Planungsleistung Fachplanung Freianlagen - Neubau Feuerwehrgerätehaus in der Gemeinde Michendorf/OT Stücken Referenznummer der Bekanntmachung: 323/22 - Los 05 (Freianlagen)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Michendorf
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.michendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Fachplanung Freianlagen - Neubau Feuerwehrgerätehaus in der Gemeinde Michendorf/OT Stücken
Planungsleistungen Fachplanung Freianlagen - Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses im OT Stücken der Gemeinde Michendorf
Feuerwehr 14552 Michendorf/OT Stücken
1. Beschreibung der geplanten Maßnahme
Aufgabe ist es, ein Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Stücken der Gemeinde Michendorf zu erstellen, dass den Erhalt der Feuerwehrinfrastruktur und die Erhöhung der
Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehr sowie die aktuellen Anforderungen an den Arbeits-,
Brand-, Wärme-, Schall- und Gesundheitsschutz erfüllt.
Für die geplante Maßnahme steht ein Gesamtbudget Brutto in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Dies ist die einzuhaltende Kostenobergrenze und Bestandteil der Aufgabenstellung. Die Planung und Ausführung hat sich diesem Budget zu beugen.
Es ist beabsichtigt das Bestandsgebäude zu erhalten und einer anderen Nutzung zuzuführen. Gegenüber, auf der anderen Straßenseite, in der Stückener Dorfstraße 7 soll der, dem Bedarf angepasste, barrierefreie Neubau entstehen. Aktuell gibt es 18 Kameraden im OT Stücken, die ihren ehrenamtlichen Dienst verrichten.
Der Jugendfeuerwehr gehören aktuell 10 Kinder/Jugendliche an. Für das Bauvorhaben liegt seit Mai 2022 ein Fördermittelbescheid gem. Feuerwehrinfrastrukturrichtlinie vor. Grundlage des Fördermittelbescheides ist die von der Gemeinde Michendorf in Auftrag gegebene Entwurfsplanung. Die Entwurfsplanung wird, ebenso wie der Fördermittelbescheid, zur Verfügung gestellt. Da der Neubau nunmehr auf dem Grundstück Dorfstraße 7 errichtet werden soll, und nicht, wie zum Zeitpunkt der Beantragung der Fördermittel geplant, auf dem Grundstück, auf dem das bisherige Feuerwehrgebäude errichtet ist, werden Teile der bereits erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 1 und 2 im Sinne der HOAI 2021 ebenso erbracht werden müssen, wie eine Fertigstellung der Entwurfsplanung.
Einige Anforderungen im Einzelnen
1. Baukörper
o Massiv- oder Holzbauweise
o kein Keller
o 2 Geschosse
o kein WDVS System, keine Kerndämmung, keine Vorhangfassade
2. Energieversorgung
o Wärmeerzeugung über regenerative Energiequellen
o ggf. PV - Anlage auf dem Dach
o Solarthermie zur Unterstützung der Warmwasserbereitung
3. Fenster
o Metall oder Holzfenster - kein Kunststoff
4. Akustik
o Schulungsräume erhalten Akustikdecken, revisionier- und austauschbar
5. Es ist zu prüfen, ob der Löschwasserbrunnen am vorhandenen Feuerwehrgerätehaus als Notwasserversorgung eingebunden werden kann.
Die Geländegestaltung um das Gebäude herum ist so vorzunehmen, dass das gesamte Ensemble als Einheit in der dörflichen Struktur wahrgenommen wird.
2. Honorar
Honorarzone: III Honorarsatz: Basissatz
Es wird davon ausgegangen, dass die zu errichtenden Anlagen der Honorarzone III im Sinne des § 40 Abs. 2 HOAI 2021 zuzuordnen ist. Da das Vorhaben mit Fördermitteln realisiert wer-den wird, sind die Grundsätze des wirtschaftlichen und sparsamen Mitteleinsatzes im besonderen Maße zu beachten. Als Honorarsatz wird daher das Basishonorar zu vereinbaren sein.
Die Auftraggeberin behält sich vor, eine endgültige Festlegung der Honorarzone nach Abschluss der Leistungsphase 3 vorzunehmen.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, für die Maßnahme Fördermittel in Anspruch zu nehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Guben
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03172
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y54643X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwae.brandenburg.de
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.