Generalplaner Modernisierung und Erweiterung der Wilhelm-Busch-Grundschule
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: CXP9YMPR4KX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blankenfelde-Mahlow
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Postleitzahl: 15827
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blankenfelde-mahlow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplaner Modernisierung und Erweiterung der Wilhelm-Busch-Grundschule
Generalplaner für:
Leistungsbild Gebäude und Innenräume Grundleistungen
Leistungsbild Tragwerksplanung
Leistungsbild technische Ausrüstung
Fachplanung Brandschutz
Leistungsphasen: 1 bis 9
Leistungsbild Gebäude und Innenräume Grundleistungen
Für die Modernisierung und die Erweiterung der Grundschule auf der Grundlage Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 der HOAI
Leistungsphasen: 1 bis 9
Leistungsbild Tragwerksplanung
Für die Modernisierung und die Erweiterung der Grundschule auf der Grundlage Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI.
Leistungsphasen: 1 bis 6
Leistungsbild technische Ausrüstung
Für die Modernisierung und die Erweiterung der Grundschule auf der Grundlage Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI 1 bis 7).
Anlagengruppe:
- Abwasser-, Wasser und Gasanlagen
- Wärmeversorgungsanlagen
- Lüftungstechnische Anlagen
- Starkstromanalgen
- Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen
- Förderanlagen
- Nutzungsspezifischen Anlagen
Leistungsphasen: 1 bis 9
Fachplanung Brandschutz
Für die Modernisierung und die Erweiterung der Grundschule auf der Grundlage der AHO Leistungsbild 1 bis 4.
Leistungsphasen: 1 bis 9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplaner Modernisierung und Erweiterung der Wilhelm-Busch-Grundschule
Ort: 39104 Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der unter Nr, 1.1) benannten Stelle nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (siehe § 135 und 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB) gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die unter Nr. 1.1) benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift - § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
".