Sicherheitsdienstleistung in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge im Landkreis Uckermark (Standort Schwedt) Referenznummer der Bekanntmachung: GU01/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.udg-uckermark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistung in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge im Landkreis Uckermark (Standort Schwedt)
- Sicherheitsdienstleistung in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge im Landkreis Uckermark (Standort Schwedt);
- Bewachung des Objektes mit Aufgaben des Objektschutzes und des Kontroll- und Streifendiensten.
Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen Flemsdorfer Straße 21-27 16303 Schwedt (Oder)
Sicherheitsdienst/Objektschutz in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge am Standort Schwedt (Oder), Flemsdorfer Straße 21-27 im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2025 in einem Umfang von ca. 45 440 Std.
Zeitraum 01.07. - 31.10.2023:
Einsatz von 1 Sicherheitsmitarbeiter im Tagdienst von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
sowie 2 Sicherheitsmitarbeiter von Montag bis Freitag in der Zeit von 16.00 Uhr bis 7.30 Uhr. Für Samstage,
Sonntage und Feiertage 24 h Bewachung; 2 Sicherheitsmitarbeiter.
Zeitraum 01.11.2023 - 30.06.2025:
Einsatz von 2 Sicherheitsmitarbeiter im Tagdienst von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
sowie 3 Sicherheitsmitarbeiter von Montag bis Freitag in der Zeit von 16.00 Uhr bis 7.30 Uhr. Für Samstage,
Sonntage und Feiertage 24 h Bewachung; 3 Sicherheitsmitarbeiter.
Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate
Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Berufs-/Handelsregister bzw. eine Gewerbeanmeldung bei.
2. Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen.
3. Es sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist - bezogen auf den Auftrag - in relevanter Weise mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben.
4. Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen.
5. Vorliegen sämtlicher öffentlich-rechtlicher Erlaubnisse bzw. sonstigen Voraussetzungen, insbesondere nach § 34 a GewO zur Ausübung der beschriebenen Tätigkeiten
6. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft.
7. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes sowie der Krankenkasse(n).
Hinweis: Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 23 Abs. 1, 2 des Arbeitnehmer-EntsendeGesetzes und § 19 i. V. m. § 21 Mindestlohngesetz Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einzuholen.
1. Mit dem Angebot ist der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgenden Deckungssummen zu erbringen:
- für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
- für Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
- für Vermögensschäden sowie Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz: [Betrag gelöscht] EUR;
- Verlust bewachter Sachen: [Betrag gelöscht] EUR;
- Schlüsselverlustschaden: [Betrag gelöscht] EUR.
Die Haftung für Schlüsselverlustschaden muss die Ersatzschlüsselbeschaffung, den Austausch der Schließanlage - inklusive Aus- und Einbaukosten - sowie sonstige vorläufige Sicherungsmaßnahmen - z. B. Bewachung - beinhalten. Ersatzweise ist die schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall oder eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Zusage einer objektbezogenen Versicherung vorzulegen.
2. Erklärung zum Gesamtumsatz sowie den Umsatz entsprechender Dienstleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
1. Angestellte Mitarbeiter der letzten 3 Jahre, aufgeteilt nach fest angestellten gewerblichen Arbeitskräften, Leitungs- und Verwaltungspersonal sowie Sonstigen (u. a. Saisonkräfte etc.),
2. Bestätigung, dass das eingesetzte Personal mindestens über die Zugangsvoraussetzungen nach § 34 a GewO verfügen,
3. Erklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall ausreichend geeignete Technik und geeignetes Personal für den Auftrag bereitstellt,
4. Nachweis von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen mit Angabe von: Bezeichnung der Referenz, Kurzbeschreibung sowie Umfang der erbrachten Leistungen, Auftraggeber und Ansprechpartner mit Telefonnummer,
5. Nachweise zu den Erfahrungen der Objektleitung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind gemäß § 55 (2) VgV nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
04/2025
1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe über den Vergabemarktplatz Brandenburg darauf hinzuweisen.
2) Die vorstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. D. h., dass im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zwingend alle geforderten Nachweise und Bieterformulare eingereicht werden müssen.
3) Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind Art und Umfang der Leistungen über das entsprechende Formular im Rahmen des Angebotes anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen, in der sich die benannten Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter die erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Eignungsnachweise auch für Nachunternehmen abzufordern.
4) Erfüllt der Bieter selbst nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sich deswegen der Kapazitäten anderer Unternehmen ("Eignungsleihe"), so muss er dessen Eignung bereits mit Angebotsabgabe nachweisen, die geforderten Eignungsnachweise - soweit er sich auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft - und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
5) Auf der Plattform Vergabemarktplatz Brandeburg (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de werden zu dieser Ausschreibung bei Bedarf Frage-Antwortlisten erstellt, die die Bieter einsehen können und die sie dort selbstständig herunterladen müssen. Es obliegt den Bietern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen.
6) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YSD64W9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331 / 866-1610
Fax: [gelöscht]
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.