. der ambulanten Versorgung.
Die Apotheke versorgt sowohl die Auftraggeberin als auch Fremdhäuser, die behördlich genehmigten Versorgungsverträge liegen vor. Derzeit gibt es keinen Kommissionierautomaten in der Apotheke der Auftraggeberin.
Der Auftragnehmer soll einen Kommissionierautomaten inklusive aller in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen für den Standort
Kreiskrankenhaus Prignitz gemeinnützige GmbH Apotheke, Mathias-Hasse-Straße 24, 19348 Perleberg liefern.
Die Montage und Implementierung ist für das II. Quartal 2023 vorgesehen und muss entsprechend umgesetzt sein. Die verfügbare Grundfläche ist dem Grundriss zu entnehmen (siehe ANLAGE H. Grundriss KKH_Apotheke). Der Durchgang A hat eine Breite von 1,50 m, bauliche Veränderungen sollen explizit nicht vorgenommen werden. Der Kommissionierautomat muss den Leistungs- und Funktionalitätsanforderungen der Krankenhausapotheke entsprechen.
Die konkreten Leistungsanforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Umsatz
- Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
- Umsatz in den Jahren 2022, 2021, 2020 mit vergleichbaren Leistungen: mindestens EUR 500.000,00 (netto)
Als vergleichbar wird anerkannt: Die Lieferung von Kommissionierautomaten an eine Gesund-heitseinrichtung oder (Krankenhaus-)Apotheke.
- Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens EUR 3 Mio.
- Referenzen
- 3 Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen in den Jahren 2022, 2021, 2020:
Erläuterung: Bieter müssen ihre Geeignetheit durch Benennung dreier Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2020, 2019) mit vergleichbaren Leistungen nachweisen.
Als vergleichbar wird anerkannt: Die Lieferung von Kommissionierautomaten an eine Gesundheitseinrichtung oder (Krankenhaus-)Apotheke.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.