Interoperabilitätsplattform Referenznummer der Bekanntmachung: CTK 04/2023
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 068-204113)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03048
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ctk.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ctk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interoperabilitätsplattform
Die Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH beabsichtigt die Implementierung einer Interoperabilitätsplattform nebst Serviceleistungen zu beauftragen.
Weitere Informationen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen
einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels
Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
****
14) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
15) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
16) Eigenerklärung zur Einhaltung des MiLoG
17) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
18) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
19) Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften
und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
Brandenburgischen Vergabegesetz
20) Erklärung Frauenförderung
21) Eigenerklärung BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 - Ausschlussgründe Russland Sanktionen
22) Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem
Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab [Betrag gelöscht] Euro ohne
Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den
Auftrag erhalten soll.
23) Information und Erklärung zur Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen
einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels
Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
****
14) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
15) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
16) Eigenerklärung zur Einhaltung des MiLoG
17) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
18) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
19) Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften
und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
Brandenburgischen Vergabegesetz
20) Erklärung Frauenförderung
21) Eigenerklärung BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 - Ausschlussgründe Russland Sanktionen
22) Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem
Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab [Betrag gelöscht] Euro ohne
Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den
Auftrag erhalten soll.
23) Information und Erklärung zur Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes
24) Verpflichtungserklärung Tariftreue Mindestentgelt BbgVergG