Wärmeliefer - Contracting Stadt Wildau Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 / 26
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wildau
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wildau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmeliefer - Contracting Stadt Wildau
Die derzeit im Betrieb befindliche Wärmeerzeugungsanlage versorgt die, in der Karl-Marx-Straße 108 befindliche Oberschule, inklusive der dortigen Sporthalle, wie auch die, in drei Blöcken zusammengefassten Wohnhäuser in der Karl-Marx-Straße 109 - 113, welche sich im Eigentum der kommunalen Wildauer
Wohnungsbaugesellschaft (WiWO) befinden, mit Heizwasser.
Schule und Wohnblocks zusammen benötigten eine Nennwärmeleistung von ca. 500 kW.
Das, der Schule gegenüberliegende Volkshaus in der Karl-Marx-Straße 36, ist mittels Heizwasser-Fernwärmetrasse und Übergabestation ebenfalls auf die Wärmeerzeugungsanlage in der Karl-Marx-Straße 108 mit aufgebunden und benötigt eine Nennwärmeleistung von ca. 120 kW.
Zukünftig sollen weitere Gebäude der Wohnungsbaugesellschaft (WiWO) angeschlossen werden mit einer Nennwärmeleistung von ca. 140 kW.
Die neu zu errichtende Wärmeerzeugungsanlage sowie ein zu errichtendes BHKW sollen insgesamt somit eine
Wärmeleistung von 760 kW bereitstellen.
Wärmeliefer-Contracting Stadt Wildau Schule: Karl-Marx-Straße 108 15745 Wildau Volkshaus: Karl-Marx-Straße 36, 15745 Wildau
Der Bieter verpflichtet sich zur kompletten Erneuerung der WEA inkl. der Anpassung der Warmwasserbereitungs- und Schornsteinanlage mit IBN ab Vertragsbeginn, spätestens zum 31.08.2024. Diese Erneuerung erfolgt kostenseitig vollständig durch den Bieter.
Zusätzlich zur WEA soll ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zur Eigenverstromung durch den Bieter installiert werden, welches mittels Laufzeit wirtschaftlich darzustellen ist.
Das weiterhin zu versorgende Volkshaus muss bei der Erneuerung der Anlagentechnik mitberücksichtigt und ggf. angepasst und modifiziert werden.
Alle bisher benannten Komponenten gehören zum Gesamtsystem dieser Ausschreibung und werden nachstehend als Anlage bezeichnet.
Die neu errichtete Anlage verbleibt über die gesamte Vertragslaufzeit im alleinigen Eigentum und in der
vollständigen Betriebsführung des Bieters.
Der Bieter hält alle erforderlichen Genehmigungen zum Betrieb der Anlage vor und sichert die Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen zu.
Weiterhin ist der Bieter für den Rückbau sowie Entsorgung der Altanlage zuständig und übernimmt alle hierfür
erforderlichen Leistungen und Kosten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen, die präqualifiziert sind, ist der Nachweis der Präqualifikation ebenfalls vorzulegen.
Darüber hinaus ist das Formular "Eigenerklärung zur Eignung 124"
einzureichen, wenn folgende Angaben NICHT im PQ-Verzeichnis geführt werden:
a. schriftliche Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, 21 A-Ent, 19
MiLoG, 21 SchwarzArbG.
b. Bestätigung, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder
die Eröffnung beantragt wurde.
c. Erklärung zum Gesamtumsatz und Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren.
2. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung 124" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmer ist diese Eigenerklärung auch für diese abzugeben.
3. Es ist der Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und/oder Handels/Partnerschaftsregister vorzulegen.
1. Es ist der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR vorzulegen.
2. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (Referenzen)
3. Wenn Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, behalten wir uns vor, folgende Unterlagen (ggf. auch von
den Nachunternehmern) zu verlangen: aktuelle Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 6 Monate) und
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (nicht älter als 6 Monate).
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist dann eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
Es ist weiterhin ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
2. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind die oben genannten Erklärungen/Nachweise auch für diese vorzulegen.
3. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung
der Fähigkeiten und Ressourcen des Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen zu
bedienen (sog. Eignungsleihe), sind diese namentlich zu benennen und die oben genannten Erklärungen/Nachweise auch für diese vorzulegen. Von den Bietern/Bietergemeinschaft ist nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlicher Weise zur Verfügung stehen
(Verpflichtungserklärung).
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Wildau
Karl-Marx-Straße 36
15745 Wildau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB264Q8
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus dem Text dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden, § 160 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der oben zu VI.4.2. genannten Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung der Vergabestelle der Rüge nicht abzuhelfen gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschrift der §§ 134 und 135 GWB hin insbesondere die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße.